N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 28.09.2010.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 20/2010
9. Varianten der ersten Datenaufnahme für das Kanalkataster
  Beschlussvorlage - 12/2010
10. Einführung einer Zweitwohnungssteuer
  Beschlussvorlage - 19/2010
11. Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 11/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Vor Eintritt in die Tagesordnung überreicht Bürgermeister Marohn Gemeindevertreter Siegfried Brien anlässlich seiner Silberhochzeit und Gemeindevertreter Sell anlässlich seines 60. Geburtstages ein Gemeindewappen und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht des Bürgermeisters merkt Gemeindevertreter Gerd Schweinem an, dass die Straßensperrung beim Strandfestival überzogen war. Zu Unrecht wurden auch Fußgänger und Radfahrer, die den Bereich passieren wollten, abgewiesen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Herr Julius von Bethmann-Hollweg weist darauf hin, dass immer wieder Wanderwege von verschiedenen Institutionen ausgeschildert werden, ohne dass er als Eigentümer darüber informiert wird. Dieses ist besonders im Hinblick auf die Wegeunterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht problematisch.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Schweinem weist darauf hin, dass der Radweg von Eckernförde nach Kiel nicht ordentlich ausgeschildert ist. Besonders der Tunnel wird oft nicht gefunden. Diese Aussage wird von Gemeindevertreter Moll bestätigt. Er hat des öfteren Radfahrer beobachtet, die vor den diversen Hinweisschildern stehen und den richtigen Weg nicht finden können. Die Verwaltung wird gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass der Orlowski Weg durch das Befahren mit schweren Gülletankern beschädigt worden ist. Er hat den Verursacher informiert und wird die Bilder der Verwaltung zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob eine Gewichtsbegrenzung für diesen Weg angeordnet werden kann. Ferner sollen die Pächter der anliegenden Flächen schriftlich gebeten werden, kleinere Güllewagen einzusetzen, da der Weg nicht für die heutigen 3-achsigen Fahrzeuge ausgelegt ist.

Gemeindevertreter Schweinem weist darauf hin, dass die Straße Kiekut in einem schlechten Zustand ist. Es wird Sand vom Berg herabgespült, der sich bis zur Kurve hin ablagert. Ferner wächst die Straße von der Seite her zu. Diese Anfrage wird gleich an den anwesenden Eigentümer weitergeleitet.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.


zu TOP 8. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 20/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wasser musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

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Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.


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Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation

Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.

Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.


Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

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Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherige Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen. Der Gemeinde dürfen dadurch keine weiteren Kosten entstehen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Varianten der ersten Datenaufnahme für das Kanalkataster
Beschlussvorlage - 12/2010

Gemäß des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 20.04.2009 sowie danach folgenden Gesprächen zwischen Bürgermeister, Bauausschussvorsitzendem und Verwaltung wurde das Ing.-Büro Meyer beauftragt, die vorhandenen Papierunterlagen zu sichten und eine Aussage zu treffen, inwiefern diese Unterlagen als Grundlage eines digitalen Katasters dienen können. Die Pläne wurden eingescannt und probeweise über die ALK gelegt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Kanalnetz durch das Abzeichnen der analogen Bestandsdaten zu digitalisieren. Die hierfür entstehenden Kosten von ca. 2.925,00 EURO werden anerkannt. Das Ingenieurbüro Meyer, Eckernförde, wird mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.
Eine Vermessung des vorhandenen Leitungsnetzes soll sukzessive nach und nach erfolgen; je nachdem in welchen Bereichen gerade Vermessungen erfolgen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Beschlussvorlage - 19/2010

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer berechtigt.
Mit der Zweitwohnungssteuer wird das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung besteuert.
Vorbehaltlich der erst nach Erlass einer Satzung genau ermittelbaren Steuergrundlagen könnte ein Steueraufkommen von 3000 bis 4000 € erzielt werden. Der Ermittlungs- und Prüfungsaufwand ist erheblich aber machbar.
Die Gemeinde kann den Steuersatz in § 5 individuell zwischen von der Rechtsprechung anerkannten 8 bis 12 v.H. festlegen. Der Verfügbarkeitsgrad in § 4 Abs.6 muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten, um von der Rechtsprechung anerkannt zu werden.
Die bei Vorliegen aller Erhebungsvoraussetzungen jährlich zu entrichtende Steuer ergibt sich folgendermaßen:
Jahresrohmiete (wird vom Finanzamt im Rahmen der Einheitswertfeststellung ermittelt)  X Verfügbarkeitsgrad in Prozent X Steuersatz X Hochrechnungsfaktor = Steuerbetrag:
Beispiel: 1000 € X 100 % X 10 % X 4,43 = 443,00 €


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung vom 01.01.2011 eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 11/2010

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt „Straßensozialarbeit“. Es ist nun zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 erfolgen soll.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses.



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister