N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 27.11.2013.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 19/2013
9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 21/2013
10. Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof
  Beschlussvorlage - 23/2013
11. Unterhaltungsmaßnahmen gemeindlicher Pumpstationen
  Beschlussvorlage - 25/2013
12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 26/2013
13. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 27/2013
14. Antrag auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 28/2013
15. Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 22/2013
16. Neufassung / Änderung der Friedhofsordnung des Begräbniswaldes; Neufassung / Anpassung der Entgeltordnung
  Beschlussvorlage - 17/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 15 "Straßenbeleuchtung"
TOP 16 "Neufassung / Änderung der Friedhofsordnung des Begräbniswaldes; Neufassung / Anpassung der Entgeltordnung"
TOP 18 "Stellungnahme zu einem Feuerwehrentgeltbescheid"
TOP 19 "Kündigung eines Pachtverhältnisses und damit verbundene Bedingungen"

Die TOPs 17 - 19 sollen nicht öffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Frau Ledermann erklärt, dass sie Fragen stellen möchte, die sie allerdings durch Herrn Hübsch stellen lassen wird. Die Fragen werden von Herrn Hübsch schriftlich vorgelegt und sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zur Frage der Befangenheit erklärt Herr Moll, dass sein Bruder bereits am 02.11.13 eine andere Immobilie erworben hat. Dieses wird von Herrn Hübsch vehement bestritten. Bauausschussvorsitzender Ochernal erklärt, dass der Bürgermeister nicht, wie von Herrn Hübsch behauptet, ein Gespräch verweigert hat.

Zur Frage der Befangenheit erklärt Herr Peters, dass diese nicht vorliegt, da es am Merkmal der Unmittelbarkeit fehlt. Auch dieses wird von Herrn Hübsch bestritten.

Aufgrund des Verlaufs dieses Gespräches herrscht in der Gemeindevertretung Einigkeit, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden sollen.

Herr Marohn weist darauf hin, dass Herr Piontkowski Schriften über schutzwürdige Wildpflanzen in Altenhof erstellt hat. Er regt an, diese zur Kenntnis zu nehmen und eventuell einige Exemplare für interessierte Einwohner zu erwerben.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet wie folgt:
  • Durchforsten der gemeindeeigenen Bäume
  • Begehung wegen Sturmschäden, speziell bei der Eiche
  • Entfernung von Leitplanken im Bereich der Zufahrt CJD
  • Termin mit der Firma ESE wegen der Straßenbeleuchtung Aschauer Hofkoppel

Sozialausschussvorsitzende Kenkel-Henningsen wie folgt:
  • demnächst steht das Kekse backen für die Kinderweihnacht und die Seniorenweihnacht an
  • 07.12. Kinderweihnachtsfeier
  • 11.12. Seniorenweihnachtsfeier

Finanzausschussvorsitzender Rhades berichtet, dass die Beratungen im Finanzausschuss Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Frau Rein hat für die Trommler eine Spende von 20,- € für den Jugendraum überreicht.

Herr Marohn hat ein Dankschreiben für den würdigen Abschluss seiner kommunalpolitischen Tätigkeit an die Gemeinde gerichtet. Dieses Schreiben ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Frau Rein hat sich schriftlich für den Seniorenausflug bedankt. Auch dieses Schreiben ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Herr Marohn regt die Gründung eines Naturschutzvereins an, der die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes für die Niederungsflächen in Aschau begleiten könnte. Auch diese Anregung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Der Bürgermeister sichert die logistische Unterstützung eines solchen Vereins durch die Gemeinde zu.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Stelzer regt an, die Kranzniederlegung am Ehrenmal zum Volkstrauertag in einem etwas größeren Rahmen zu gestalten. Der Bürgermeister wird diese Anregung für das nächste Jahr aufgreifen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 19/2013

Ein Jäger aus der Gemeinde hat um Prüfung eines Ermäßigungstatbestandes für Jagdhunde in der Hundesteuersatzung gebeten.

