N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 23.06.2016.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hendrik Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (unentschuldigt )
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 6/2016
9. Feuerwehrbedarfsplan
10. Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 7/2016
11. Entwässerung "Orlowskiweg"
  Beschlussvorlage - 8/2016
12. Inkommunalisierung der Ostsee
  Beschlussvorlage - 21/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 9 "Feuerwehrbedarfsplan" im öffentlichen Teil und TOP 13 "Grundstücksangelegenheit" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet, dass die geplante Fahrt zur Firma Denker & Wulf mangels Beteiligung abgesagt werden musste.

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet, dass das Entwässerungsbauwerk in Aschau fertiggestellt wurde. Kleinere Probleme müssen noch bei einem Ortstermin geklärt werden. Außerdem müssen bei der Straße nach Aschauhof die Seitenstreifen aufgefüllt werden.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Bürgermeister berichtet über eine Eingabe von Herrn Matthiesen über den Wasser- und Bodenverband. Darin wird bemängelt, dass die neue Regenwassereinleitstelle durch ihre Bauweise das Brückenwiderlager der Aubrücke gefährdet. Diese Problematik soll bei dem Ortstermin am Montag geklärt werden.

Eine Eingabe von Herrn Hilmar Marohn ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Mit Punkt 1 der Eingabe soll sich der Bauausschuss auf der nächsten Sitzung befassen, während sich der Bürgermeister um Punkt 2 kümmern wird.

Gemeindevertreter Siegfried Brien fragt an, ob es noch eine Bürgerinformation für die Asphaltierung der L 285 geben wird. Der Bürgermeister erklärt, dass diese im Frühjahr 2017 geplant ist. Eventuell könnte man die Verantwortlichen zur Gemeindevertretersitzung am 07.12. einladen.

Gemeindevertreter Siegfried Brien wurde von Anwohnern darauf angesprochen, dass der Wendehammer der Aschauer Hofkoppel durch die Fahrzeuge eines Anwohners zugeparkt wird. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass hier der Dialog zwischen den Anwohnern gefragt ist.

Herr Christoph Brien weist darauf hin, dass die Straßenbeleuchtung der Aschauer Hofkoppel zu früh leuchtet. Gemeindevertreter Ochernal wird sich darum kümmern.

Gemeindevertreter Siegfried Brien spricht den seeseitigen Baum am Jordanauslauf an, der beschnitten werden muss. Da dieser Baum nach Aussage von Herrn Marohn im Eigentum des Landes steht, wird die Verwaltung gebeten, einen Ansprechpartner zu ermitteln.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Stelzer spricht noch einmal die von ihm in der letzten Sitzung geforderte Resolution an und fragt nach dem Sachstand. Er präsentiert den Text der Resolution der Gemeinde Schwedeneck. Der Bürgermeister erklärt, dass eventuell zur nächsten Sitzung der GV ein eigener Entwurf oder der Resolutionstext der Gemeinde Schwedeneck auf die Tagesordnung genommen werden soll. Vorher wäre jedoch noch der rechtliche Status einer solchen Resolution zu klären.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 6/2016
Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau hat folgenden Sachverhalt vorgetragen:

Die Feuerwehr Altenhof-Aschau hat z.Zt. ein Feuerwehrgerätehaus, in dem zwei Fahrzeuge stehen, und die Einsatzschutzkleidung der Kameraden/innen direkt neben einem Fahrzeug hängt. Dies wurde u.a. bei einer Begehung (vor Jahren) durch einen Mitarbeiter der HFUK (Hanseatische Feuerwehrunfallkasse) angemahnt. Da das Gerätehaus über Mängel verfügt, die zum Teil gesundheitsgefährdend sind, ist ein Umbau des Hauses dringend notwendig.

Die wichtigsten Mängel im Überblick:
  • keine Abgasabsauganlage,
  • keine getrennte Umkleide für Damen/ Herren,
  • die Stellplatzgrößen für die Fahrzeuge entsprechen nicht der DIN,
  • keine Toiletten Damen/ Herren,
  • keine Duschmöglichkeit.

Da auch der in der Bearbeitung befindliche Feuerwehrbedarfsplan diese Mängel auswirft, bitte ich um die Möglichkeit, in der nächsten Sitzung hierüber berichten zu dürfen.

Ziel der Beratungen soll es sein, über das weitere Vorgehen zur Beseitigung der Mängel zu erörtern.

Da sich das Grundstück der Gemeinde im Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Dänischer Wohld“ befindet, wurden die baulichen Möglichkeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass aufgrund des besonderen Interesses der Allgemeinheit am Brandschutz keine Bedenken geäußert werden. Vielmehr wurde sogar die Möglichkeit eines Neubaus auf der nördlich angrenzenden Wiese (hinter dem Knick) als denkbar bewertet. Dies ermöglicht es der Gemeinde, verschiedene Lösungsansätze zu prüfen.   

Beschluss:
Zur Beseitigung der durch den Gemeindewehrführer aufgezeigten Mängel soll wie folgt verfahren werden:

Die Feuerwehr legt der Gemeinde den Bedarfsplan zur Beratung und Entscheidung vor. Parallel hierzu wird in den Fraktionen der Bedarf für die nachhaltige Nutzung des Gemeindetreffs erörtert und definiert.
Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Fachplaner, Herr Tjarks, mit einer Alternativenplanung (Neubau/Umbau) und Kostenschätzung beauftragt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Feuerwehrbedarfsplan
Der Feuerwehrbedarfsplan wird kurz durch Gemeindevertreter Siegfried Brien erläutert. Die Gemeinde wird dabei in Risikoklasse 3 eingestuft. Lediglich das CJD und die Destillerie stellen Besonderheiten der Risikoklasse 4 dar. Ferner erläutert Herr Brien, welche Auswirkungen der Feuerwehrbedarfsplan auf die zukünftige Fahrzeugbeschaffung hat.

Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan und die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen Maßnahmen:
  • Einleiten der Beschaffung eines LF 10 (Allrad / singlebereift mit mind. 2.000 l Löschwassertank)
  • Ersetzen des TLF durch ein Kommandofahrzeug mit entsprechender Beladung zur Abarbeitung der Brandsicherheitswachen
  • Überplanung des Feuerwehrgerätehauses gemäß HFUK/DIN

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 7/2016
Die Gemeinde Altenhof setzt sich seit langem mit der Sicherung von schützenswerten Landschaftsteilen im Gemeindegebiet auseinander. Hierzu wurde u. a. ein naturschutzfachliches Entwicklungskonzept für den Bereich Aschau erstellt und ein umfangreiches Ökokonto eingerichtet. Ebenso hat sich in der Gemeinde eine Interessengemeinschaft „Naturschatz Aschau“ gegründet.

Ein Bestandteil der Optimierung der Gesamtsituation ist und war die Besucherlenkung. Hierzu wurden bereits vor vielen Jahren Parkplätze vom Strandbereich ausgelagert und die Verkehrslenkung angepasst. Ebenso sind vor vielen Jahren Holzbrücken über die Dünen im Strandbereich entstanden. So wurde der sensible Dünenstreifen vor dem Betreten geschützt.

Aktuell gibt es Überlegungen, die Parksituationen zu optimieren und durch Hinweistafeln über die schützenswerten Landschaftsteile zu informieren. Ebenso sind die Holzquerungen im Dünenbereich abgängig und bedürfen zur Verkehrssicherung entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen. All diese Maßnahmen dienen der Besucherlenkung und somit dem Schutz der Natur im Bereich Aschau.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, erlassen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Auch wenn das Thema "Besucherlenkung" nicht explizit in der Richtlinie aufgeführt ist, wurde im Dialog mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kreises eine Förderfähigkeit erörtert. Hierauf wird nachstehend im Einzelnen näher eingegangen.

Parkplätze
Im Bereich des ehemaligen Zollhauses (Bolzplatz) wurden durch die Gemeinde Stellplätze für Pkw bereitgestellt. Dort sollen Besucher parken, die an den Strand möchten. Dieser Parkplatzbereich könnte ggf. effizienter genutzt werden, wenn die Benutzer die einzelnen Stellplätze besser erkennen könnten bzw. die gewünschte Parksituation über Schilder visualisiert wird. Ebenso besteht im Bereich "Aschauer Hofkoppel" / "Aschauhof" ein Parkplatz, für den Gleiches zugrunde gelegt werden kann.

Auf Nachfrage, ob diese Maßnahmen durch die Richtlinie des Kreises förderfähig wären, wurde eine Absage erteilt. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde selbst zu tragen.

Infotafeln
Im Bereich der Parkplätze könnten Infotafeln über vorhandene Wegeverbindungen und die schützenswerten Landschaftsbestandteile errichtet werden. Diese Infotafeln wären, je nach Größe und dargestellten Informationen, förderfähig.


Brückenquerung im Bereich der Dünen
Zu den Brückenquerungen sei kurz angemerkt, dass die genaue Entstehungsgeschichte und die Genehmigungsgrundlage bei den betroffenen Grundeigentümern und Genehmigungsbehörden nicht mehr nachvollziehbar ist. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese zum Zeitpunkt des Betriebes des DRK-Lagers errichtet wurden und schon damals zum Schutz der Dünen der Besucherlenkung dienten. Eine Querung wurde aufgrund vorhandener Mängel bereits durch den Bauhof des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) entfernt. Die zweite Querung soll möglichst erhalten und erneuert werden. Diese sollte dann auch ein Podest mit Infotafel erhalten. Von diesem Podest wäre der Blick in die geschützten Landschaftsteile und den Dünenbereich möglich. Diese Maßnahme wäre grundsätzlich förderfähig. Hiermit sind jedoch verschiedene Voraussetzungen verbunden:
  • Aufwertung des Dünenbereichs
  • Erneuerung der Einzäunung des Dünenbereichs
  • Schaffung von barrierefreien Wegen (vom Spurplattenweg bis zur Brückenquerung)
  • möglichst barrierefreies Podest
  • Errichtung des Podestes landseitig
  • evtl. andere Fördermöglichkeiten sind vorab in Anspruch zu nehmen
  • Abstimmung der Höhe des Podestes mit den zuständigen Behörden

Eigentumsrechtlich befindet sich die Brückenquerung auf privatem Grund und Boden. Der überwiegende Teil befindet sich dabei auf dem Grundstück des LKN.SH. Beide haben bereits signalisiert, die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen und die Wegerechte dinglich zu sichern.
Im Falle der Realisierung würde die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht hierfür übernehmen müssen.
Wissentlich dessen, dass die Gemeinde nicht Eigentümer der betroffenen Liegenschaften ist, wird zum Schutz der Natur dennoch ein öffentliches Interesse an der Besucherlenkung in diesem Bereich gesehen.

Betrachtet man nunmehr alle Maßnahmen als Gesamtprojekt, kann dies zu einer weiteren Aufwertung des Bereichs Aschau führen. Maßnahmen, die so evtl. keine Umsetzung gefunden hätten, könnten aus vorhandenen Ersatzgeldern realisiert werden.

Zur weiteren Vorgehensweise wird empfohlen, einen Fachplaner mit einer Konzepterarbeitung zu beauftragen. Hier würde sich vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok, anbieten, der bereits das naturschutzfachliche Entwicklungskonzept für Aschau erarbeitet hat. Ebenso müsste eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden. Diese Unterlagen wären dann beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Prüfung der Förderfähigkeit einzureichen.
Für die Erarbeitung dieses Grobkonzeptes und der ersten Kostenschätzung würden ca. 2.500,00 € eingeplant werden müssen.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist zu klären, ob diese Maßnahme weiter verfolgt werden soll und welche Schwerpunkte gesetzt werden.   

Beschluss:
Alle im Sachverhalt beschriebenen Punkte sollen weiter verfolgt werden. Zur Erarbeitung eines Grobkonzeptes soll das Planungsbüro RegionNord, Herr Pollok, beauftragt werden.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entwässerung "Orlowskiweg"
Beschlussvorlage - 8/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.03.2016 wurde durch C. Brien darauf hingewiesen, dass das auf dem "Orlowskiweg" anfallende Oberflächenwasser auf die benachbarte Koppel läuft. Der Eigentümer dieser Koppel möchte eine Drainageleitung verlegen. Eventuell könnte in diesem Zusammenhang die Wasserproblematik des Weges mit gelöst werden. Denkbar wäre die Errichtung eines Schachtes und die gebündelte Ableitung des Oberflächenwassers. Die Angelegenheit wurde dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung übertragen.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass der "Orlowskiweg" mit einer wassergebundenen Oberfläche hergestellt ist. Das bei üblichen Niederschlägen anfallende Niederschlagswasser versickert über die Fläche. Bei anhaltenden oder stärkeren Niederschlägen sammelt sich in einem Teilbereich das Niederschlagswasser, welches von dort dann auf die angrenzende Koppel läuft. Hervorzuheben ist dabei, dass das auf dem Weg befindliche Wasser nicht nur von der Wegeparzelle selbst kommt, sondern im Schwerpunkt von der höher gelegenen landwirtschaftlichen Fläche auf die Verkehrsfläche läuft.
Der Orlowskiweg ist keine Durchgangsstraße. Er erschließt ausschließlich landwirtschaftliche Flächen.

Sofern die Gemeinde die Notwendigkeit zur konkreten Ableitung des Oberflächenwassers erkennt, kann dies nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
  • Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung von Grundstücken Dritter
  • Regelung der Unterhaltungspflicht und der damit verbundenen Kosten
  • Übertragung der Verpflichtung auf evtl. Rechtsnachfolger
  • Prüfung und ggf. Kostenbeteiligung Dritter, da das wesentliche Niederschlagswasser von den landwirtschaftlichen Flächen kommt.
  • Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes über den Einleitpunkt und die Einleitmenge
  • ggf. Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Bei Versickerung über eine bauliche Anlage sind ein Bodengutachten und die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde notwendig.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist darüber zu beraten, ob ein Handlungsbedarf besteht. Sofern dies bejaht wird, ist überdies zu klären, wie die Angelegenheit nachhaltig gelöst werden kann. Hierzu ist ggf. ein externes Planungsbüro hinzuzuziehen.    

Beschluss:
Der Antrag ist bis auf Weiteres zurückzustellen. Der nördlich angrenzende Grundstückseigentümer wird gebeten, alternative Lösungsmöglichkeiten zu überdenken.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Inkommunalisierung der Ostsee
Beschlussvorlage - 21/2015
In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.

Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben.

Beschluss:
Die im anliegenden Plan kenntlich gemachten Wasserflächen in einer Größe von 254,2011 ha sollen inkommunalisiert werden. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein ist entsprechend zu informieren.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister