Sitzungsort: | im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Frank Brien |
Gemeindevertreter Hendrik Brien |
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien |
Gemeindevertreter Winfried Brien |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal |
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien |
wählbare Bürgerin Dr. Kerstin Eggert |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
7. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
8. | Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof |
Beschlussvorlage - 24/2017 | |
9. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
10. | Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss. |
Beschlussvorlage - 25/2017 | |
11. | Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Altenhof |
Beschlussvorlage - 23/2017 | |
12. | Dorfentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 26/2017 | |
13. | Feuerwehrrente |
Beschlussvorlage - 29/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
16. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. |
zu TOP 2. | Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters |
Da Herr Diekmann nicht anwesend ist, kann die Verabschiedung nicht durchgeführt werden.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung Der Sozialausschussvorsitzende berichtet über die gelungene Seniorenfahrt und die geplante Fahrt zum Weihnachtsmärchen und den geplanten Adventsnachmittag. Der Wehrführer berichtet über 2 Einsätze.
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zu TOP 6. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
Der Bürgermeister gibt eine Beschwerde von Herrn Stefan bekannt, der sich darüber beklagt, dass an einem Strandabschnitt Kite-Surfen betrieben wird, und die Surfer immer wieder in das Vogelschutzgebiet einfahren. Der Bürgermeister appelliert an die Surfer, sich an die ausgewiesenen Abschnitte zu halten. Ferner kritisiert Herr Stefan, dass der Wegrand bei den durchgeführten Pflegemaßnahmen zu breit gemäht wurde. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Nottrott sich für die Seniorenfahrt bedankt hat. Weiterhin liegen zwei Anregungen von Herrn Marohn vor, die als Anlage dem Protokoll beigefügt sind. Diese beziehen sich auf die Gefährdung von Einwohnern durch Radfahrer in Schnellmark und den Niedergang zur Bushaltestelle B 76 Südseite. Beide Anregungen sollen im Bauausschuss behandelt werden. Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass die gefährliche Situation für Radfahrer an der neuen Brücke der B 76, die bereits in der letzten Sitzung geschildert wurde, immer noch besteht. Die Verwaltung wird gebeten, den landesbetrieb Straßenbau nochmals darauf aufmerksam zu machen.
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zu TOP 7. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Hagedorn verweist auf den Beschluss zur Vorlage 14/2017 und erklärt, dass noch Arbeiten durchgeführt werden müssen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Angelegenheit zusammen mit dem Amt in Arbeit sei. Es lässt sich jedoch zurzeit keine Firma finden, die die Arbeiten ausführen kann. Gemeindevertreter Hagedorn weist darauf hin, dass die Straße bei der Koppelausfahrt von Herrn Mathiesen stark versandet ist. Er hat bereits das Ordnungsamt informiert und wird auch noch Fotos übersenden. Die Gemeinde sollte beim Ordnungsamt den Sachverhalt ebenfalls noch einmal anzeigen. Gemeindevertreter Rhades fragt nach, ob bereits eine Entscheidung des Kreises über die Verlegung des Ortsmittelpunktes vorliegt. Dieses wird durch Herrn Peters verneint.
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zu TOP 8. | Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof |
Beschlussvorlage - 24/2017 Der Gemeindevertreter Herr Sven Dieckmann hat zum 21.06.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Altenhofer Bürgervereinigung (ABV) ist Herr Frank Brien als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten. |
Beschluss: Herr Frank Brien wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Altenhof verpflichtet.
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ab hier anwesend: | Herr Frank Brien |
zu TOP 9. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
Gemeindevertreter Siegfried Brien erklärt, dass seine Darstellungen bezüglich des Feuerlöschteiches in der letzten Sitzung nicht im Protokoll erwähnt wurde. Dort hatte er ausgeführt, dass der Löschteich in Altenhof nicht eingezäunt ist und auch noch Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Zwischenzeitlich hat er festgestellt, dass ein alter Zaun, vorhanden war, der jedoch eingewachsen war. Der Zaun und das Umfeld des Feuerlöschteiches sind jetzt, wie erforderlich, hergerichtet worden.
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zu TOP 10. | Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss. |
Beschlussvorlage - 25/2017 Der Gemeindevertreter Herr Sven Dieckmann hat zum 21.06.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Hierdurch bedingt, ist ein neues Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss. zu wählen. Durch Gemeindevertreter Siegfried Brien wird Gemeindevertreter Frank Brien vorgeschlagen. Durch Gemeindevertreter Felix Rhades wird Herr Hilmar Marohn als bürgerliches Mitglied vorgeschlagen. Auf Gemeindevertreter Frank Brien entfallen 6 Stimmen und auf Herrn Marohn entfällt 1 Stimme. Damit wird Herr Frank Brien als neues Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss gewählt.
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Beschluss: |
zu TOP 11. | Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Altenhof |
Beschlussvorlage - 23/2017 Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen. Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine Feuerwehr unterhält ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im - Erlass "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)" näher geregelt, was unter "angemessene leistungsfähige" Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird. Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich "die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss." Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren. Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich. Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den "Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)" unter 4.1.8 festgelegt, "das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein Feuerwehrbedarfsplan nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vorzulegen ist." Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen. |
Gemeindevertreter Siegfried Brien stellt den Antrag, im Abstimmungstext den Passus "single bereift" zu streichen.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan und die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen Maßnahmen:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Dorfentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 26/2017 An die Landschaftsplanung Günther und Pollok wurde der Auftrag zur Erarbeitung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Projektes Dorfentwicklungsplan Altenhof erteilt. Am 27.06.2017 hat ein Workshop stattgefunden, und zwischenzeitlich wurde bereits ein 1. Entwurf für ein Leistungsverzeichnis erstellt. Es ist nun zu beraten, ob das Leistungsverzeichnis den Wünschen der Gemeinde entspricht, bevor eine Abstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt Schlei-Ostsee erfolgt. Diese wird dann die Ausschreibung auf den Weg bringen.
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Beschluss: Leistungsverzeichnis (Änderungen gegenüber dem Entwurf sind fett hervorgehoben) Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde) Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle Gemeinde Altenhof c/o Amt Schlei-Ostsee Holm 13 24340 Eckernförde Interessenbekundungen sind einzureichen bei Gemeinde Altenhof c/o Amt Schlei-Ostsee Holm 13 24340 Eckernförde Ansprechpartner Frau Braun, Tel.: 04351/7379-210 Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen (frühestmöglicher Zeitpunkt) Art und Umfang des Verfahrens Mit diesem Interessenbekundungsverfahren wird die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Altenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschrieben. Die Gemeinde Altenhof möchte auch zukünftig passende Infrastrukturangebote für ihre Bewohner vorhalten, attraktiv bleiben und die besondere naturnahe Lage hervorheben. Die Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, stellt die Gemeinde ebenso vor besondere Herausforderungen wie das Fehlen eines kompakten Ortskerns. Das Ortsentwicklungskonzept soll Antworten auf wesentliche Zukunftsfragen der Gemeinde liefern:
Die Gemeinde steuert während der gesamten Zeit das Verfahren. Erwartet wird die Entwicklung und Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:
Dieser vorgegebene Rahmen kann jederzeit durch die Gemeinde erweitert werden. Zeitraum der Ausführung (schnellstmöglich) Unterlagen und Kriterien zur Vorauswahl Mit der Interessenbekundung sind für die Beurteilung des Auswahl der Interessenten alle relevanten Informationen vorzulegen, welche wie folgt gewertet werden
Den Planungsbüros werden anhand der Angaben des Leistungsangebots Punkte zwischen den Werten 1 bis 10 zugeordnet. Anschließend werden diese mit den o. g. Punktwerten der drei Bewertungsblöcke ins Verhältnis gesetzt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Feuerwehrrente |
Beschlussvorlage - 29/2017 Bei der Gewährung der Feuerwehrrente durch die Gemeinde Altenhof hat sich herausgestellt, dass der Eintritt in die Feuerwehrrente einer Konkretisierung bedarf. Aufgrund des Beginns der Erstverträge zum 01. Juni 2010, ist der Stichtag jährlich ebenfalls der Bei Neueintritten mittig des Jahres sollte wie folgt verfahren werden:
Somit ist sichergestellt, dass die Versicherungsprämien immer zum 01.06. eines jeden Jahres fällig werden
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Beschluss: Bei Anwärtern wird die Übernahme zum/r Feuerwehrmann/frau abgewartet. Nach endgültiger Übernahme in die Feuerwehr Altenhof durch die Mitgliederversammlung, wird eine Versicherung mit Beginn des 01. Juni des laufenden Jahres abgeschlossen. Bei fertig ausgebildeten Kameraden/innen die vor dem 01.06. eintreten, wird zum 01. Juni des laufenden Jahres die Versicherung abgeschlossen.
Bei einem Eintritt nach dem 01.06. wird der Vertrag zum 01.06. des nächsten Jahres geschlossen. Allerdings werden der Sockelbetrag und die geleisteten Dienste des Eintrittsjahres nachgezahlt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 16. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Godber Peters | Andreas Moll |
Protokollführer | Bürgermeister |