N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 19.03.2015.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.07 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Winfried Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Umbau einer Feuerwehr - Sirenenanlage
  Beschlussvorlage - 1/2015
9. Anpflanzungen zwischen Bolzplatz und Parkplatz
  Beschlussvorlage - 2/2015
10. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
  Beschlussvorlage - 3/2015
11. Modalitäten zur Feuerwehrrente
  Beschlussvorlage - 9/2015
12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2015
13. Einrichtung eines Gemeindenewsletters
  Beschlussvorlage - 7/2015
14. Jubiläumsfeier - 25 Jahre Partnergemeinde Altenhof Schorfheide
  Beschlussvorlage - 6/2015
15. Altersjubilare
  Beschlussvorlage - 5/2015
16. Beschaffung Materialcontainer für die Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 8/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
TOP 12 "Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben"
TOP 13 " Einrichtung eines Gemeindenewsletters"
TOP 14 " Jubiläumsfeier - 25 Jahre Partnergemeinde Altenhof Schorfheide"
TOP 15 "Altersjubilare"
TOP 16 "Beschaffung Materialcontainer Feuerwehr"


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Herr Marohn stellt Fragen bezüglich der Handhabung von Besuchsregelungen an Ehrentagen. Die Fragen sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. Sozialausschussvorsitzender Stelzer erklärt hierzu, dass aus zeitlichen und beruflichen Gründen ein Besuch am Ehrentag nicht immer passt. Dieser wird dann nachgeholt. Der Bürgermeister verweist darauf, dass die bisherige Verfahrensweise gelebte Praxis ohne Beschluss war. Im Übrigen werden die Fragen schriftlich beantwortet.

Bürgermeister Moll berichtet von einer Anwohnerin "Am Bahnhof 4", die sich über eindringendes Wasser in ihrem Keller beklagt hat. Ursächlich hierfür ist vermutlich eine Wasserfläche hinter den Bahnschienen in Richtung Gut. Die Entwässerung müsste über den Wasser- und Bodenverband erfolgen. Der Bürgermeister wird sich hierzu mit dem Verbandsvorsteher in Verbindung setzen.

Bürgermeister Moll berichtet von einer Anfrage von Herrn Matthiesen, der die Vernässung seines Grundstückes an der Bäderstraße bemängelt. Seiner Meinung nach liegt die Ursache auf der benachbarten gemeindlichen Fläche. Er möchte von der Gemeinde wissen, wann diese die Wasseransammlungen beseitigen wird. Das Amt soll hierzu den Sachverhalt und die Zuständigkeit klären. Danach wird sich der Bauausschuss mit der Angelegenheit beschäftigen.


ab hier anwesend: Herr Hendrik Brien

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet von der Teilnahme am Bericht der Streetworkerin. Im Ausschuss ist ferner eine Belebung des kulturellen Miteinanders in der Gemeinde geplant.

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Schmutzwasserpumpen am Bahnhof sind heiß gelaufen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Schadensverursacher den Schaden ersetzen wird.
  • Entwässerungsproblematik gegenüber dem FGH. Hierzu wird ein Ortstermin stattfinden.
  • 11.05. nächstes Treffen Naturschatz Aschau

Wehrführer Brien berichtet über die Nachbesprechung der großen Alarmübung.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister einen Brief von Herrn Marohn, in dem dieser sich für die freundlichen Grüße der Gemeindevertretung zu seinem 75. Geburtstag bedankt. Dieser Brief ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Rhades weist darauf hin, dass das von der Gemeinde bereitgestellte Füllmaterial in Aschau immer noch nicht verarbeitet wurde. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Anlieger sich darum kümmern wollte. Die Gemeinde wird hier nichts veranlassen.

Im Rahmen der Diskussion weist Herr Marohn darauf hin, dass die Gemeinde nach einem Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Wasser- und Bodenverband für die Unterhaltung der Aubrücke zuständig ist. Christoph Brien schlägt daraufhin vor, eine Tonnenbegrenzung für die Brücke zu verfügen. Der Bürgermeister wird sich zunächst um eine Begutachtung der Brücke kümmern, um das Schadensbild der Brücke zu ermitteln und eine Grundlage für eine eventuelle Tonnenbegrenzung zu schaffen.

Gemeindevertreter Rhades weist darauf hin, dass die Telekom einen neuen Tarif "Magenta Hybrid" anbietet, der eine Mischung aus DSL und LTE darstellt und deutlich höhere Geschwindigkeiten verspricht. Er wird diesen Tarif einmal testen und der Gemeindevertretung dann berichten. Bürgermeister Moll regt an, dann eventuell eine Infoveranstaltung für alle Einwohner durchzuführen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Umbau einer Feuerwehr - Sirenenanlage
Beschlussvorlage - 1/2015

Anfang Januar 2015 sprach beim Unterzeichner die Eigentümerin des Grundstücks Schnellmark 17, Altenhof, vor. Auf ihrem Haus ist die Sirenenanlage Nr. 147 auf-/eingebaut. Sie möchte die Räumlichkeiten in ihrem Haus anders nutzen und bittet die Gemeinde um Verlegung des Schaltschrankes, der im Hauswirtschaftsraum steht. Der Schaltschrank soll nach Möglichkeit in den Keller verlegt werden. Einzelheiten wären vor Ort abzusprechen.

Gemäß der Niederschrift zur Sirenenübernahme vom 05. Mai 1993 müsste die Gemeinde Altenhof die Kosten tragen.

1. mögliche Alternative: - Abbau der kompletten Sirenenanlage "Schnellmark 17" mit Wiederherstellung des Hauses in den ursprünglichen Zustand. Neubau eines Sirenenmastes auf dem gemeindeeigenen Grundstück. 

2. mögliche Alternative: - Abbau aller Sirenenanlagen mit Wiederherstellungen der Häuser in den ursprünglichen Zustand. Alarmierung erfolgt nur über die persönlichen digitalen Alarmierungsgeräte.


Beschluss:

Der Schaltschrank im Haus "Schnellmark 17" wird auf Kosten der Gemeinde umgebaut.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anpflanzungen zwischen Bolzplatz und Parkplatz
Beschlussvorlage - 2/2015

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.09.2014 wurde durch Gemeindevertreter Stelzer angeregt, zwischen dem Bolzplatz und dem Parkplatz Apfelbäume zu pflanzen. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zu diesem Thema wurde der Bau- und Umweltausschuss mit einer weitergehenden Erörterung dieses Themas beauftragt.


Beschluss:

Herr Stelzer wird mit der Umsetzung der Anschaffung und Pflanzung der Bäume beauftragt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
Beschlussvorlage - 3/2015

Um Planungssicherheit für ein weiteres Vorgehen zur Lösung der Oberflächenentwässerungsproblematik im Bereich Aschauhof zu erhalten, ist es notwendig, eine bestehende Regenentwässerungsleitung auf Funktionalität, Lage und Einleitungsstelle zu überprüfen. Mit den aus dieser Inspektion gewonnenen Erkenntnissen kann dann die Planung für das angedachte Vorhaben weiter vorangetrieben werden. Die Inspektion der Leitung kann nur bei Trockenwetter erfolgen und wird ca. 1.000,00 € Kosten verursachen. Die Ergebnisse können dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt und beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Inspektion der Leitung vom im Straßenbankett befindlichen Schacht bis zum Verbandsgewässer zu beauftragen.

Ergänzend soll eine weitere Alternativen-Planung stattfinden. Hierzu wird eine weitere Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, dem Bau- und Umweltausschussvorsitzenden und der Verwaltung stattfinden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Modalitäten zur Feuerwehrrente
Beschlussvorlage - 9/2015

Die Gemeinde Altenhof hat mit Wirkung zum 01. Juli 2010 eine Feuerwehr-Zusatzrente für Feuerwehrangehörige eingeführt.


Eingeführt wurde folgendes:
  • Abschluss eines sogenannten Rahmen bzw. Kollektivvertrages als aufgeschobene Rentenversicherung oder Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.
  • Die Gemeinde wird Versicherungsnehmer und hat somit sämtliche Befugnisse zu diesem Vertrag.
  • Der aktive Feuerwehrmann (m/w) wird versicherte Person.
  • Der Grundbetrag wird als jährlicher Beitrag eingezahlt (verringert den Verwaltungsaufwand und erhöht den Zinseszinseffekt) und beträgt 150,00 € pro FFW-Angehörigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine 50 % Teilnahme an den Übungsdiensten.
  • Die Einzahlungen enden mit dem Eintritt in die Ehrenabteilung. Der Rentenbeginn bzw. die Kapitalauszahlung kann bis zum 67. Lebensjahr geschoben werden.
  • Das Kapital erhöht sich um die Zinserträge.
  • Die Zahlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt (01.06.2010) aufgenommen. Eine rückwirkende Einzahlung für ältere Kameraden, die der Feuerwehr bereits länger angehören, erfolgt nicht.
  • Zusätzlich zum Sockelbetrag sollen 10,00 € pro Dienst und Einsatz gewährt werden.
  • Es soll eine Beitragsfreistellung bei Freistellung des Feuerwehrmannes vom aktiven Dienst erfolgen.

Der Wehrvorstand der FF Altenhof hat sich nunmehr in der letzten Vorstandssitzung mit der Feuerwehrrente beschäftigt und stellt einen Antrag auf Änderung bzw. Klarstellung des Beschlusses zur Feuerwehrrente aus dem Jahr 2010, rückwirkend zum 01.01.2015.
Weiterhin bittet der Wehrvorstand darum, dass der vereinbarte Betrag in Höhe von 10,-- € pro Dienst und Einsatz zusätzlich zum Sockelbetrag, nachträglich ab dem Jahr 2010 seitens der Gemeinde eingezahlt wird. (Anmerkung der Verwaltung: Die Meldung hätte von der Feuerwehr zur Verwaltung erfolgen müssen, blieb aber bisher trotz Nachfragen aus).
Des Weiteren wünscht der Wehrvorstand folgende zukünftige Regelung:
  1. Abschluss eines Kollektivvertrages als Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.
    Antwort: Die Vertragsform wurde ausschließlich für die Feuerwehren entwickelt und hat Alleinstellungsmerkmal.
  2. Die Gemeinde ist Versicherungsnehmer.
  3. Der Feuerwehrmann (m/w) ist versicherte Person.
  4. Die Feuerwehrrente wird für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr abgeschlossen bzw. der Abschluss wird dem Feuerwehrmann (m/w) angeboten. Ausgenommen sind Zweitmitgliedschaften gem. BrSchG.
  5. Für jedes Mitglied – wie unter Punkt 4 beschrieben – wird ein Sockelbetrag von 150,-- € pro Kalenderjahr in den Vertrag eingezahlt.
  6. Zusätzlich werden 10,-- € für geleistete Dienste pro Feuerwehrmann (m/w) gezahlt. Dazu zählen Übungsdienste und Sicherheitswachen. Einsätze und Fortbildungen zählen nicht zu den Diensten.
Anmerkung zu 2 bis 6: Diese Regelungen sind bereits in den laufenden Verträgen verankert.
  1. Bei Krankheit oder Mutterschutz wird für die geplanten Übungsdienste, die in die Zeit innerhalb der Krankheit oder Mutterschutzfristen fallen, jeweils 10,-- € eingezahlt. Eine Kopie von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. der Bestätigung des Mutterschutzes ist an den Wehrführer – innerhalb einer Frist von 14 Tagen – zu geben.
    Anmerkung: Diese Maßnahme obliegt dem Wehrführer in Absprache mit der Gemeinde und sollte durch GV-Beschluss festgelegt werden.
  1. Die Dauer der Zahlung erfolgt bis zum Eintritt in die Ehrenabteilung und der Vertrag ruht ggf. noch bis zum Vertragsende.
  2. Die Verträge werden jeweils bis zum 67. Lebensjahr geschlossen.
    Anmerkung zu 8. und 9.: Die Verträge laufen grundsätzlich bis zum 67. Lebensjahr. Sollte das Eintrittsalter in die Ehrenabteilung gesenkt werden, kann eine Beitragsbefreiung oder eine Weiterzahlung durch den Feuerwehrkameraden gewählt werden.
  3. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Feuerwehrmannes (m/w) geht nach einer aktiven Mitgliedschaft von mind. 10 Jahren der Vertrag an den Feuerwehrmann (m/w) über. Ein Versicherungswechsel muss dann von der Gemeinde beauftragt und genehmigt werden. Der Feuerwehrmann (m/w) kann dann selbst entscheiden, ob er die Versicherung weiter führt, ruhen lässt oder auflöst.
    Anmerkung: Der Passus ist über einen GV-Beschluss zu besiegeln. Ein
    Versicherungsnehmerwechsel (von der Gemeinde Altenhof an eine andere Gemeinde) ist nur möglich, wenn die neue Standortgemeinde die Feuerwehrrente in gleicher Art und Weise anbietet (ist derzeit nicht der Fall). Es besteht die Möglichkeit, dem ausscheidenden Kameraden die Police ab dem Ausscheidungszeitpunkt beitragsfrei zu überlassen.
  1. Die Dokumentation der Dienste erfolgt über eine Anwesenheitsliste, die im Feuerwehrgerätehaus ausliegt und muss dort in eigener Verantwortung des Feuerwehrmannes (m/w) mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Der jeweilige Übungsleiter (m/w) bzw. Einheitsführer (m/w) der Sicherheitswache bestätigt nach Dienstende mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
    Anmerkung: Auch diese Regelung entspricht dem Ursprungsvertrag. Allerdings liegt der Verwaltung bisher keine Liste und auch kein Nachweis über die Sonderdienste vor!
  2. Die Unterlagen sind nach Ablauf des Kalenderjahres an das Amt zur gesammelten Überweisung der Zusatzbeiträge zu geben.
Anmerkung: Ein Abgleich zwischen Feuerwehr, Verwaltung und ggf. Herrn Röhl jeweils zum Anfang eines Kalenderjahres sollte vorgenommen werden.


Im Rahmen der Diskussion über die Modalitäten ab 01.01.2015 herrscht Einigkeit, dass der Punkt 7 gestrichen werden soll. Hierdurch sollen Ungerechtigkeiten vermieden und der Verwaltungsaufwand reduziert werden.


Beschluss:

Die Regelungen für den Zeitraum ab 01.01.2015 sollen noch einmal diskutiert werden. Daher wird die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Im Gremium wird die Verfahrensweise für den Zeitraum vom 01.06.2010 bis zum 31.12.2014 diskutiert. Aufgrund der Formulierung der bisherigen Modalitäten gab es Unsicherheiten über die an die Versicherung zu leistenden Zahlungen. Insbesondere stellte sich die Frage, ob die mindestens 50 % Teilnahme an den Übungsdiensten grundsätzlich die Voraussetzung für die Zahlung der zusätzlichen 10,- € pro Dienst und Einsatz sein sollte. Daher legt die Gemeindevertretung für den vergangenen Zeitraum noch einmal die Verfahrensweise durch Beschluss fest.

Beschluss:
1. Alle Feuerwehrkameraden erhalten die 150,- € Sockelbetrag jährlich, unabhängig von der Anzahl der Teilnahmen am Übungsdienst.
2. Die zusätzlichen 10,- € pro Dienst und Einsatz erhalten nur die Kameraden, die in dem jeweiligen Jahr an mindestens 50 % der Übungsdienste teilgenommen haben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einrichtung eines Gemeindenewsletters
Beschlussvorlage - 7/2015

Hendrik Brien führt aus, dass der Newsletter in Form eines E-Mailverteilers angelegt werden soll. Mitbürger können selbst entscheiden, ob sie zukünftige Einladungen ausschließlich digital oder weiterhin postalisch empfangen möchten. Hierzu ist eine Abfrage aller Bürger erforderlich. Außerdem soll die Internetseite auf der Homepage des Amtes mit zur Information genutzt werden. Zukünftig soll die Anmeldung zum Newsletter auf der Internetseite möglich sein.


Beschluss:

Es wird ein Newsletter in Form eines E-Mailverteilers eingerichtet. Jeder Gemeindeeinwohner wird postalisch angeschrieben und kann sich für die Teilnahme anmelden. Außerdem werden zukünftig Bekanntmachungen auch auf der Internetseite des Amtes gezeigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Jubiläumsfeier - 25 Jahre Partnergemeinde Altenhof Schorfheide
Beschlussvorlage - 6/2015

Ralf Stelzer schlägt die Bildung eines Gremiums aus interessierten Mitbürgern der Gemeinde für die Planung der Veranstaltung vor. Federführend ist der Sozialausschuss. Beate Moll meldet sich für das Gremium und ist bereit, die Organisation der Unterbringung zu übernehmen und wird den Bastelkreis fragen, ob er eventuell das Frühstück für die Gäste organisieren möchte. Außerdem unterbreiten Andreas und Beate Moll mehrere Vorschläge für ein Unterhaltungsprogramm.


Beschluss:

Für die Organisation und Durchführung des 25-jährigen Jubiläums wird ein Gremium aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet, hierzu werden alle Gemeindeeinwohner angeschrieben. Federführend ist der Sozial- und Kulturausschuss. Als Termin wird der 19.09.2015 festgelegt. Als Veranstaltungsort wir die Gastwirtschaft "Grüner Jäger", vorbehaltlich eines Gespräches des Bürgermeisters mit dem Wirt, festgelegt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Altersjubilare
Beschlussvorlage - 5/2015

Ralf Stelzer erläutert, dass dies ein Thema ist, das den Ausschuss schon lange beschäftigt, und bei dem eine Einschränkung nicht leicht fällt. Aber der Zeitaufwand ist für Berufstätige zu groß. Der Blumenstrauß muss besorgt und dann überbracht werden; das kostet sehr viel Zeit. Es ist in dieser Form nicht möglich, die Besuche fortzuführen, und es wird über eine zukünftige Lösung abgestimmt.


Beschluss:

Die Geburtstagsbesuche zu den nicht runden über 80-jährigen Geburtstagen werden eingestellt. Zukünftig werden die Bürger ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre mit einer Essenseinladung im Wert von 60 Euro bedacht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Beschaffung Materialcontainer für die Feuerwehr
Beschlussvorlage - 8/2015

Der Gemeinde Altenhof liegt ein Angebot für einen Materialcontainer vor. Für den Container fallen Kosten in Höhe von 2.250 € ( netto ) an. Für den Transport mit einem Kranfahrzeug und den nachträglichen Einbau einer Außentür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.159 € ( netto ). Die Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer liegen somit bei 4.056,71 €.


Gemeindevertreter Siegfried Brien berichtet, dass nach Absprache mit dem Bauamt zu befürchten sei, dass es erhebliche Schwierigkeiten geben wird, eine Baugenehmigung für den angedachten Container zu erhalten. Innerhalb der Diskussion kommt man dann zu dem Ergebnis, eine kleinere Lösung durchzuführen und einen Gefahrstoffcontainer SAFE Master zu beschaffen.


Beschluss:

Vorbehaltlich der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch das Bauamt soll ein Gefahrstoffcontainer SAFE Master SM 4 beschafft werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister