
Wenn Eis und Schnee die Fahrbahnen überziehen, werden sich Behinderungen der Müllabfuhr nicht völlig verhindern lassen. Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) hat aber Vorsorge getroffen, um Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, sofern sie auch in diesem Winter eintreffen sollten, so gut es geht in Grenzen zu halten.
Borgstedt, 09.11.2011
Die Einschränkungen und Ärgernisse, die sich in den vergangenen beiden Wintern aufgrund der teilweise lang anhaltenden extremen Schneeverhältnisse ergeben haben, sind sicher noch Vielen in unguter Erinnerung. Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde hat in Abstimmung dem Kreis und den Kommunen für den kommenden Winter Regelungen ausgearbeitet, die stufenweise greifen, je nachdem ob nur eine Abfuhr oder mehrere in Folge eingeschränkt sind oder ganz ausfallen müssen.
1. Kurzfristige Beeinträchtigung
Wenn an einem frühen Morgen die Straßen für Müllfahrzeuge unpassierbar sind, eine Besserung der Lage aber absehbar ist, wird die Abfuhr ggf. um mehrer Stunden verschoben, erfolgt dann aber noch am selben Tag.
2. Einmaliger Ausfall der Abfuhr
Wenn eine Abfuhr witterungsbedingt ausfällt, gilt die Mehrmengenregelung. Das heißt, bei der folgenden regelmäßigen Leerung wird die doppelte Menge mitgenommen.
3. Zweimaliger Ausfall der Abfuhr
Falls in einem Abfuhrbereich an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht regulär abgefahren werden kann, gelten folgende Sonderregelun-gen:
(a) Die Abfalltonnen können an der nächsten befahrbaren Straße bereit-gestellt werden. Wir haben zusammen mit den Entsorgern und den Gemeinden Straßen festgelegt, die der bisherigen Erfahrung nach geräumt und befahrbar sein werden. Diese „Notfallstraßen“ finden Sie für Ihren Ort im Internet unter www.awr.de. Auch das Service-Telefon der AWR (04331) 345-123 kann Sie Ihnen nennen, ebenso die Stadt- Gemeinde- oder Amtsverwaltung.
Die Notfallstraßen werden vorrangig bedient. Anschließend wird versucht, auch die Nebenstraßen zu erreichen. Inwieweit das möglich ist, hängt von der Wetterlage und den zeitlichen Umständen ab.
(b) Falls irgend möglich, werden in den schlechter zu erreichenden Ge-bieten dann vorrangig die Großbehälter von Wohnanlagen geleert und nachrangig die an den Grundstücken bereitgestellten Tonnen. Damit wollen wir prekären Situationen entgegenwirken, die sich besonders in größeren Wohnanlagen einstellen.
4. Dreimaliger Ausfall der Abfuhr
Sollte es auch an einem dritten Termin in Folge nicht möglich sein, ord-nungsgemäß zu leeren, wird zusätzlich zu den vorher genannten Maßnahmen versucht werden, am folgenden Sonnabend eine Sondertour ausschließlich entlang der Notfallstraßen zu fahren, sofern die Straßenverhältnisse das zulassen. Welche Gebiete bedient werden können, geben wir über die Presse, die Verwaltung und im Internet bekannt.
Während extremer Abfuhrbeeinträchtigungen besteht für die Kunden außerdem auch die Möglichkeit, Restabfälle, Bioabfälle und Gelbe Säcke in haushaltsüblichen Mengen kostenlos auf allen AWR-Recyclinghöfen abzugeben.
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Ralph Hohenschurz-Schmidt Fon: 04331 / 345- 103, Fax: - 199
Mail: hoschmi@awr.de


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