N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 13.09.2017.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Frank Brien
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
wählbare Bürgerin Dr. Kerstin Eggert
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragezeit
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
8. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof
  Beschlussvorlage - 24/2017
9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss.
  Beschlussvorlage - 25/2017
11. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Altenhof
  Beschlussvorlage - 23/2017
12. Dorfentwicklungsplan
  Beschlussvorlage - 26/2017
13. Feuerwehrrente
  Beschlussvorlage - 29/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.  

zu TOP 2. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
Da Herr Diekmann nicht anwesend ist, kann die Verabschiedung nicht durchgeführt werden.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 nicht öffentlich zu behandeln.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.  

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung

Der Sozialausschussvorsitzende berichtet über die gelungene Seniorenfahrt und die geplante Fahrt zum Weihnachtsmärchen und den geplanten Adventsnachmittag.

Der Wehrführer berichtet über 2 Einsätze.  

zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Bürgermeister gibt eine Beschwerde von Herrn Stefan bekannt, der sich darüber beklagt, dass an einem Strandabschnitt Kite-Surfen betrieben wird, und die Surfer immer wieder in das Vogelschutzgebiet einfahren. Der Bürgermeister appelliert an die Surfer, sich an die ausgewiesenen Abschnitte zu halten.

Ferner kritisiert Herr Stefan, dass der Wegrand bei den durchgeführten Pflegemaßnahmen zu breit gemäht wurde.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Nottrott sich für die Seniorenfahrt bedankt hat.

Weiterhin liegen zwei Anregungen von Herrn Marohn vor, die als Anlage dem Protokoll beigefügt sind. Diese beziehen sich auf die Gefährdung von Einwohnern durch Radfahrer in Schnellmark und den Niedergang zur Bushaltestelle B 76 Südseite. Beide Anregungen sollen im Bauausschuss behandelt werden.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass die gefährliche Situation für Radfahrer an der neuen Brücke der B 76, die bereits in der letzten Sitzung geschildert wurde, immer noch besteht. Die Verwaltung wird gebeten, den landesbetrieb Straßenbau nochmals darauf aufmerksam zu machen.  

zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Hagedorn verweist auf den Beschluss zur Vorlage 14/2017 und erklärt, dass noch Arbeiten durchgeführt werden müssen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Angelegenheit zusammen mit dem Amt in Arbeit sei. Es lässt sich jedoch zurzeit keine Firma finden, die die Arbeiten ausführen kann.

Gemeindevertreter Hagedorn weist darauf hin, dass die Straße bei der Koppelausfahrt von Herrn Mathiesen stark versandet ist. Er hat bereits das Ordnungsamt informiert und wird auch noch Fotos übersenden. Die Gemeinde sollte beim Ordnungsamt den Sachverhalt ebenfalls noch einmal anzeigen.

Gemeindevertreter Rhades fragt nach, ob bereits eine Entscheidung des Kreises über die Verlegung des Ortsmittelpunktes vorliegt. Dieses wird durch Herrn Peters verneint.  

zu TOP 8. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof
Beschlussvorlage - 24/2017
Der Gemeindevertreter Herr Sven Dieckmann hat zum 21.06.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Altenhofer Bürgervereinigung (ABV) ist Herr Frank Brien als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.
  

Beschluss:
Herr Frank Brien wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Altenhof verpflichtet.   

ab hier anwesend: Herr Frank Brien

zu TOP 9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Gemeindevertreter Siegfried Brien erklärt, dass seine Darstellungen bezüglich des Feuerlöschteiches in der letzten Sitzung nicht im Protokoll erwähnt wurde. Dort hatte er ausgeführt, dass der Löschteich in Altenhof nicht eingezäunt ist und auch noch Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Zwischenzeitlich hat er festgestellt, dass ein alter Zaun, vorhanden war, der jedoch eingewachsen war. Der Zaun und das Umfeld des Feuerlöschteiches sind jetzt, wie erforderlich, hergerichtet worden.  

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss.
Beschlussvorlage - 25/2017
Der Gemeindevertreter Herr Sven Dieckmann hat zum 21.06.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Hierdurch bedingt, ist ein neues Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss. zu wählen.  

Durch Gemeindevertreter Siegfried Brien wird Gemeindevertreter Frank Brien vorgeschlagen. Durch Gemeindevertreter Felix Rhades wird Herr Hilmar Marohn als bürgerliches Mitglied vorgeschlagen.

Auf Gemeindevertreter Frank Brien entfallen 6 Stimmen und auf Herrn Marohn entfällt 1 Stimme. Damit wird Herr Frank Brien als neues Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss gewählt.    

Beschluss:

zu TOP 11. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Altenhof
Beschlussvorlage - 23/2017
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine Feuerwehr unterhält ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im - Erlass "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)" näher geregelt, was unter "angemessene leistungsfähige" Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird.

Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich

"die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss."

Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren.

Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich.

Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den "Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)" unter 4.1.8 festgelegt,
"das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein Feuerwehrbedarfsplan
nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vorzulegen ist."

Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen.           

Gemeindevertreter Siegfried Brien stellt den Antrag, im Abstimmungstext den Passus "single bereift" zu streichen.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan und die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen Maßnahmen:
  • Einleiten der Beschaffung eines LF 10 (Allrad mit mind. 2.000 l Löschwassertank)
  • Ersetzen des TLF durch ein Sonderfahrzeug bis 3,5 to Gesamtgewicht zur zusätzlichen Abarbeitung der gemeindespezifischen Aufgaben mit entsprechender Beladung.
  • Überplanung des Feuerwehrgerätehauses gemäß HFUK/DIN   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Dorfentwicklungsplan
Beschlussvorlage - 26/2017
An die Landschaftsplanung Günther und Pollok wurde der Auftrag zur Erarbeitung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Projektes Dorfentwicklungsplan Altenhof erteilt. Am 27.06.2017 hat ein Workshop stattgefunden, und zwischenzeitlich wurde bereits ein 1. Entwurf für ein Leistungsverzeichnis erstellt. Es ist nun zu beraten, ob das Leistungsverzeichnis den Wünschen der Gemeinde entspricht, bevor eine Abstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt Schlei-Ostsee erfolgt. Diese wird dann die Ausschreibung auf den Weg bringen.    

Beschluss:
Leistungsverzeichnis (Änderungen gegenüber dem Entwurf sind fett hervorgehoben)
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Interessenbekundungen sind einzureichen bei
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Ansprechpartner
Frau Braun, Tel.: 04351/7379-210

Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen
(frühestmöglicher Zeitpunkt)

Art und Umfang des Verfahrens
Mit diesem Interessenbekundungsverfahren wird die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Altenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschrieben.

Die Gemeinde Altenhof möchte auch zukünftig passende Infrastrukturangebote für ihre Bewohner vorhalten, attraktiv bleiben und die besondere naturnahe Lage hervorheben. Die Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, stellt die Gemeinde ebenso vor besondere Herausforderungen wie das Fehlen eines kompakten Ortskerns.
Das Ortsentwicklungskonzept soll Antworten auf wesentliche Zukunftsfragen der Gemeinde liefern:
  • Die Gemeinde mit drei kleineren Siedlungskernen und verschiedenen Siedlungssplittern beabsichtigt die Umgestaltung eines bisherigen Zentrums der Dorfgemeinschaft: Das Feuerwehrgerätehaus sowie das Dorfgemeinschaftshaus sollen umgestaltet und neugebaut bzw. an einem anderen Standort neu errichtet werden. Die Einbindung verschiedener Nutzergruppen, die Schaffung eines multifunktionalen Treffpunktes, die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen sind von besonderer Bedeutung.
  • Der Bedarf an seniorengerechter Infrastruktur wird wachsen. Ortsentwicklungskonzepte als Grundlage für bedarfsgerechte Investitionen und die Konzentration von Angeboten sind entsprechende Handlungsmöglichkeiten. Neue Wohnformen und die Nachnutzung bzw. bauliche Umgestaltung von Gebäuden bieten wichtige Anreize.
  • Zugleich soll im Rahmen der Ortsentwicklung eine Attraktivität auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene / Familien gegeben sein, um langfristig neue Ideen in das Gemeindeleben einbringen und aufnehmen zu können.
  • Die naturnahe Lage der Gemeinde und der weite Strandabschnitt sind eindeutige Standortvorteile. Die Besucherlenkung und -information mit einem Schwerpunkt im Bereich Aschauhof ist ebenso von Bedeutung wie das Vorantreiben der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Naturschutzkonzeptes ist voranzutreiben.


Die Gemeinde steuert während der gesamten Zeit das Verfahren. Erwartet wird die Entwicklung und Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:
  • Beratung der politischen Gremien
  • Hinzuziehen bestehender bzw. übergeordneter Planung (z.B. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Konzepte und Planungen mit Schwerpunktsetzungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich Aschauhof, Landesentwicklungsplan), ggf. Ortstermine bei Behörden
  • Wahrnehmung von Ortsterminen
  • Moderation des Verfahrens bei öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen der politischen Gremien
  • In einer Einwohnerversammlung wird das Vorhaben einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und alle interessierten Bürger werden zu einem "Zukunftsworkshop" eingeladen.
  • In dem "Zukunftsworkshop" werden vom Moderator im Plenum die Grundlagendaten zur Gemeinde sowie der Ablauf und die Ziele des Beteiligungsverfahrens vorgestellt. Der Planer macht im Vorwege Vorschläge zur bestmöglichen Aktivierung und Einbindung der Einwohner. In thematischen Arbeitsgruppen werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Gemeindeentwicklung zusammengestellt und Zukunftsvisionen aufgezeigt. Dabei soll insbesondere auch auf die Bedürfnisse der Jugendlichen, Menschen mit Handicap und Älteren eingegangen werden.
  • Moderation von Arbeitsgruppen
  • Die Gemeindegremien sichten und bewerten die Arbeitsergebnisse des Workshops und erarbeiten zusammen mit dem Moderator/Planer einen ersten Entwurf für das Ortsentwicklungskonzept.
  • Der Entwurf wird in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Anregungen werden aufgenommen.
  • Die Gemeindegremien bewerten die Anregungen und beschließen das Ortsentwicklungskonzept.

Dieser vorgegebene Rahmen kann jederzeit durch die Gemeinde erweitert werden.

Zeitraum der Ausführung
(schnellstmöglich)

Unterlagen und Kriterien zur Vorauswahl
Mit der Interessenbekundung sind für die Beurteilung des Auswahl der Interessenten alle relevanten Informationen vorzulegen, welche wie folgt gewertet werden
  • Grobkonzept, Lösungsansätze, Zeitplan, sonstige Informationen (50 Punkte)
  • Kosten für die Umsetzung des LV (30 Punkte)
  • Liste von Referenzobjekten der letzten 3 Jahre (20 Punkte)

Den Planungsbüros werden anhand der Angaben des Leistungsangebots Punkte zwischen den Werten 1 bis 10 zugeordnet. Anschließend werden diese mit den o. g. Punktwerten der drei Bewertungsblöcke ins Verhältnis gesetzt.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Feuerwehrrente
Beschlussvorlage - 29/2017

Bei der Gewährung der Feuerwehrrente durch die Gemeinde Altenhof hat sich herausgestellt, dass der Eintritt in die Feuerwehrrente einer Konkretisierung bedarf.

Aufgrund des Beginns der Erstverträge zum 01. Juni 2010, ist der Stichtag jährlich ebenfalls der
01. Juni.

Bei Neueintritten mittig des Jahres sollte wie folgt verfahren werden:

  1. Bei Anwärtern wird die Übernahme zum/r Feuerwehrmann/frau abgewartet. Nach endgültiger Übernahme in die Feuerwehr Altenhof durch die Mitgliederversammlung, wird eine Versicherung mit Beginn des 01. Juni des laufenden Jahres abgeschlossen.

  2. Bei fertig ausgebildeten Kameraden/innen die vor dem 01.06. eintreten, wird zum 01. Juni des laufenden Jahres die Versicherung abgeschlossen.
    Bei einem Eintritt nach dem 01.06. wird der Vertrag zum 01.06. des nächsten Jahres geschlossen.
    Allerdings werden der Sockelbetrag und die geleisteten Dienste des Eintrittsjahres nachgezahlt.

Somit ist sichergestellt, dass die Versicherungsprämien immer zum 01.06. eines jeden Jahres fällig werden  

Beschluss:
Bei Anwärtern wird die Übernahme zum/r Feuerwehrmann/frau abgewartet. Nach endgültiger Übernahme in die Feuerwehr Altenhof durch die Mitgliederversammlung, wird eine Versicherung mit Beginn des 01. Juni des laufenden Jahres abgeschlossen.

Bei fertig ausgebildeten Kameraden/innen die vor dem 01.06. eintreten, wird zum 01. Juni des laufenden Jahres die Versicherung abgeschlossen.
Bei einem Eintritt nach dem 01.06. wird der Vertrag zum 01.06. des nächsten Jahres geschlossen.
Allerdings werden der Sockelbetrag und die geleisteten Dienste des Eintrittsjahres nachgezahlt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.  


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister