N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 11.04.2011.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Rebecca Kühne
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2011
9. Bezuschussung der Beschaffung eines Marmorengels
  Beschlussvorlage - 3/2011
10. Abschluss des 1. Nachtragsvertrages zum Vertrag über die Trägerschaft und den Betrieb des Urnenbegräbniswaldes in Altenhof
  Beschlussvorlage - 8/2011
11. Genehmigung der Friedhofsordnung für den Urnenbegräbniswald "Küstenfrieden Eckernförder Bucht"
  Beschlussvorlage - 9/2011
12. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel
  Beschlussvorlage - 7/2011
13. Ausschilderung von Gemeindestraßen und Hausnummern
  Beschlussvorlage - 12/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Es liegt eine Beschwerde der Gastwirte der Gaststätten Grüner Jäger, Kiekut und Am Kamin vor. Die beklagen sich über Umsatzeinbußen, wenn im Rahmen der Open Air Veranstaltungen am Südstrand in Eckernförde die B 76 gesperrt wird. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass er auch bereits einen Brief an Bürgermeister Sibbel geschrieben hat. Er hat daraufhin jedoch keine Antwort erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Termin mit der Gemeinde Altenhof und der Verkehrsaufsicht zu veranlassen, um für zukünftige Veranstaltungen bessere Lösungen zu finden.

Herr Hagedorn hat beim Bürgermeister angefragt, ob der Winterdienst für den Neudorfer Weg eingestellt wurde. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Gemeinde Neudorf sich nicht mehr an die vereinbarte Regelung zur Durchführung des Winterdienstes gehalten hat. Er hat hierzu der Bürgermeisterin der Gemeinde Neudorf bereits zweimal einen Brief geschrieben. Bis heute ist jedoch keine Antwort erfolgt. Das Ordnungsamt ist in dieser Sache bereits eingeschaltet worden.

Ferner liegt eine Anregung von Herrn von Bethmann-Hollweg und Herrn Dr. Wilde vor. Hierin geht es um die Pflege und Beschilderung des Denkmals zur Erinnerung an die Schlacht von Eckernförde. Gemeindevertreter Moll regt hierzu an, mit der Deutsch-Dänischen Gesellschaft Dannewerk Kontakt aufzunehmen, um Möglichkeiten der hier geforderten Maßnahmen zu besprechen. Eventuell könnte auch die Landjugend in Maßnahmen eingebunden werden.

Die letzte Anregung wurde von den Eheleuten Schlegelberger eingereicht. Die beschäftigen sich mit der Umsetzung des Naturschutzkonzeptes Aschau und dem Naturschatz Kronsort. Es wird unter anderem die Herstellung neuer Wege und die Aufstellung von Schautafeln angeregt. Organisatorische Basis für die Umsetzung eines solchen Konzeptes könnte ein gemeinnütziger Verein sein. Gemeindevertreter Moll regt an, zur Umsetzung solcher Maßnahmen, den Förderverein für den Fernwanderweg zu kontaktieren. Bürgermeister Marohn sichert die Unterstützung der Gemeinde für den Fall zu, dass die Antragsteller einen gemeinnützigen Verein gründen wollen.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bezuschussung der Beschaffung eines Marmorengels
Beschlussvorlage - 3/2011

Frau Guna Scheffler bittet die Gemeinde Altenhof die Aufstellung der Marmorskulptur „Engel der Wandlung" zu befürworten und mit ihr gemeinsam zu beraten und ihr dabei zu helfen, den Engel aufzustellen und seine Finanzierung zu sichern. Herr Julius von Bethmann-Hollweg wünscht sich den Marmorengel auf den Andachtsplatz des Küstenfriedens und ist bereit, das Projekt auch finanziell zu unterstützen. Er stellt in Aussicht, den Transport der Skulptur von Italien, wo sie derzeit liegt, nach Deutschland zu bezahlen, außerdem das Ausheben und Gießen des Fundaments und das Aufstellen des Engels darauf durch seine Handwerker zu übernehmen.
Die bereits investierten Kosten der Bildhauerin und ihr Arbeitshonorar sind nachfolgend aufgelistet. Soweit wie irgend möglich sollten diese gesichert werden, um weitere Arbeiten möglich zu machen.

Bereits investierte Kosten in € :
Marmorblock 220x135x105                                                             2.975,-
Transport (Schweiz nach Italien)                                                 800,-
Steinmodell M 1:5                                                                         2.500,-
Schneiden des Blocks auf Form (Firma Bovere)                         4.500,-
3 Fahrten Altenhof-Italien-Altenhof                                                 1.500,-
6 Wochen Unterkunft Camping                                                 800,-
Werbungskosten Michel und Masa                                                 2.000,-
                                                                                    15.075,-
Zukünftige Kosten :
Fundament
Transport (Italien nach Deutschland) übernimmt Julius B-H
Aufstellen der Skulptur (ca. 5.000,-)
Arbeitslohn Guna Scheffler:
8 Wochen-5 Tage-7 Std -30,-€ 8.400,-
7% Steuern                                                                                    588,-
                                                                                                8.988,-


Die Künstlerin, Frau Scheffler, erhält noch einmal die Gelegenheit ihr Werk vorzustellen und Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu beantworten.

Zur Finanzierung des Marmorengels regt Gemeindevertreter Moll an, die Organisation des Jacobsweges, der an der betreffenden Stelle entlang läuft zu kontaktieren, Auch die im Urnenbegräbiswald tätigen Bestatter oder die katholische Kirche könnten sich an einer Finanzierung beteiligen.


Beschluss:

Es wird beschlossen einen Förderkreis zu bilden, der aus dem Träger und dem Betreiber des Urnenbegräbniswaldes, sowie der Künstlerin bestehen soll. Ziel dieses Förderkreises ist es, die notwendigen Mittel zu beschaffen, um den Marmorengel in Altenhof aufstellen zu können. Der Bürgermeister wird den Förderkreis einladen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Abschluss des 1. Nachtragsvertrages zum Vertrag über die Trägerschaft und den Betrieb des Urnenbegräbniswaldes in Altenhof
Beschlussvorlage - 8/2011

Am 23.07.2009 wurde zwischen der Gemeinde Altenhof und Herrn Felix von Bethmann-Hollweg der Vertrag über die Trägerschaft und den Betrieb des Urnenbegräbniswaldes in Altenhof abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde der Name des Urnenbegräbniswaldes auf „Waldfrieden am Meer“ festgelegt.

Herr von Bethmann-Hollweg hat inzwischen den Namen in „Küstenfrieden Eckernförder Bucht“ geändert. Diese Änderung erfolgte nach seiner Aussage, um einen stärkeren Bezug zu der Region herzustellen. Weitere rechtliche Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinde Altenhof nicht. Um diese Änderung jedoch in dem bestehenden Trägerschaftsvertrag umzusetzen und weiterhin Rechtssicherheit bezüglich der Trägerschaft und des Betriebs der Einrichtung zu gewährleisten sollte ein 1. Nachtragsvertrag geschlossen werden, in dem die Namensänderung fixiert wird.


Beschluss:

Der Abschluss des 1. Nachtragsvertrages zum Vertrag über die Trägerschaft und den Betrieb des Urnenbegräbniswaldes in Altenhof wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Genehmigung der Friedhofsordnung für den Urnenbegräbniswald "Küstenfrieden Eckernförder Bucht"
Beschlussvorlage - 9/2011

Aufgrund einiger praktischer Erfahrungen aus den zurückliegenden 18 Monaten im Bereich des Begräbniswaldes, möchte der Betreiber gerne die Friedhofsordnung geringfügig abändern. Er hat daher eine Neufassung der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung erarbeitet.

Die Veränderungen beziehen sich insbesondere auf:
  1. Die Gestaltung der Plaketten, welche genauer definiert werden sollte (§ 21)
  2. Die Information hinsichtlich der Nutzungsnachfolgeränderungsregelung in § 18
  3. Die Entsorgung von Trauerfeierschmuck im Begräbniswald (teilweise werden schon Tage vor der Beisetzung Mengen an Kränzen/Gestecken in den Wald gefahren). Dies ist so nicht beabsichtigt und soll genauer definiert werden(§ 24).
  4. Es war unter § 26 noch der alte Name angeführt

Entsprechend der Änderung in § 24 ergibt sich automatisch auch eine Änderung in der Gebührenordnung unter § 3 Punkt 7. Der Betreiber hofft durch diesen Zusatz die billige Entsorgung von Grabschmuck in dem Wald zu unterbinden.


Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofsordnung „Küstenfrieden Eckernförder Bucht“ wird genehmigt. Die Neufassung der Gebührenordnung wird zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel
Beschlussvorlage - 7/2011

Allgemeines:
Derzeit werden landauf landab größtenteils L-Leuchtstoffröhren (in Peitschen mit Wanne) oder HME-Leuchtmittel (Hochdruckquecksilberdampfleuchte) eingesetzt. Durch den Gesetzgeber wird die Einstellung der Herstellung dieser HME-Leuchtmittel (Bezeichnung je nach Hersteller auch HQL oder HPL) bis zum Jahr 2015 vorgeschrieben. Anlass geben die geringe Lichtausbeute in Bezug auf den hohen Stromverbrauch sowie die umweltschädlichen Metall-/Quecksilberbestandteile.
Die Leuchtmittelindustrie hat sich unlängst auf die Situation eingestellt und hält für die meisten Leuchtenarten passende Energiesparleuchtmittel bereit.
Technisch ist es kein Problem, die Leuchten umzurüsten, allerdings müssen die Vorschaltgeräte der alten Leuchtmittel überbrückt werden. Dieses wird notwendig, da bei den Ersatzleuchtkörpern (Kompaktleuchtstoffmittel) das Vorschaltgerät in die E27-Fassung integriert ist. Ferner gibt es mittlerweile auch im Straßenbeleuchtungssektor ausgereifte LED-Technik.

Altenhof:
Herr Andresen hat den Bestand der Leuchten in Altenhof aufgenommen.
  • Gut Altenhof, 8 Mastleuchten, Kofferaufsatzleuchten, Lichtpunkthöhe 5,50 m
  • Hofholz (Bushaltestelle), 1 Mastleuchte, Kofferaufsatzleuchte, Lichtpunkthöhe 5,50 m
  • Schnellmark (CJD), 2 Pilzleuchten, Lichtpunkthöhe 3,00 m
  • Schnellmark, 11 Mastleuchten, Kofferaufsatzleuchten, Lichtpunkthöhe 5,50 m
  • Aschauhof, 9 Nostalgieleuchten, Lichtpunkthöhe 3,80 m
  • Bushaltestelle B 76 mit Leuchtstoffröhren
Sämtliche Leuchten werden nach Einschätzung von Herrn Andresen mit HME-Leuchtmitteln betrieben. Wahrscheinlich handelt es sich um 80 W Leuchten, die incl. des Vorschaltgerätes eine Leistungsaufnahme von rund 90 W haben.

Die Kosten für einen einfachen Leuchtmittelwechsel nebst Überbrückung des Vorschaltgerätes werden wie folgt geschätzt:
Demontage des Leuchtmittels HME 80 W und Einbau eines Kompaktleuchtstoffmittels PL 33 W, Energieeinsparung ca. 60 %, Preis rund 40,00 €/Stk + MwSt. Daher ergeben sich bei 31 Leuchten Kosten von rund 1.500 €. Ein konkretes Angebot der Firma ESE würde nach Entscheidung der Gemeinde eingeholt.

Der Stromverbrauch lag beispielsweise vom März 2009 bis März 2010 bei rund 7.000 KWh. Bei einer Stromaufnahme von 90 Watt pro Leuchte und Stunde ergibt sich bei 31 Leuchten eine Brenndauer von rund 2.500 Stunden. Das ist plausibel. Daher ergibt sich nach einer Umrüstung der Leuchtmittel auf 33 W PLL-Kompaktleuchtstoffmittel eine Stromeinsparung von rund 4.400 KWh. Bei dem aktuellen Tarif des derzeitigen Stromlieferanten „Lichtblick“ ergibt sich damit eine jährliche Kostenersparnis von rund 900 €.

Wartungsvertrag:
Es gibt theoretisch auch die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag mit einer Firma abzuschließen.
Eine Firma aus Hohenwestedt hat beispielsweise in anderen Gemeinden einen Wartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren angeboten. Zu einem Preis von ca. 20,00 €/Lichtpunkt und Jahr + MwSt. würden dann alle Leuchtmittel gegen energiesparende Kompaktleuchtstoffmittel ausgetauscht. Der Austausch würde umgehend nach Vertragsabschluss erfolgen. D.h. die Firma geht in Vorleistung und gewährleistet über drei Jahre die Funktion der Leuchtstoffmittel (nicht der Erdverkabelung und sonstiger Technik).

LED:
Sicherlich ließen sich an den Mastaufsatzleuchten auch LED-Leuchtenköpfe montieren. Jedoch muss man davon ausgehen, dass ein Kopf je nach Hersteller, Design und technischer Ausführung rund 500 - 750 € + MwSt. kostet. Es gibt auch günstigere Köpfe, bei denen aber unbedingt dass Kühlmanagement der LEDs hinterfragt werden muss.

Fazit:
Unterm Strich empfiehlt Herr Andresen die vorgestellte, kostengünstige Umrüstung. In den kommenden Jahren wird die Industrie die LED-Straßenbeleuchtungstechnik weiter optimieren und wahrscheinlich auch günstiger produzieren. Der Rohstoff Silizium für die LED-Produktion ist quasi unbegrenzt vorhanden. Hinsichtlich des Resourcenspargedankens muss aber eingestanden werden, dass auch die Kompaktleuchtstoffmittel mit den integrierten Vorschaltgeräten Elektroschrott darstellen und ca. alle 3 Jahre ausgewechselt werden müssen. Dann sollten die demontierten Leuchtmittel unbedingt nicht dem Restmüll zugeführt, sondern fachgerecht entsorgt werden.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt als Alternative zu prüfen, zu welchen Konditionen Straßenlampen, die mittels einer Steuerung über Bewegungsmelder ihre Leuchtkraft variieren, eingesetzt werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung soll auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ausschilderung von Gemeindestraßen und Hausnummern
Beschlussvorlage - 12/2011

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.12.2010 wurde über die Notwendigkeit der Verbesserung der Ausschilderung von Gemeindestraßen und Hausnummern beraten. Nach eingehender Erörterung wurde ein grundsätzlicher Handlungsbedarf erkannt.

Zwischen der Gemeinde, dem Gut Altenhof und der Amtsverwaltung hat im März 2011 ein weitergehendes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Es wurden potentielle Problemfälle erörtert sowie eine Überprüfung der tatsächlichen Hausnummern mit den amtlichen Hausnummern vorgenommen. Als Ergebnis war festzuhalten, dass eine umfassende Optimierung der Beschilderung als erforderlich angesehen wird.
Durch die Verbesserung der Ausschilderung wird dazu beigetragen, dass der Rettungsdienst sowie evtl. Hausärzte zielgerichtet und schnell zum Einsatzort gelangen.

Die konkrete Anzahl der Schilder und Masten ist noch durch die Amtsverwaltung zu ermitteln. Weiterhin sind entsprechende Kostenangebote einzuholen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung erkennt ebenfalls den Bedarf an der Optimierung der Ausschilderung von Gemeindestraßen und Hausnummern an. Der Bau- und Umweltausschuss wird in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister mit der weitergehenden Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Sofern möglich, sind vorhandene Masten zu verwenden. Die Standorte neuer Masten sind mit den jeweiligen Grundeigentümern abzustimmen.

Übersteigt das Auftragsvolumen eine Summe von 2.500,00 EURO obliegt die Entscheidung über die Auftragsvergabe der Gemeindevertretung. Bis 2.500,00 EURO wird der Bürgermeister ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen.

Ferner wird beschlossen, dass die K 14 von der B 76 bis Hofholz zukünftig den Namen Hofholzer Weg tragen soll.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister