Grundschule

Die Grundschule vermittelt Schülerinnen und Schülern Grundlagen der Bildung und des Lernens sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Bildungsgang.  


Beschreibung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger in besonderer Weise ein: Die Kinder durchlaufen sie entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren. Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich. Die Verlässliche Grundschule garantiert allen Schülerinnen und Schülern den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestes fünf Zeitstunden. Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Alle Grundschulen arbeiten mit den Kindertageseinrichtungen ihres Einzugsgebietes, dem zuständigen Förderzentrum und den weiterführenden allgemein bildenden Schulen pädagogisch zusammen.



Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
  • Landesverordnung über Grundschulen (GrundschulV)



Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Grundschule in Schleswig-Holstein finden sie auf den Internetseiten des Bildungsportals Schleswig-Holstein.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsvorsteher
Holm 13
24340 Eckernförde

Tel.: 0 43 51 / 73 79 - 0
Fax: 0 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail@amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
 

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Dagmar Dürotin Vcard herunterladen
Ordnung und Soziales

Tel.: 04351 / 7379-420
Fax: 04351 / 7379-490
E-Mail: dagmar.duerotin@amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG | Zimmer: 17
 


Grundschule Barkelsby
Dorfstraße 13
24360 Barkelsby

Tel.: +49 4351 / 83678
Fax: +49 4351 / 86965
E-Mail: Grundschule.Barkelsby@schule.landsh.de
 


Grundschule Fleckeby
Am Holm 2
24357 Fleckeby

Tel.: +49 4354 / 376
Fax: +49 4354 / 1011
E-Mail: Grundschule.Fleckeby@schule.landsh.de
 


Grundschule Karby
Schulweg 6
24398 Karby

Tel.: +49 4644 / 239
Fax: +49 4644 / 973197
E-Mail: Grundschule.Karby@schule.landsh.de
 


Grundschule mit Regionalschulteil Rieseby
Dorfstraße 29
24354 Rieseby

Tel.: +49 4355 / 317
Fax: +49 4355 / 1412
E-Mail: ghs-rieseby@t-online.de
Web: www.ghsr.de
 


Grundschule Mittelschwansen, Grundschule des Amtes Schlei-Ostsee in Waabs
Kirchstraße 12
24369 Waabs

Tel.: +49 4352 / 91903
Fax: +49 4352 / 919050
Web: www.schule-mittelschwansen.de
 


Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel

Tel.: +49 431 / 988
 


Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein - Abteilung III 2: Kindertagesstätten, Schulamtsgebundene Schulen, Ganztagsschulen
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel

Tel.: 0431 / 988 - 2302
Fax: 0431 / 988 - 2528
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

 

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