Die Gemeinde Altenhof hatte bis zum 31.12.2011 eine Hundesteuersatzung mit sämtlichen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen, die in den letzten Jahrzehnten angewendet wurden.
Da es im Ermessen der Gemeinde steht, ob und welche Ermäßigungen bzw. Befreiungen sie gewähren will, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 07.12.2011 beschlossen, Ermäßigungen und Befreiungen ersatzlos zu streichen.

Bis Ende 2011 gab es 4 ermäßigte erste Hunde, davon 3 Jagdhunde und ein Hund zur Bewachung eines Gebäudes.
Es gab einen Zwingersteuerfall mit 3 Hunden und einen Befreiungsfall für einen Hund eines bestätigten Jagdaufsehers.
Wie das aktuell wäre, kann nicht beurteilt werden. Für den Fall des Erlasses entsprechender Vorschriften müssten neue Anträge gestellt werden.

Die einzigen in der Vergangenheit tatsächlich angewandten Ermäßigungen bezogen sich auf Jagd- und Wachhunde für einsam gelegene Wohnhäuser.
Die Zwingersteuer stellt auch eine Ermäßigung dar und privilegiert die Hundezucht.
Manche Befreiungstatbestände sind nur von informativem und klarstellendem Charakter, da für aus beruflichen Gründen gehaltene Hunde gar keine Hundesteuer erhoben werden darf (z.B. Polizeihunde).
Hier sind tatsächlich entscheidungsrelevant nur
  • erforderliche Hunde von bestätigten Jagdaufsehern/innen
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutze dauerhaft hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Der Gemeindevertretung liegt eine Satzung mit allen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen zur Beratung vor.

Darüber hinaus enthält der Entwurf die Festlegung der Fälligkeit der Steuer auf den 15.05. eines Jahres. Dies könnte bei einigen wenigen Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Eigentümer sind und Grundbesitzabgaben zu zahlen haben, zu Vereinfachungen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen.

Alle Veränderungen sind in "ROT" gedruckt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt Änderungen der bisherigen Hundesteuersatzung hinsichtlich folgender Vorschriften als 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 08.12.2011:
  • Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 14


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 21/2013

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Laut GV-Beschluss vom 31.08.2011 soll der Zuschuss jährlich 275,00 € betragen. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erfolgen soll.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 mit 275,00 € an dem Projekt "Straßensozialarbeit" zu beteiligen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof
Beschlussvorlage - 23/2013

Die gemeindlichen Gremien haben sich in den letzten Sitzungen mit der Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof befasst. Hierzu wird noch einmal auf die Beschlussvorlage 12/2013 verwiesen.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist ca. Mitte November 2013 mit der abschließenden Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung des Ökokontos zu rechnen. Auch wenn ein bisheriges Projekt zur Vermarktung der Ökopunkte nicht mehr aktuell ist, stehen andere neue Projekte in der Region an, für die die Ökopunkte von Interesse sein könnten. Dies sind z.B. weitere Ausweisungen von Windeignungsgebieten.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde befindet sich derzeit im Aufbau eines Verzeichnisses aller Ökokonten. Sofern die Gemeinde Altenhof Interesse hat, würde das Altenhofer Ökokonto auch dort geführt werden. Sofern Interessenten beim Kreis nachfragen, kann von dort ein direkter Kontakt zur Gemeinde/Verwaltung hergestellt werden. Alternativ bieten externe Dienstleister die Vermarktung von Ökopunkten an.

Es gilt nunmehr die Vorgehensweise für die Vermarktung der Ökopunkte zu erörtern.


Beschluss:

Die Gemeinde Altenhof beschließt die Vermarktung der Ökopunkte wie folgt:

Die Ökopunkte sollen vorrangig für Ausgleichsmaßnahmen im Amtsgebiet Schlei-Ostsee zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend hierzu soll eine Meldung zur Aufnahme in das Verzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde erfolgen.
Sollte sich auf absehbarer Zeit kein Bedarf im Amtsgebiet ergeben, sollen die Flächen kreisweit angeboten werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Unterhaltungsmaßnahmen gemeindlicher Pumpstationen
Beschlussvorlage - 25/2013

Die jährliche Inspektion der gemeindlichen Schmutzwasserpumpenanlagen wurde vor kurzem von der beauftragten Wartungsfirma abgeschlossen. In den der Amtsverwaltung übergebenen Inspektionsberichten sind die meisten Pumpstationen als reparaturbedürftig deklariert worden. Um die Kosten für den gesamten Unterhaltungsaufwand besser einschätzen zu können, ist es sinnvoll ein Angebot einzuholen.


Der Bürgermeister berichtet, dass die Begehung erst am 28.11.2013 stattfinden wird. Ein Angebot für die erforderlichen Reparaturen liegt noch nicht vor.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird vertagt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 26/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 44.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 380.900 € auf nunmehr 425.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 56.400 € auf nunmehr 110.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 27/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Moll verliest die am Vorabend im Amtsausschuss beschlossene Resolution gegen die geplante Änderung des FAG.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     407.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     407.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     55.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     55.800 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     101.900 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,09 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 28/2013

Der Gemeinde liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör zur Indienststellung eines Arbeitsbootes vor. Der Antrag, das Konzept bzw. eine Kostenaufstellung liegen der Vorlage bei. 


Beschluss:

In der Wehr soll das Thema besprochen werden und ein detailliertes Konzept, dem alle zustimmen können, erarbeitet werden. Über die Titel "Dienst und Schutzkleidung" und "Geräte-und Ausstattungsgegenstände" werden jeweils 2.000 € bzw. 3.000 € im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 22/2013

Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 10.09.2013 wurde durch Gemeindevertreter Hagedorn der Hinweis gegeben, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich der "Aschauer Hofkoppel" bezüglich der Leuchtzeiten und der defekten Leuchtmittel überprüft werden muss. Eventuell wäre auch eine Umstellung auf LED sinnvoll. Herr Hagedorn wollte die Angelegenheit weiter verfolgen. Die Ergebnisse sollen im Bauausschuss beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im gesamten Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtung auf Energiesparlampen umzurüsten. Weiterhin soll die Hausbeleuchtung am Gemeinderaum / FWGH auf LED umgestellt werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Neufassung / Änderung der Friedhofsordnung des Begräbniswaldes; Neufassung / Anpassung der Entgeltordnung
Beschlussvorlage - 17/2013

Der Betreiber des Begräbniswaldes Küstenfrieden Eckernförder Bucht möchte die Friedhofsordnung geringfügig abändern und die Änderung der Entgeltordnung zur Kenntnis geben.

Hintergrund:
Angleichung der Entgeltordnung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (Hintergrund siehe Anlage)
Anpassung der Friedhofsordnung
 


Der Betreiber hat aufgrund der Bedenken der Gemeinde nun eine geänderte Fassung des § 21 Abs. 3 der Friedhofsordnung vorgelegt. Diese lautet wie folgt: "Bei den Einzelgrabstätten (§ 15) besteht die Inschrift aus dem Namen und den Sterbedaten der beigesetzten Personen. In der Regel werden insgesamt vier Namen auf einer Plakette vermerkt. Ein Anspruch auf Sondergravuren oder ein Einzelschild besteht nicht. Die Friedhofsverwaltung sorgt für eine Anbringung der gravierten Plakette an den Baum binnen 30 Tagen nach der erfolgten Beisetzung."


Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofsordnung "Küstenfrieden Eckernförder Bucht" wird mit den Änderungen in § 21 Abs. 3 genehmigt. Die Neufassung der Entgeltordnung wird zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters