Sitzungsort: | im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.05 Uhr |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Hendrik Brien |
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien |
Gemeindevertreter Winfried Brien |
Gemeindevertreter Sven Dieckmann |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal |
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
8. | Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss |
Beschlussvorlage - 15/2014 | |
9. | Wahl der/s Vorsitzenden im Sozialausschuss |
Beschlussvorlage - 16/2014 | |
10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2014 | |
11. | 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes" |
11.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 2/2014 | |
11.2 | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2014 | |
12. | Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau" |
Beschlussvorlage - 9/2014 | |
13. | Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen |
Beschlussvorlage - 13/2014 | |
14. | Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen |
Beschlussvorlage - 14/2014 | |
15. | Vergabe Stromlieferung |
Beschlussvorlage - 4/2014 | |
16. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 18/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
21. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister bittet darum die Tagesordnung um TOP 16 "Breitbanderschließung" im öffentlichen Teil zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 17 - 20 sollen nicht öffentlich behandelt werden. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Beratungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung Der stellvertretende Sozialausschussvorsitzende Stelzer berichtet in folgenden Punkten:
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Rolf Matthießen und seine Stellungnahme hierzu. Beide Schreiben sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Siegfried Brien verweist darauf, dass das Buswartehaus an der B 76 Richtung Eckernförde dringend erneuert werden muss. Die Angelegenheit wird an den Bauausschuss verwiesen. Gemeindevertreter Ochernal weist darauf hin, dass bei der Bushaltestelle in Aschauhof 2 Scheiben defekt sind. der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Schaden bereits beim Glaser gemeldet ist. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss |
Beschlussvorlage - 15/2014 Frau Anita Kenkel-Henningsen ist als wählbare Bürgerin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Sozialausschuss zu wählen. |
Beschluss: Frau Kerstin Eggert wird als Mitglied in den Sozialausschuss gewählt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Wahl der/s Vorsitzenden im Sozialausschuss |
Beschlussvorlage - 16/2014 Frau Anita Kenkel-Henningsen ist als wählbare Bürgerin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein/e Vorsitzende/r im Sozialausschuss zu wählen. |
Beschluss: Herr Ralf Stelzer wird zum Vorsitzenden des Sozialausschusses gewählt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Durch die Wahl von Herrn Stelzer zum Vorsitzenden des Sozialausschusses ist ein neuer Stellvertretender Vorsitzender zu wählen. Hierzu wird Herr Hendrik Brien vorgeschlagen. Beschluss Herr Hendrik Brien wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses gewählt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2014 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes" |
zu TOP 11.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 2/2014 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.11.2013 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte auf dem herkömmlichen Papierweg wie auch über das Online-Verfahren "BOB-SH". Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt. Der ca. 19.000 qm große Geltungsbereich wird zurzeit als Grünland genutzt, ist aber bereits dem Golfplatz zugeschlagen und wird nicht, wie im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen, als landwirtschaftliche Fläche genutzt. |
Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Architekten – wird Bestandteil des Originalprotokolls Insgesamt gingen ein:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11.2 | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2014 s. Beschlussvorlage 2/2014 |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau" |
Beschlussvorlage - 9/2014 Aus der Bürgerschaft der Gemeinde Altenhof wurde die Idee an die Gemeindevertretung herangetragen, die Umsetzung des naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Altenhof durch interessierte Bürger zu unterstützen. Vorgeschlagen wurde die Gründung eines Vereines oder einer Interessengemeinschaft, mit der die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzeptvorlage gefördert werden soll. Weiter bitten die Unterstützer um logistische Hilfe bei ihrer Arbeit. Die Gemeindevertretung begrüßt den Unterstützungswunsch ausdrücklich und stimmt darüber ab, in welcher Form die Hilfestellung eingebunden werden soll. |
Beschluss: Es wird sich für die Unterstützung bei der Konzeptumsetzung und Weiterentwicklung durch eine Interessengemeinschaft entschieden. Sie sichert den Unterstützern die logistische Unterstützung zur Bewältigung ihrer Beratungsleistung im amtsüblichen Rahmen zu. In jedem Falle behält sich die Gemeindevertretung die Planungs- und Umsetzungshoheit für die betroffenen Flächen vor. In Abstimmung mit den Unterstützern wird sich ein Arbeitskreis konstituieren, in dem die konzeptionellen Vorschläge für eine Abstimmung im Gemeinderat aufbereitet werden. Im Arbeitskreis werden der Bau- und Umweltausschuss und der Bürgermeister vertreten sein. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen |
Beschlussvorlage - 13/2014 Die Gemeinde Altenhof verfügt über verschiedene unverpachtete landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren werden zum 01.10.2014 zwei weitere Flächen frei. Die Gemeindevertretung muss für die künftige Verpachtung Rahmenbedingungen setzen, wie die Verpachtung der einzelnen Flächen erfolgen soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen, für die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen folgende Rahmenbedingungen festzusetzen: 1. Für die Flächen, die ins Öko-Konto einfließen, gelten die entsprechenden Bedingungen, die für eine solche Fläche zu berücksichtigen sind 2. Die Laufzeit der Pachtverträge sollte aber nicht länger als 20 Jahre sein 3. Die Laufzeit der Pachtverträge für Flächen aus dem Öko-Konto haben eine Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr 4. Die Pacht für Grünland liegt z. Zt. bei 300,- €/ha und für Ackerfläche bei 500,- €/ha 5. Die Pacht für Flächen aus dem Öko-Konto liegt bei 200,- €/ha 6. Prämien bleiben auf diesen Flächen und Auskunftspflicht der Pächter 7. Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Gemeinde 8. Regelung Ausschluss Umbruchverbot Grünland und Ausschluss der Wandelung von Ackerland in Grünland 9. Keine Monokultur sondern Fruchtfolge (nur bei den Ackerbauflächen) |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen |
Beschlussvorlage - 14/2014 Durch Bürgermeister Moll wurde angeregt, die Grenzpunkte der Flächen zu markieren, die im Eigentum der Gemeinde stehen und verpachtet werden sollen. Die Feststellung soll zur Klarheit beitragen und evtl. Grenzkonflikte von vornherein vermeiden. Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsarten und Bewirtschaftungsformen könnten Unstimmigkeiten bei den Flächen, die als Ökokonto beantragt wurden, zu einer Aberkennung von Ökopunkten führen. Denkbar ist eine vereinfachte Einmessung per GPS oder durch einen öffentlich bestellen Vermesser. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine Feststellung per GPS unschädlich. GPS hat jedoch nicht die Genauigkeit wie ein öffentlich bestellter Vermesser. Daher sollte die Festlegung nur in Abstimmung mit den jeweils angrenzenden Grundeigentümern erfolgen. Nur so können evtl. nachbarschaftliche Probleme vermieden werden. |
Beschluss: Es wird eine Vermessung der gemeindeeigenen Grundstücke, die verpachtet werden sollen, als notwendig erachtet. Die Vermessung soll wie folgt erfolgen: Lt. Angebotdes Vermessers Radeleff vom 04.06.2014 Die Kosten in Höhe von 6.000,- € werden anerkannt und über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Es sollen jedoch noch 2 weitere Angebote eingeholt werden. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Vergabe Stromlieferung |
Beschlussvorlage - 4/2014 Die Stromlieferungsverträge für die gemeindlichen Abnahmestellen laufen mit Ablauf des 31.12.2014 aus. Stromlieferant war bisher die Lichtblick AG. Hiervon ist der Gemeinderaum, Feuerwehrgerätehaus, Straßenbeleuchtung und die Abwasserbeseitigung betroffen. Insgesamt hat die Gemeinde Altenhof in 2013 Stromkosten von 11.841,71 € gehabt. Dies war ein Verbrauch von ca. 34.108 kw/h. Eine Teilnahme an der Strombündelausschreibung Schleswig-Holstein erfolgte nicht. Die Kosten für eine Teilnahme hätten bei ca. 500,- € betragen. Die Stromversorgung muss bis zum o. g. Datum geregelt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, bei den Abnahmestellen in die teure Grundversorgung zu kommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Stromlieferung ab dem 01.01.2015 wie folgt zu regeln: 1. Versuchen an der Strombündelausschreibung noch teilzunehmen |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 18/2014 Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen. |
Beschluss: Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 21. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. |
Godber Peters | Andreas Moll |
Protokollführer | Bürgermeister |