N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 31.05.2012.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal (entschuldigt )
Gemeindevertreter Horst Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
3 Zuhörer
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Altenhof sowie Ernennung und Vereidigung
  Beschlussvorlage - 8/2012
9. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 7/2012
10. Gründung der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) "Eckernförder Bucht GmbH"
  Beschlussvorlage - 6/2012
11. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 9/2012
12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 10/2012
13. Zuschussantrag der Landjugend
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet der Bürgermeister den bisherigen Wehrführer Winfried Brien und würdigt dessen Verdienste für die Gemeinde.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung um Folgende Punkte zu erweitern:

TOP 13: Zuschussantrag der Landjugend
TOP 14: Personalangelegenheit

Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Schweinem weist darauf hin, dass im Bereich des Surfclubs verschiedene Schilder aufgestellt wurden, die nach seiner Auffassung teilweise keinen Sinn ergeben. Hierbei handelt es sich teilweise um Straßennamen und Hausnummernschilder und Schilder die auf eine Anliegerstraße hinweisen. Die Verwaltung wird die Angelegenheit noch einmal überprüfen

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass an der L 285 Schilder angebracht wurden, die auf die fehlende Markierung hinweisen. Diese wurde auch tatsächlich entfernt. In der Straße vorhandene Löcher sind jedoch nur teilweise beseitigt worden, so dass die verbleibenden Schadstellen eine große Gefahr für Motorradfahrer darstellen. Die Verwaltung wird sich hier noch einmal mit der Straßenbauverwaltung in Verbindung setzen.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass in dem Bekanntmachungskasten Aschauhof verstärkt private Werbung, aber keine gemeindlichen Aushänge mehr vorhanden sind. Die Überprüfung der Verwaltung hat ergeben, dass Frau Plaß und Herr Ochernal für die Aushänge in diesem Kasten verantwortlich sind.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass Herr Beerwald eine größere Menge Bauschutt auf seinem Grundstück lagert. Das Ordnungsamt wird entsprechend informiert.

Gemeindevertreter Rahdes hat anlässlich der Landtagswahl im Gespräch mit den Wahlhelfern aus dem Ortsteil Altenhof festgestellt, dass es scheinbar eine Abgrenzung zwischen den Ortsteilen gibt. Es wurde dort unter anderem bemängelt, dass alle gemeindlichen Veranstaltungen lediglich im Bereich des Gemeinderaumes stattfinden. Die Einwohner des Ortsteils Altenhof fühlen sich etwas vernachlässigt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Altenhof sowie Ernennung und Vereidigung
Beschlussvorlage - 8/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Altenhof-Aschau hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23.03.2012 Herrn Siegfried Brien zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Siegfried Brien zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Altenhof zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Siegfried Brien zum Gemeindewehrführer vor.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Siegfried Brien

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 7/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gründung der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) "Eckernförder Bucht GmbH"
Beschlussvorlage - 6/2012


1            Ausgangssituation
Vorgeschlagen wird die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH aus den nachfolgenden Gründen:

1.1   Grundsätze zur LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die Strategie des Ministeriums für Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein sieht zukünftig größere Einheiten zur touristischen Konzeptionierung vor. Die Förderlandschaft für touristische Aktivitäten verändert sich daher massiv: Zu diesem Zweck sollen sich Gebietskulissen hinreichender Größe und Struktur zu so genannten Lokalen Tourismusorganisationen (LTOen) zusammenschließen. Die Landesregierung sowie die Touristiker vor Ort versprechen sich durch die LTOen eine Bündelung der Angebote und eine bessere Marktdurchdringung sowie eine höhere Qualität der Tourismusstrukturen. Eine LTO wird zukünftig unabdingbar sein, um touristische Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein (ZPW) erhalten zu können. Damit ein regionales Bündnis als LTO anerkannt werden kann, sind fünf Kriterien zu erfüllen.

-    Homogenität des Raumes und Raumgröße: topografisch-landschaftliche Homogenität, d. h. Erreichbarkeit der Angebote in 30 bis 45 PKW-Minuten.

-    Marktfähigkeit: Es muss ein minimales Marketingbudget im Kooperationsgebiet i. H. v. 400.000 Euro p. a. vorhanden sein, welches mindestens hälftig für kooperative Maßnahmen eingesetzt wird; zudem sind mindestens 7.000 Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Betten und/ oder Campingstellplätzen nötig.

-    Strategische Führung: Es bedarf einer Kooperationsvereinbarung mit verbindlicher Beschlussfassung der zuständigen Gremien; ein Tourismuskonzept und ein Businessplan müssen Teil der Kooperationsvereinbarung sein.

-    Aufgabenadäquate Strukturen: Eine Lenkungsgruppe, resp. ein touristischer Arbeitskreis werden unterstützt durch einen verantwortlichen Umsetzungskoordinator für Marketing, Qualität, Infrastruktur und Organisation.

-    Einbindung ins touristische Konzept: Die LTO ist einzubinden in die Strukturen des Landestourismuskonzepts, erforderlich ist die Mitgliedschaft in der TMO.

Unter Maßgabe dieser Anforderungen bietet sich eine Gebietskulisse an, die deckungsgleich ist mit jener der LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand und der Gemeinde Borgstedt. Sie umfasst somit die Ämter Dänischenhagen, Hüttener Berge und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Eckernförde sowie die Gemeinden Altenhof, Goosefeld und Windeby. Die gemeinsamen Erfahrungen und die Zusammenarbeit in dieser AktivRegion seit deren Gründung in 2008 sind hervorragend. Diese Gebietskulisse (einschließlich Borgstedt) ist in der Lage, die oben geforderten Kriterien zu erfüllen. Keine der genannten Beteiligten wäre hingegen allein zur Erfüllung dieser Anforderungen imstande. Als Koordinator für die laufenden Aufgaben ist eine Kooperation mit der Eckernförder Touristik und Marketing GmbH (ETM GmbH) sinnvoll. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass der jeweilige Geschäftsführer der ETM GmbH personenidentisch ist mit jenem Geschäftsführer der LTO Eckernförder Bucht GmbH.
Im Winter 2010/2011 wurde das Touristikberatungsbüro Markt &Trend aus Neumünster beauftragt, ein Tourismuskonzept zu erarbeiten. Begleitet wurde dieser Prozess durch eine Lenkungsgruppe mit Vertretern und Touristikexperten aus allen Körperschaften. Ein erster Erfolg der gemeinsamen Bestrebungen besteht darin, dass ein einheitliches Gastgeberverzeichnis für die gesamte Region erstellt wurde. Die Erfahrungen aus dem Amt Hüttener Berge, das bereits mit der ETM GmbH ein gemeinsames Vermarktungskonzept aufgesetzt hat, sind ausgesprochen positiv. Die Anzahl der interessierten Klicks auf die entsprechenden Internetseiten hat sich im Übrigen um ein Vielfaches erhöht, ebenso sind die Übernachtungszahlen deutlich gestiegen.
Dass eine LTO allein schon unter förderrechtlichen Aspekten für die touristischen Zentren an der Ostsee oder in den Hüttener Bergen elementar wichtig ist, ist offenkundig. Der generelle Verzicht auf die Fördermittel des Zukunftsprogramms Wirtschaft wäre ein finanzpolitischer Fehler. Allerdings ist die Frage berechtigt, welchen Nutzen eine LTO Eckernförder Bucht GmbH denjenigen Gemeinden bringt, die kein Budget für den Tourismus in den Haushalt einstellen. Nach Auffassung der am Projekt beteiligten Verwaltungen sowie des Lenkungskreises profitieren auch diese Gemeinden ganz erheblich:

-    Eine überregionale oder gar deutschlandweite Vermarktung der touristischen Angebote beispielsweise des Dänischen Wohlds ist bislang ausgeblieben. Dies ändert sich durch die Einbeziehung dieser Region in den Begriff „Eckernförder Bucht“ (siehe auch im Detail: Tourismuskonzept der Fa. Markt & Trend). Davon profitieren vor allem auch die privaten Angebote.

-    Einbeziehung in das gemeinsame Gastgeberverzeichnis.

-    Der Weg für zukünftige Förderungen über das ZPW wird nicht verstellt.

1.2   Zur Abgrenzung zwischen LTO Eckernförder Bucht GmbH einerseits und LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand andererseits:
Frühzeitig wurde die Frage gestellt, warum nicht die bereits bestehende und überaus erfolgreiche LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand herangezogen werden kann, um die Forderungen der Landesregierung nach einer Lokalen Tourismusorganisation zu erfüllen. Diese Frage scheint umso begründeter, als dass die Gebietskulissen –wie ausgeführt– deckungsgleich sind. Trotzdem ist eine gesonderte LTO aus mehreren Gründen zwingend erforderlich:
-    Während eine LTO einen ausschließlich touristischen Ansatz hat, ist eine AktivRegion ganzheitlich aufgestellt und fördert auch zahlreiche nicht touristische Projekte.
-    Die massive Ausdehnung auf touristisches Marketing würde den Rahmen und die Ressourcen unserer AktivRegion sprengen und entspricht zudem nicht ansatzweise deren projektbezogener Integrierter Entwicklungsstrategie.
-    Ein wesentliches Förderprogramm der AktivRegion ist das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR). Die LTO hingegen ist erforderlich, um Gelder aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft abrufen zu können. Nochmals: Eine LTO wird zukünftig erforderlich sein, um touristische Fördermittel aus dem wichtigen Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein erhalten zu können.

1.3   Eckpunkte der LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die vorgeschlagene Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vorgesehen ist eine Bargründung mit einem Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro. Aus vergaberechtlichen Aspekten (inhouse-Rechtsprechung) sind lediglich Gemeinden/Stadt und ein Amt Gesellschafter der LTO. Über einen touristischen Beirat werden weitere Leistungsträger einbezogen.
Dass das Stammkapital mit 300.000 Euro angesetzt wurde, hat folgenden Hintergrund: Die beteiligten Touristikexperten schätzen, dass diese Summe über einen Zeitraum von fünf Jahren benötigt wird, um Sachleistungen mit LTO-Relevanz wie z. B. Broschüren und andere Druckerzeugnisse zu erstellen. Es sind darin keine Personalkosten enthalten. Fünf Jahre ist im Übrigen die Mindestlaufzeit der Gesellschaft.
Die prozentuale Verteilung des Stammkapitals i. H. v. 300.000 Euro orientiert sich an demjenigen Betrag, der im gemeinsamen Beritt für LTO-relevante Tätigkeiten insgesamt zur Verfügung steht (Marketingetat). Hiervon entfallen 65 % auf Eckernförde, 13 % auf Schwedeneck, 10 % auf Strande und 12 % auf die Hüttener Berge. Dieses Verteilungsverhältnis spiegelt sich in den ersten vier Geschäftsanteilen wider, vgl. § 4 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag.
Diejenigen 14 Gemeinden, die über kein Tourismusbudget in ihren Haushalten verfügen, also keinen Marketingetat besitzen, können/müssen einen Mindestgeschäftsanteil von 100 Euro am Stammkapital erwerben. Sie zahlen demnach einmalig 100 Euro ein. Für sie enthält der Gesellschaftervertrag keine weiteren Nachschusspflichten oder Einlageverpflichtungen in die Gesellschaft.
Auch die Marketing-Partner Eckernförde, Schwedeneck, Strande und Hüttener Berge haben keine jährlichen Nachschusspflichten. Allerdings müssen diese entscheidend dafür sorgen, dass das erforderliche Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht wird. Daher bestimmt § 4 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag, dass die Einlagen i. H. v. jeweils 20 % fällig sind. Der Aufsichtsrat wird sodann über die weitere Einforderung im Einzelnen entscheiden. Dies kann z. B. darin bestehen, dass er jährlich weitere jeweils 20 % einfordert; dies hängt letztlich auch vom Liquiditätsbedarf ab. Auf diese Weise wird nach Ablauf der fünf Jahre das gesamte Stammkapital eingelegt worden sein.
Nach Ablauf von fünf Jahren bestehen ordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Sollte die Gesellschaft weiterbestehen, wovon u. E. auszugehen ist, werden erneut Stammkapitaleinzahlungen zu beschließen sein, die sich einerseits am Kapitalbedarf und andererseits am oben beschriebenen Verteilungsverhältnis orientieren.
Der Geschäftsführer soll stets jene Person sein, die in der ETM GmbH die Geschäfte führt. Durch dieses Konstrukt sind erhebliche Synergieeffekte möglich.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht (vgl. § 7 GesV). Eckernförde stellt drei Mandatsträger sowie mit dem Bürgermeister den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.            
Die Gesellschaft beruft einen Beirat, der diese in touristischen Fragen berät. Der Beirat ist ein wesentliches Bindeglied zu den privaten Anbietern. Die Beschlüsse des Beirats haben empfehlenden Charakter. Der touristische Beirat besteht aus bis zu fünfzehn Mitgliedern, die einen Bezug sowohl zu der Region der Eckernförder Bucht als auch zum Tourismus haben sollen.
Der Name der Gesellschaft wird mit Bedacht vorgeschlagen. Wie aus dem Tourismuskonzept zu ersehen ist, ist die Marke „Eckernförder Bucht“ gut geeignet, sowohl die Stadt als auch das Umland erfolgreich zu vermarkten. Die Begriffe „Dänischer Wohld“ und „Hüttener Berge“ werden aber im Konzept gut integriert.

2   Anzeige der Gründungsabsicht gemäß § 108 GO bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
Die Gründungsabsicht ist anzeigepflichtig. Nach der zukünftigen Fassung des einschlägigen § 108 GO muss die Anzeige sechs Wochen vor der Beschlussfassung erfolgen (in geltender Fassung heißt es noch „unverzüglich“). Daher wurde diese Vorlage samt Unterlagen bereits am 13. Februar 2012 der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises RD-Eck formal angezeigt. Damit ist keine Vorentscheidung getroffen, ob die kommunalen Gremien den Gründungsbeschluss fassen werden. Ein positiver Beschluss ohne vorherige Anzeige wäre jedoch kommunalverfassungswidrig. Nach Beschlussfassung steht der Kommunalaufsichtsbehörde ein sechswöchiges Widerspruchsrecht zu. Die Vorabstimmung mit dem Kreis RD-Eck hat aber gezeigt, dass ein Widerspruch nicht erfolgen wird, sofern der Beschluss in der vorgeschlagenen Form gefasst wird.
Für die amtsangehörigen Gemeinden sowie für den Beschluss des Amtes Hüttener Berge ist der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Da Eckernförde mehr als 20.000 Einwohner hat, ist dort das Innenministerium zuständig. Beide Behörden sind anzuhören. Die aus Eckernförder Sicht nötige Abstimmung mit der beim Innenministerium angesiedelten Kommunalaufsicht steht jedoch noch aus.

3   Alternativen
Es besteht keine Alternative. Auf die Gründung einer Lokalen Tourismusorganisation zu verzichten, bedeutet den Verlust etwaiger Förderungsmöglichkeiten und deutlich schlechtere Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die touristischen sowie die noch-nicht-touristischen Standorte. Es ist gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig, wenn eine an der LTO nicht teilnehmende Gemeinde Leistungen von dieser Gesellschaft bezieht.

4   Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind oben detailliert beschrieben. Aus Sicht der 14 Nicht-Marketingpartner sind lediglich einmalig 100 Euro einzuzahlen. Die Marketingpartner haben zwar über den Fünfjahreszeitraum auf ihre jeweiligen Geschäftsanteile Einlagen zu leisten. Allerdings handelt es sich im Wesentlichen um die Summen, die bereits jetzt von den Touristikern für Sachleistungen wie Broschüren etc. eingesetzt werden.


Beschluss:

a)   Die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH zum 01.01.2013 wird begrüßt. Eine Beteiligung wird beschlossen.

b)   Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrags zu unterzeichnen. Redaktionelle Änderungen können vorgenommen werden.

c)   Der LTO-Marketingstrategie des Büros Markt &Trend mit Sitz in Neumünster wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 9/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im Wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der Vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 10/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die für Altenhof gemeldete Fläche nunmehr mit eingeflossen ist. Der charakteristische Landschaftsraum wurde entsprechend angepasst. Konkretere Begründungen zu den veränderten Flächen liegen noch nicht vor. Hiermit ist auch erst Ende Mai 2012 zu rechnen.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Altenhof nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung der Ausweisung der Eignungsfläche wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschussantrag der Landjugend

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt dem Bürgermeister ein Antrag der Landjugend auf Bezuschussung des DJ's beim Sternenfeuer am 07.07.2012 vor.

Beschluss

Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den DJ am 07.07.2012 bis zu einer Höhe von 400,- €.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters