Aktuelles aus Güby

04.03.2009 -

Änderung der Adresse im Kfz-Schein

Seit einiger Zeit können Neubürger des Amtes Schlei-Ostsee, die aus dem Kreisgebiet hierher ziehen, neben ihrer Anmeldung auch ihren Fahrzeugschein oder ihre Zulassungsbescheinigung Teil I in den Bürgerbüros mit ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dies gilt auch bei Umzügen innerhalb des Amtsgebietes.

Dieser verbesserter Kundenservice führt zur Ersparnis eines zusätzlichen Behördengangs. Für diese Dienstleistung wird eine kreisweit einheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,70 EURO erhoben. Diese Verwaltungsgebühr wird ebenfalls bei den Zulassungsstellen und deren Nebenstellen erhoben, wo neben dem Bürgerbüro auch weiterhin die Umschreibung der Zulassungspapiere möglich ist.

Wenn die Anmeldung einer Wohnung und die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren in den Bürgerbüros des Amtes Schlei-Ostsee erfolgen soll, sollten die entsprechenden Papiere (Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I auch für evtl. weitere Fahrzeuge, z. B. Auto, Motorrad oder Anhänger und Personalausweis/Reisepass) mitgebracht werden.
transparenttransparent


[zurück] · [top] 
transparent
© die NetzWerkstatt | StartseiteKontaktImpressumSucheLinks | ^ nach oben