N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 10.06.2014.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Sven Dieckmann
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 15/2014
9. Wahl der/s Vorsitzenden im Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 16/2014
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2014
11. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"
11.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 2/2014
11.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 3/2014
12. Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau"
  Beschlussvorlage - 9/2014
13. Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen
  Beschlussvorlage - 13/2014
14. Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen
  Beschlussvorlage - 14/2014
15. Vergabe Stromlieferung
  Beschlussvorlage - 4/2014
16. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 18/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum die Tagesordnung um TOP 16 "Breitbanderschließung" im öffentlichen Teil zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 17 - 20 sollen nicht öffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung

Der stellvertretende Sozialausschussvorsitzende Stelzer berichtet in folgenden Punkten:
  • 21.06. Sommerfest
  • Teilnahme am Lauf ins Leben
  • Seniorenfahrt im September


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Rolf Matthießen und seine Stellungnahme hierzu. Beide Schreiben sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Siegfried Brien verweist darauf, dass das Buswartehaus an der B 76 Richtung Eckernförde dringend erneuert werden muss. Die Angelegenheit wird an den Bauausschuss verwiesen.

Gemeindevertreter Ochernal weist darauf hin, dass bei der Bushaltestelle in Aschauhof 2 Scheiben defekt sind. der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Schaden bereits beim Glaser gemeldet ist.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 15/2014

Frau Anita Kenkel-Henningsen ist als wählbare Bürgerin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Sozialausschuss zu wählen.


Beschluss:

Frau Kerstin Eggert wird als Mitglied in den Sozialausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl der/s Vorsitzenden im Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 16/2014

Frau Anita Kenkel-Henningsen ist als wählbare Bürgerin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein/e Vorsitzende/r im Sozialausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Ralf Stelzer wird zum Vorsitzenden des Sozialausschusses gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Durch die Wahl von Herrn Stelzer zum Vorsitzenden des Sozialausschusses ist ein neuer Stellvertretender Vorsitzender zu wählen. Hierzu wird Herr Hendrik Brien vorgeschlagen.

Beschluss
Herr Hendrik Brien wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"

zu TOP 11.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 2/2014

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.11.2013 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte auf dem herkömmlichen Papierweg wie auch über das Online-Verfahren "BOB-SH". Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt.

Der ca. 19.000 qm große Geltungsbereich wird zurzeit als Grünland genutzt, ist aber bereits dem Golfplatz zugeschlagen und wird nicht, wie im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen, als landwirtschaftliche Fläche genutzt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Architekten – wird Bestandteil des Originalprotokolls

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste über Eingänge                     
hier: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof
         "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"
 
 
Datum:
Bemerkungen:
4.
Bundespolizeidirektion
(ehem. Grenzschutzpräsidium Nord)
 
 
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Direktion Rostock
Facility Management, Gewerbl.Liegensch.
 
 
7.
Landeskriminalamt
Sachgebiet 323
05.12.2013
keine – über BOB-SH
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst. AöR
Zweigniederlassung Flensbg.
13.11.2013
keine – über BOB-SH
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr

04.12.2013
keine – über BOB-SH

15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
Oberste Naturschutzbehörde
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume - untere Forstbehörde
12.11.2013
keine
18.
Archäologisches Landesamt
Schleswig-Holstein
17.12.2013
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
13.12.2013
s. Stellungnahme über BOB
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
03.12.2013
keine über BOB-SH
27.
Wasserbeschaffungsverband
Dänischer Wohld
 
28a.
Schl.-Holst. NetzAG
19.11.2013
keine – über BOB-SH
28b.
E.ON Netz GmbH
Betriebszentrum Lehrte
19.11.2013
keine
32.
Herrn Verbandsvorsteher des
Wasser-u. Bodenverbandes
"Am Noor"
13.11.2013
keine
 
Ing.büro Henningsen Soil_aqua
Dr. Hans-H. Henningsen
u.a. für Wasser-u. Bodenverb. "Am Noor"
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
 
 
38.
An den
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
10.12.2013
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig- Holstein
"Haus des Sports"
11.12.2013
keine
43.
Staatskanzlei des Landes S.-H.
Abt. – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung – StK 322
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
69.
Gemeinde Noer
über Amt Dänischenhagen
19.11.2013
keine
70.
Gemeinde Neudorf-Bornstein
über das Amt Dänischer Wohld
 
 
71.
Gemeinde Holtsee
über das Amt Hüttener Berge
 
 
66.
Gemeinde Goosefeld
über Amt Schlei-Ostsee
11.12.2013
keine
 
 
 
 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 3/2014

s. Beschlussvorlage 2/2014


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen und beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau"
Beschlussvorlage - 9/2014

Aus der Bürgerschaft der Gemeinde Altenhof wurde die Idee an die Gemeindevertretung herangetragen, die Umsetzung des naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Altenhof durch interessierte Bürger zu unterstützen.

Vorgeschlagen wurde die Gründung eines Vereines oder einer Interessengemeinschaft, mit der die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzeptvorlage gefördert werden soll. Weiter bitten die Unterstützer um logistische Hilfe bei ihrer Arbeit.

Die Gemeindevertretung begrüßt den Unterstützungswunsch ausdrücklich und stimmt darüber ab, in welcher Form die Hilfestellung eingebunden werden soll.


Beschluss:

Es wird sich für die Unterstützung bei der Konzeptumsetzung und Weiterentwicklung durch eine Interessengemeinschaft entschieden. Sie sichert den Unterstützern die logistische Unterstützung zur Bewältigung ihrer Beratungsleistung im amtsüblichen Rahmen zu.

In jedem Falle behält sich die Gemeindevertretung die Planungs- und Umsetzungshoheit für die betroffenen Flächen vor. In Abstimmung mit den Unterstützern wird sich ein Arbeitskreis konstituieren, in dem die konzeptionellen Vorschläge für eine Abstimmung im Gemeinderat aufbereitet werden. Im Arbeitskreis werden der Bau- und Umweltausschuss und der Bürgermeister vertreten sein.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen
Beschlussvorlage - 13/2014

Die Gemeinde Altenhof verfügt über verschiedene unverpachtete landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren werden zum 01.10.2014 zwei weitere Flächen frei.
Die Gemeindevertretung muss für die künftige Verpachtung Rahmenbedingungen setzen, wie die Verpachtung der einzelnen Flächen erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen folgende Rahmenbedingungen festzusetzen:

1. Für die Flächen, die ins Öko-Konto einfließen, gelten die entsprechenden Bedingungen,
die für eine solche Fläche zu berücksichtigen sind
2. Die Laufzeit der Pachtverträge sollte aber nicht länger als 20 Jahre sein
3. Die Laufzeit der Pachtverträge für Flächen aus dem Öko-Konto haben eine Laufzeit
von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr
4. Die Pacht für Grünland liegt z. Zt. bei 300,- €/ha und für Ackerfläche bei 500,- €/ha
5. Die Pacht für Flächen aus dem Öko-Konto liegt bei 200,- €/ha
6. Prämien bleiben auf diesen Flächen und Auskunftspflicht der Pächter
7. Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Gemeinde
8. Regelung Ausschluss Umbruchverbot Grünland und Ausschluss der Wandelung von Ackerland in Grünland
9. Keine Monokultur sondern Fruchtfolge (nur bei den Ackerbauflächen)


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen
Beschlussvorlage - 14/2014

Durch Bürgermeister Moll wurde angeregt, die Grenzpunkte der Flächen zu markieren, die im Eigentum der Gemeinde stehen und verpachtet werden sollen. Die Feststellung soll zur Klarheit beitragen und evtl. Grenzkonflikte von vornherein vermeiden. Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsarten und Bewirtschaftungsformen könnten Unstimmigkeiten bei den Flächen, die als Ökokonto beantragt wurden, zu einer Aberkennung von Ökopunkten führen.

Denkbar ist eine vereinfachte Einmessung per GPS oder durch einen öffentlich bestellen Vermesser. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine Feststellung per GPS unschädlich. GPS hat jedoch nicht die Genauigkeit wie ein öffentlich bestellter Vermesser. Daher sollte die Festlegung nur in Abstimmung mit den jeweils angrenzenden Grundeigentümern erfolgen. Nur so können evtl. nachbarschaftliche Probleme vermieden werden.


Beschluss:

Es wird eine Vermessung der gemeindeeigenen Grundstücke, die verpachtet werden sollen, als notwendig erachtet. Die Vermessung soll wie folgt erfolgen:

Lt. Angebotdes Vermessers Radeleff vom 04.06.2014

Die Kosten in Höhe von 6.000,- € werden anerkannt und über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Es sollen jedoch noch 2 weitere Angebote eingeholt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Vergabe Stromlieferung
Beschlussvorlage - 4/2014

Die Stromlieferungsverträge für die gemeindlichen Abnahmestellen laufen mit Ablauf des 31.12.2014 aus. Stromlieferant war bisher die Lichtblick AG. Hiervon ist der Gemeinderaum, Feuerwehrgerätehaus, Straßenbeleuchtung und die Abwasserbeseitigung betroffen. Insgesamt hat die Gemeinde Altenhof in 2013 Stromkosten von 11.841,71 € gehabt. Dies war ein Verbrauch von ca. 34.108 kw/h.

Eine Teilnahme an der Strombündelausschreibung Schleswig-Holstein erfolgte nicht. Die Kosten für eine Teilnahme hätten bei ca. 500,- € betragen.

Die Stromversorgung muss bis zum o. g. Datum geregelt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, bei den Abnahmestellen in die teure Grundversorgung zu kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Stromlieferung ab dem 01.01.2015 wie folgt zu regeln:

1. Versuchen an der Strombündelausschreibung noch teilzunehmen


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 18/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister