N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 25.11.2014.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hendrik Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Winfried Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 24/2014
9. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 25/2014
10. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
  Beschlussvorlage - 29/2014
11. Lärmaktionsplan
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 27/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnungspunkte 12 - 14 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Fahrt zum Weihnachtsmärchen wurde durchgeführt;
  • geplante Gemeindeweihnachtsfeier am 06.12.2014

Finanzausschussvorsitzender Rhades berichtet, dass alle Beratungen des Finanzausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Der Außenbereich des Gemeindehauses wurde vollständig mit Bewegungsmeldern und LED Leuchten ausgestattet.
  • Der Dämmerungsschalter der Straßenbeleuchtung in der Aschauer Hofkoppel wurde nachjustiert.
  • Es hat eine Begehung mit dem Vermesser zur Markierung der Grenzpunkte stattgefunden.

Wehrführer Siegfried Brien berichtet über zwei Einsätze an einem Tag und über die geplanten Einsätze auf dem Weihnachtsmarkt.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Siegfried Brien berichtet von einem Ortstermin mit den Betriebsleitern des Windparks. Er bittet darum, noch einmal zu prüfen, ob die Zufahrtssituation den Regelungen des städtebaulichen Vertrages entspricht. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass die im Finanzausschuss besprochene Idee der Aufstellung eines Seecontainers als Lagermöglichkeit beim Feuerwehrgerätehaus aus baurechtlicher Sicht nicht realisierbar ist. Er schlägt daher vor, lediglich einen Kleincontainer (Safe Master) zur Lagerung von Kraftstoffen im Außenbereich zu erwerben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, für eine Lösung in dieser Art 2.000,- € bereit zu stellen.

Gemeindevertreter Ochernal weist darauf hin, dass in absehbarer Zeit eine Unterstellmöglichkeit für den Zeltanhänger geschaffen werden muss.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 24/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 407.700 € auf nunmehr 419.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 14.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 55.800 € auf nunmehr 70.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 25/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     421.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     421.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     301.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     301.300 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     100.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,09 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für dieland- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
Beschlussvorlage - 29/2014

Ein Regenwasserablauf im Bereich Aschauhof, der laut Aussage eines Gemeindevertreters als Sickerschacht ausgebildet ist, kann das bei stärkeren Regenereignissen anfallende Oberflächenwasser nicht ausreichend aufnehmen. Aus diesem Grund staut sich das Regenwasser um den Ablauf großflächig ein und schädigt das Mauerwerk des ca. 3 m entfernten Wohnhauses Nr.6a. Zudem entwässert ein Teil des anschließenden, gemeindlichen Straßenkörpers über private Grundstücksflächen. Eine örtlich durchgeführte Höhenmessung hat ergeben, dass eine Anbindung an das Kanalisationssystem Aschauer Hofkoppel nicht gefällegerecht, unter Berücksichtigung der Mindestüberdeckungshöhen, ausführbar ist. Um Abhilfe zu schaffen, ist es ratsam, über eine technisch einwandfreie Entwässerungsmöglichkeit für das anfallende Regenwasser nachzudenken und ein Konzept zur Umsetzung der Maßnahme durch ein Planungsbüro ausarbeiten zu lassen. Die vorläufig angedachte Herstellung einer Versickerungsanlage ist abhängig von der Beschaffenheit des Bodens (Sickerfähigkeit) und der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Diese Punkte sind bei der konzeptionellen Ausarbeitung unbedingt zu berücksichtigen. Sollten bauliche Veränderungen am Straßenkörper vorgenommen werden, wird seitens der Bauamtsverwaltung empfohlen, einen Vermesser zu beauftragen und sich die gemeindlichen Grenzen anzeigen zu lassen.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Ingenieurbüro mit der Verwaltung abzustimmen und zu beauftragen, konzeptionelle Lösungsvorschläge und eine Kostenschätzung zu erarbeiten, die die Oberflächenentwässerung in Aschauhof vollständig gewährleisten. Ergebnisse können dann im nächsten Ausschuss weiter beraten werden.    


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Lärmaktionsplan
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 27/2014

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Altenhof wäre das die Bundesstraße 76 (B76).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes ist öffentliche auszulegen, und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister