N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 05.03.2012.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Winfried Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Felix Rhades (entschuldigt )
Gemeindevertreter Horst Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführerin Susanne Hagemeier

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 25/2011
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2012
10. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 1/2012
11. Ampferbekämpfung auf gemeindeeigenen Flächen
  Beschlussvorlage - 3/2012
12. Mieten und Pachten
  Beschlussvorlage - 5/2012
13. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 7/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung werden gestellt:
TOP 12 wird in der öffenlichen Sitzung behandelt.
TOP 13 Förderung der Kindertagespflege wird aufgenommen.
Dadurch wird der bisherige TOP 13 zu TOP 14 und TOP 14 zu TOP 15.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzenden Molll (Bau-und Umweltausschuss) und Frau Schweinem (Sozialausschuss) berichten aus den letzten Sitzungen. Herr S.Brien weist für die Feuerwehr auf die Jahreshauptversammlung mit Wahl eines neuen Wehrführers am 23.03.2012 hin. Herr Schweinem berichtet, dass die Regelmäßigkeit der Kontrollen nachhaltige Wirkung zeigt .
Als neue Veranstaltung wird am Sonntag, 18.03.2012 um 11:00 Uhr im Gemeinderaum das erste „Gespräch am Sonntag“ mit Herrn Hartwig zum Thema Karl Dönitz stattfinden.
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Herr Wohlgemuth fragt an, ob eine Breitbandversorgung für die Gemeinde Altenhof vorgesehen ist. Der Bürgermeister antwortet dahingehend, dass die Verkabelung vom Anbieter nicht vorgesehen ist, da die sog. Kabelendverzweiger in Schnellmark und Hofholz nicht entsprechend aufgerüstet werden können. Auch ein Anschluss an Lindhöft ist nicht möglich.
Realistisch ist eine digitale Versorgung mit schnellem Internet über den aufrüstbaren Mast in Rothenstein, Gemeinde Neudorf.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

GV Moll weist darauf hin, dass links und rechts der Straße Aschau nach Aschauhof defekte Weidezäune in den Straßenraum ragen. Die Anlieger sollten vor anstehender Bankettpflege aufgefordert werden, diese zu beseitigen, da es sonst zu Schäden am eingesetzten Gerät kommen kann.
Das Ordnungsamt wird informiert und weiteres veranlassen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 25/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt:
Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Rainer Baier, Gut Altenhof 22

stellv. Wahlvorsteher: Detlev Bülowius, Kiekut 3

Schriftführer/in:            Martina Heidenreich, Schnellmark 3

stellv. Schriftführer/in: Sebastian Hirsch, Aschauer Landstraße 4

Beisitzer/in:            Yvonne Engellandt, Plönort 1, Güby

Beisitzer/in:            Paul Moll, Schnellmark 26

Beisitzer/in:            Tessa Matthießen, Aschauer Landstraße 2

Beisitzer/in:            Sonja Bedürftig, Hofholz 2
                   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die überplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 1/2012

Das Baugebiet „Aschauer Hofkoppel“ wird im nordöstlichen und südöstlichen Bereich durch einen Knick abgegrenzt. Dieser Knick bestand schon in der Vergangenheit und wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebiets im Jahre 2001 auf den Stock gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt sind nunmehr 10 Jahre vergangen, so dass von Anliegern ein erneutes auf den Stock setzen gewünscht wird.

Neben diesem Knick sind auch in anderen Bereichen Knicks vorhanden, die evtl. zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden müssten. Innerhalb des Bau- und Umweltausschusses ist über erforderliche Maßnahmen zu beraten.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde können Knicks etwa alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Alle 40 bis 80 m ist ein Überhälter stehen zu lassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den teilweise recht lückigen Knick in der Saison 2012/2013 auf den Stock zu setzen. Das Auf-den-Stock-setzen kann teilweise per Knickschere erfolgen. Möglicherweise wird ein Nachschnitt mit der Motorsäge erfolgen müssen, da der reine Schereneinsatz mitunter zu Beschädigungen am Bestand führen kann. Die Anrainer mögen dafür Sorge tragen, dass ab dem 15. Oktober 2012 der Zugang zum Knick möglich ist.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ampferbekämpfung auf gemeindeeigenen Flächen
Beschlussvorlage - 3/2012

Die Gemeinde Altenhof hat verschiedene Liegenschaften verpachtet. Wie nun der Gemeinde zugetragen wurde, sollen auf einigen Flächen verstärkt Ampferpflanzen festgestellt worden sein. Bereits im März 2011 wurden vereinzelt Pächter zur Beseitigung des Ampfer-Pflanzen aufgefordert.
Unter Berücksichtigung der ökologischen Ziele der Gemeinde Altenhof, ist darüber zu beraten, wie eine angemessene Bekämpfung der Pflanzen realisiert werden kann.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde ausführlich über dieses Thema beraten. Durch die Ampferbekämpfung soll das natürliche Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Die Düngung ist zu optimieren und entsprechend anzupassen. Die Ampferbekämpfung gehört zur guten landwirtschaftlichen Praxis. Zur Verbesserung der Situation wird ein Handlungsbedarf gesehen.

Da das Problem des Ampferbefalls auch Flächen Dritter betrifft, sollte den jeweiligen Grundeigentümern angeboten werden, dass sich diese auch fachlich beraten lassen können. Termine für eine Beratung könnten örtlich bekannt gegeben werden. Die Koordination eines Beratungstermins könnte für alle betroffenen Grundeigentümer durch die Gemeinde wahrgenommen werden. 
Es wird auch überlegt, ob die Gemeinde einen Termin für eine Beratungsveranstaltung anbietet, an der auch weitere Interessierte teilnehmen können. Über die Frage der Kostentragung ist dann noch zu entscheiden.


Beschluss:

Der Ampferbesatz auf Teilen der gemeindeeigenen Grünlandflächen liegt teilweise erheblich über der nach guter fachlicher Praxis geltenden Schadensschwelle von 0,5 Pflanzen pro m². Im Hinblick auf eine künftig extensivere Bewirtschaftungsweise muss das derzeitige Ungleichgewicht des Ampferüberbesatzes durch drastische Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Gemeindevertretung beschließt, die derzeitigen Pächter und Bewirtschafter der Grünlandflächen dazu aufzufordern, kurzfristig amtliche Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen und mit deren Hilfe ein wirksames Ampferbehandlungskonzept zu entwickeln und zügig umzusetzen. Das üblicherweise bei einem Beratungsgespräch angefertigte Beratungsprotokoll ist der Gemeinde vorzulegen, damit ggf. die Umsetzung der Beratungsempfehlungen nachvollzogen werden können.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Mieten und Pachten
Beschlussvorlage - 5/2012

Bürgermeister Marohn berichtet darüber, dass zwischenzeitlich bekannt ist, dass die gemeindliche Liegenschaft „Schnellmark 5“ zum 01.07.2012 frei wird. Unter Berücksichtigung des bevorstehenden Leerstandes wird die Beratung über eine mögliche Folgenutzung angeregt. Da die Mieterträge nicht sehr hoch sind, könnten die Räumlichkeiten ggf. einer solchen Nutzung zugeführt werden, die im Rahmen eines Leuchtturmprojektes über die Aktivregion förderfähig wäre.
Die eigentliche Wohnung beträgt nur einen Teil der Gesamtgrundfläche. Da die Gemeinde in der Vergangenheit schon öfter über die Etablierung eines Backhauses beraten hat, wäre dies ggf. eine denkbare Nutzung. Das Backhaus, in Kombination mit der Destillerie und dem Ehrenmal, kann ein attraktives Ziel für Touristen darstellen.

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat sich für die Prüfung einer solchen Nutzung ausgesprochen.

Am 08.02.2012 hat sich Bürgermeister Marohn mit Herrn Triphaus (Aktiv-Region) vor Ort getroffen. Dabei wurde das Gebäude von außen und innen kurz in Augenschein genommen.

Der Ortstermin hat folgende Resultate ergeben:

  1. Eine Fördermöglichkeit wird in Aussicht gestellt : 55% der förderungsfähigen Kosten, wenn der Vorstand der Aktiv-Region entsprechend beschließt.

  2. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben „Dorfbackhaus“ eine überregionale Strahlkraft für die Region entfaltet.

  3. Diese überregionale Strahlkraft für die Region könnte gegeben sein, wenn

    • der Tourismus in der Region davon profitieren würde : Ostsee Radwanderweg führt direkt am Dorfbackhaus vorbei, Rastplatz mit Wetterschutzhütte für Radwanderer könnte auf dem Grundstück eingerichtet werden, Verkauf von frischem Brot an Touristen

    • der Schutz eines erhaltenswerten Gebäudes gewährleistet ist. Dazu muss zwingend eine Machbarkeitsstudie eines Architekten erstellt werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen mindestens drei Büros einen Vorschlag erarbeiten. Die untere Denkmalschutzbehörde Kreis RD-ECK hat Kooperation signalisiert. Eine Liste mit erfahrenen Büros liegt vor.

    • die Auflagen einer Energieeinsparverordnung unbeachtlich sein können, weil das Gebäude in Zukunft nicht mehr dauernd beheizt und bewohnt wird.

  4. Die GV sollte auf ihrer nächsten Sitzung Beschlüsse zu diesem Vorhaben fassen, da die Aktiv-Region nur noch bis 2013 existiert.

  5. Herr Triphaus wird bei der Antragstellung Hilfestellung leisten.

  6. Ein Kontakt zur nach Lübeck verlegten ehemaligen „Bauschule“ aus Eckernförde soll klären, ob im Rahmen einer Semesterarbeit von Studenten eine Bestandsaufnahme mit einer Vermessung des Gebäudes günstig zu erstellen ist.



Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Angelegenheit mit der Maßgabe an den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen, dass
  • die Bausubstanz des Gebäudes Schnellmark 5 von einem ortsansässigen Zimmerermeister begutachtet wird
  • weitere Erkundigungen zum Betrieb eines Backhauses eingeholt werden.
  • hierfür werden finanzielle Mittel in Höhe von 1.500 € zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 7/2012
Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird auf die nächste Gemeindevertretersitzung vertagt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Öffentlichkeit wird nunmehr wieder zugelassen. Da kein Beschluss gefasst wurde, ist nichts bekannt zu geben.



Susanne Hagemeier  Hilmar Marohn 
Protokollführer/in  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters