N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 08.01.2018.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Frank Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
wählbare Bürgerin Dr. Kerstin Eggert
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 38/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 9 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Herr Nimtz fragt an, ob das Geländer in der Aschauer Hofkoppel aus Sicht der Gemeinde nun in Ordnung ist. Gemeindevertreter Stelzer führt hierzu aus, dass noch ein kleiner Riss vorhanden ist, der von ihm beseitigt wird. Grundsätzlich wurde der Schaden von Herrn Nimtz behoben, und das Geländer ist in Ordnung. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Im Herbst ist eine Vollsperrung der B 76 zwischen Eckernförde Zentrum und Kiekut zur Erneuerung der Fahrbahnoberfläche geplant.
  • Am 11.03.18 findet die Jahresfeier des Hospizvereins Dänischer Wohld statt.
  • Die Abnahme der Entwässerung Aschauhof steht noch aus. Daher wurde ein Einbehalt von der Schlussrechnung durchgeführt.

Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Fahrt zum Weihnachtsmärchen im Dezember 2017
  • geplanter Gemeindeempfang am 21.01.18 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertretern werden nicht gestellt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 38/2017
Letztmalig wurde im Rahmen der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof am 16.03.2017 in dieser Angelegenheit beraten. Zur weiteren Vorgehensweise wurde beschlossen, einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Konzeptes vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok mit den in der Gemeindevertretung erarbeiteten Änderungen einzureichen. Sollte ein positiverBescheid ergehen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen förderungsfähig sind, wird über das weitere Vorgehen beraten.

Nachdem über das Sommerhalbjahr weitere Detailabstimmungen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgenommen wurden, wurde am 02.10.2017 der entsprechende Antrag auf Prüfung der Förderfähigkeit gestellt. Die mit dem Projekt verbundenen Kosten stellen sich dabei wie folgt dar (Auszug aus dem Konzept von Herrn Pollok):
Kostenzusammenstellung: Leistung
Kosten €
Infotafeln – Ausführung gem. BIS durch LLUR
Übernahme durch LLUR
Dünenquerung ca. 60 m² Stegkonstruktion € 39.000,00
Rückbau abgängiger Steg € 2.000,00
41.000,00
Zaunerneuerung "A" ca. 550 m Länge
3.300,00
Zaunerneuerung "B" ca. 120 m Länge
960,00
Zaunherstellung "C" ca. 200 m Länge
2.000,00
Entfernung alter Zaunabschnitte
3.000,00
Aussichtsplattform am / auf ehem. Trafo € 20.000,00
Bauantrag, Statik, Tragfähigkeit, Boden sofern erforderlich € 2.500,00
22.500,00
Zusammen – Kosten ohne Mwst.
72.760,00
Planungskosten gemäß § 40 HOAI "Freianlagen" Honorarzone III, Mindestsatz - Anrechenbare Kosten gemäß vorstehender Zeile
14.868,77
Zusammen
87.628,77
Konzepterstellung, netto
2.100,00
Zusammen
89.728,77
Zzgl. Mwst. – derzeit 19 %
17.048,47
Kosten inkl. Mwst.
106.777,24
Ansatz für Unerwartetes und zur Abrundung inkl. Mwst. (5 – 10 % der geschätzten Projektkosten)
8.222,76
Geschätzte Projektkosten
115.000,00

Mit E-Mail vom 30.11.2017 wurden durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, wenn auch in den Formulierungen der Fokus auf den Dünenschutz und nachrangig erst auf die Besucherlenkung gelegt werden sollte. Die Zaunherstellung C würde nicht gefördert werden. Zaunabschnitt A muss nicht in Gänze erneuert werden, somit sind die Kosten etwas zu hoch berechnet. In der Anlage 2 (Profil und Aufsicht der Dünenquerung) ist eine Auffüllung der Düne dargestellt. Diese ist nicht zulässig. Im Zuge eines Ortstermins wurde besprochen, dass die Querung wie bisher auf Pfählen/ Steg erbaut wird.

Weiterhin wurde am 02.12.2017 durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass die Maßnahmen, die dem Dünenschutz dienen (die  Querung und der Zaun), in der Variante wie in der zuvor genannten Mail vom 30.11.2017 beschrieben, zu 100 % gefördert werden können, wenn die Gemeinde als Antragsteller die weitere Unterhaltung und Pflege übernimmt. Das Trafo-Häuschen als besucherlenkende Maßnahme könnte zu 70 % gefördert werden.

Ebenso werden die Ingenieurleistungen bis zu maximal 10% der Gesamtkosten (brutto) gefördert.

Bevor ein formeller Zuwendungsbescheid durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeht, soll nunmehr darüber beraten und entscheiden werden, ob die Maßnahme umgesetzt und fehlende Kostenanteile durch die Gemeinde getragen wird. Ebenso muss entschieden werden, dass die Gemeinde nach Durchführung der Maßnahme für die dauerhafte Unterhaltung zuständig ist.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bittet überdies um eine Aussage, ob der Zuwendungsbescheid auf der bisherigen Kostenschätzung erfolgen soll, mit dem Ergebnis, dass evtl. Mehrkosten nicht förderfähig sind, oder der Zuwendungsbescheid auf konkreten Angeboten (mindestens drei Stück je auszuschreibende Leistung) erstellt werden soll. Sollten die konkreten Ausschreibungsergebnisse über der bisherigen Kostenschätzung liegen, würde durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine entsprechende Förderung der Mehrkosten geprüft werden. Dazu wäre es sehr sinnvoll, wenn das dafür notwendige Leistungsverzeichnis vorab dem Kreis Rendsburg-Eckernförde im Entwurf zur Verfügung gestellt wird, damit keine Leistungen ausgeschrieben werden, die nicht gefördert werden.

Überdies wären die konkreten Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu verhandeln und darzulegen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Konzept zur Besucherinformation und -lenkung im Ortsteil Aschau zum Schutz der Dünen im Strandbereich folgendem Umfang umzusetzen:

förderfähige Maßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen (Dünenquerung zzgl. Einzäunung) sollen vollständig umgesetzt werden.

nicht förderfähige Maßnahmen
Die nicht förderfähigen Maßnahmen(Zaunherstellung C und Zaunabschnitt A teilweise) sollen umgesetzt werden. Auch aus den nicht förderfähigen Maßnahmen soll ein Los gebildet werden (siehe Sonstiges)

Beschilderung
Die Besucherinformationsbeschilderung soll in Kooperation mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde umgesetzt werden.

Aussichtsplattform
Die mit 70 % geförderte Maßnahme zur Umsetzung der Aussichtsplattform soll umgesetzt werden. Die restliche Finanzierung erfolgt durch die Gemeinde.

Ingenieurleistungen
Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll ein leistungsfähiges Ingenieurbüro beauftragt werden. Evtl. anteilig nicht geförderte Ingenieurkosten werden durch die Gemeinde getragen.

Sonstiges
Für das weitere Vorgehen wird beschlossen, erst Preisangebote einzuholen, auf deren Basis die abschließende Förderung geprüft und der Förderbescheid erlassen wird. Bei der Ausschreibung sollen je nach Förderquote Lose gebildet werden, damit in Abhängigkeit vom Ausschreibungsergebnis auch nur einzelne Lose vergeben werden können. Die Umsetzung der Maßnahme ist eng mit den zuständigen Behörden vorzunehmen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind entsprechende Vereinbarungen für die Grundstücks- / Gebäudenutzung zu treffen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister