N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 28.09.2015.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Sven Dieckmann
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hendrik Brien (entschuldigt )
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
wählbare Bürgerin Kerstin Eggert
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 18/2015
9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 19/2015
10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 17/2015
11. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 20/2015
12. Inkommunalisierung der Ostsee
  Beschlussvorlage - 21/2015
13. Feuerwehrrente
  Beschlussvorlage - 9/2015
14. Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule
  Beschlussvorlage - 24/2015
Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
Im öffentlichen Teil TOP 14 "Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule"
Im nicht öffentlichen Teil TOP 15 "Pachtangelegenheit"


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Seniorenfahrt
  • mehr Aktivitäten im Gemeinderaum gewünscht
  • Adventsfahrt mit den Kindern am 29.11. geplant
  • generationsübergreifende Weihnachtsfeier geplant
  • am Wochenende findet das Gemeindefest statt

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Regenentwässerung Aschauhof ist entschieden
  • Die Gruppe Naturschatz Aschau regt ein Kite-Verbot vor der Lagune an

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Anfragen aus der letzten Sitzung beantwortet der Bürgermeister wie folgt:
  • Die von Herrn Ortmanns bewirtschafteten Flächen sind korrekt. Es wird auf Wunsch des Gutes ein Streifen mit bewirtschaftet.
  • Die Lagerung von Siloballen ist zulässig, solange von der Lagerstätte keine Gefahr ausgeht.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Bürgermeister erklärt, dass er die Rattenbekämpfung in der Kanalisation in Auftrag gegeben hat. In diesem Zusammenhang wird angeregt, noch einmal alle Hauseigentümer schriftlich über die angeordnete Rattenbekämpfung zu informieren.

Der Bürgermeister berichtet weiterhin, dass angeregt wurde, das alte Abwassersystem auf Fehlanschlüsse zu überprüfen.

Es liegt ein Antrag des Sportvereins auf Nutzung einer Gemeindefläche zur Lagerung der Brückenelemente vor. Hier kämen die noch unbebauten Grundstücke in Aschauhof oder das Dreieck beim Feuerwehrgerätehaus in Betracht. Der Bauausschuss soll sich mit dieser Angelegenheit befassen.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Der Bürgermeister verliest eine Mail von Gemeindevertreter Hendrik Brien, der an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Er regt an, die Entschädigung der Gerätewarte auf den Höchstsatz festzusetzen, um die Wertschätzung der Arbeit zu zeigen. Dieses soll unter TOP 10 noch einmal diskutiert werden.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 18/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Das Projekt Gründung eines Breitbandzweckverbandes wird durch Herrn Peters noch einmal ausführlich erläutert. Die Fragen aus der Gemeindevertretung werden beantwortet.

Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene, geänderte Version des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 19/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene geänderte Version der Breitbandzweckverbandssatzung. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 17/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.


Die Anregungen aus der Mail von Gemeindevertreter Hendrik Brien werden eingehend diskutiert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung mit folgenden Änderungen zu beschließen.
§ 2 Abs. 1 die Worte "in die sie gewählt sind" werden gestrichen
§ 2 Abs. 1 letzter Satz wird gestrichen
§ 2 Änderung auf Höchstsatz
§ 3 Änderung auf Höchstsatz
§ 4 Abs. 1 Änderung auf Höchstsatz
§ 4 Abs. 2 Änderung auf 50 %
§ 4 Abs. 3 Änderung auf Höchstsatz

Die Aufwandsentschädigungen der Gerätewarte werden gepoolt und zu gleichen Teilen ausgezahlt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 20/2015

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Laut GV-Beschluss vom 31.08.2011 soll der Zuschuss jährlich 275,00 € betragen. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit vom 01.01.2016 bis 28.02.2017 erfolgen soll.
Der Vertrag wurde damals für 3 Jahre geschlossen und verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht gekündigt wird. Daher soll diesmal nicht für ein Kalenderjahr abgestimmt werden, sondern eine Anpassung an den 2-Jahresrhythmus erfolgen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.01.2016 bis 28.02.2017 mit 275,00 € an dem Projekt "Straßensozialarbeit" zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Inkommunalisierung der Ostsee
Beschlussvorlage - 21/2015
In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.

Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben. 

Beschluss:
Die Verwaltung soll noch einmal ausführlich die Frage prüfen, welche Planungsbefugnisse die Gemeinde mit der Inkommunalisierung erwirbt. Ferner sollen noch einmal die Risiken wie z. B. Hochwasserschutz und Küstenschutz untersucht werden. Die Angelegenheit wird bis Sommer 2016 vertagt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 13. Feuerwehrrente
Beschlussvorlage - 9/2015
Die Gemeinde Altenhof hat mit Wirkung zum 01. Juli 2010 eine Feuerwehr-Zusatzrente für Feuerwehrangehörige eingeführt.

Eingeführt wurde Folgendes:
  • Abschluss eines sogenannten Rahmen bzw. Kollektivvertrages als aufgeschobene Rentenversicherung oder Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.
  • Die Gemeinde wird Versicherungsnehmer und hat somit sämtliche Befugnisse zu diesem Vertrag.
  • Der aktive Feuerwehrmann (m/w) wird versicherte Person.
  • Der Grundbetrag wird als jährlicher Beitrag eingezahlt (verringert den Verwaltungsaufwand und erhöht den Zinseszinseffekt) und beträgt 150,00 € pro FFW-Angehörigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine 50 % Teilnahme an den Übungsdiensten.
  • Die Einzahlungen enden mit dem Eintritt in die Ehrenabteilung. Der Rentenbeginn bzw. die Kapitalauszahlung kann bis zum 67. Lebensjahr geschoben werden.
  • Das Kapital erhöht sich um die Zinserträge.
  • Die Zahlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt (01.06.2010) aufgenommen. Eine rückwirkende Einzahlung für ältere Kameraden, die der Feuerwehr bereits länger angehören, erfolgt nicht.
  • Zusätzlich zum Sockelbetrag sollen 10,00 € pro Dienst und Einsatz gewährt werden.
  • Es soll eine Beitragsfreistellung bei Freistellung des Feuerwehrmannes vom aktiven Dienst erfolgen.

Da der alte Beschluss noch einige Unklarheiten beinhaltet, soll mit der neuen Beschlussvorlage eine Verständlichkeit und Transparenz für alle Beteiligten hergestellt werden.

Zukünftige Regelung gültig ab 01.01.2015:

  1. Abschluss eines Kollektivvertrages als Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.

  2. Die Gemeinde ist Versicherungsnehmer

  3. Der Feuerwehrmann (m/w) ist versicherte Person.

  4. Die Feuerwehrrente wird für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr abgeschlossen bzw. der Abschluss wird dem Feuerwehrmann (m/w) angeboten. Ausgenommen sind 2. Mitgliedschaften.

  5. Für jedes Mitglied - wie unter Punkt 4 beschrieben - wird ein Sockelbetrag von 150,00€ pro Kalenderjahr in den Vertrag eingezahlt.

  6. Zusätzlich werden 10,00€ für geleistete Dienste pro Feuerwehrmann (m/w) gezahlt. Dazu zählen Übungsdienste, Sicherheitswachen, Einsätze und Fortbildungen.

  7. Die Dauer der Zahlung erfolgt bis zum Eintritt in die Ehrenabt. und der Vertrag ruht ggfls. noch bis zum Vertragsende.

  8. Die Verträge werden jeweils bis zum 67. Lebensjahr geschlossen.

  9. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Feuerwehrmannes (m/w) geht nach einer aktiven Mitgliedschaft von mind. 10 Jahren der Vertrag an den Feuerwehrmann über. Ein Versicherungsnehmerwechsel muss dann von der Gemeinde beauftragt und genehmigt werden. Der Feuerwehrmann kann dann selbst entscheiden, ob er die Vers. weiterführt, ruhen lässt oder auflöst.

  10. Die Dokumentation der Dienste erfolgt über eine Anwesenheitsliste, die im Feuerwehrgerätehaus ausliegt und muss dort in eigener Verantwortung des Feuerwehrmannes (m/w) mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Der jeweilige Übungsdienstleiter (m/w) bzw. Einheitsführer (m/w) der Sicherheitswache bestätigt nach Dienstende mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

  11. Während des Mutterschutzes wird kein Sockelbetrag gezahlt. Während dieser Zeit ruht die Mitgliedschaft. Auch für "passive" (dauerhaft nicht anwesende) Mitglieder wird kein Sockelbetrag gezahlt. Deren Mitgliedschaft ruht ebenfalls.

Die Unterlagen sind nach Ablauf des Kalenderjahres an das Amt zur gesammelten Überweisung der Zusatzbeiträge zu geben.


Beschluss:
Die Gemeinde Altenhof beschließt die vorgenannten Änderungen zur bestehenden Feuerwehrrente rückwirkend zum 01. Januar 2015.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule
Beschlussvorlage - 24/2015

Im Juni dieses Jahres hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH) die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Brückenbauwerk im Bereich der B 76 / Jordanschule im nächsten Jahr erneuert werden soll. Die aktuellen Planungen zeigen auf, dass sich die geplante Baugrube auf die gemeindliche SW-Druckrohrleitung auswirken wird. Die Leitung befindet sich danach im Böschungsbereich der Baugrube und stört somit bei der Umsetzung der Baumaßnahme.

Zwischen der Gemeinde und dem LBV SH wurde 1991 ein Nutzungsvertrag zur Verlegung der SW-Druckrohrleitung geschlossen. § 10 (1) dieses Vertrages regelt die Folgekosten. Danach hat die Gemeinde Änderungen oder Sicherungen der Anlage, die der LBV SH wegen einer Verlegung, Verbreiterung oder sonstiger Änderung der Straße oder wegen einer Unterhaltungsmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält, nach schriftlicher Aufforderung durch den LBV SH durchzuführen, damit Straßenbaumaßnahmen nicht behindert werden. Dies gilt auch, wenn die Änderung oder Sicherung der Anlage ausschließlich durch den Neubau einer anderen Straße oder durch die Änderung oder Unterhaltung einer kreuzenden Straße veranlasst wird. Nach § 10 (2) hat hierfür die Gemeinde die Kosten zu tragen.

In einem ersten Vorgespräch mit einem Mitarbeiter des LBV SH wurde von dort angeboten, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, provisorischen Umverlegung und Wiederherstellung mit auszuschreiben. So können voraussichtlich günstigere Konditionen erreicht werden (z. B. durch Einsparung der Baustelleneinrichtung). Der LBV SH erbittet jedoch ein klar definiertes Leistungsverzeichnis mit allen notwendigen Unterlagen, damit dies als eigenständige Position mit in die Gesamtausschreibung aufgenommen werden kann. Für die Erstellung dieser Unterlagen wird es notwendig, ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.

Die Vorlage der notwendigen Unterlagen beim LBV SH sollte zeitnah erfolgen, damit die dortige Ausschreibung vorangetrieben werden kann. Die Kosten für die Maßnahme sowie die Ingenieurkosten sind über den Nachtragshaushalt bzw. über den Haushalt 2016 bereitzustellen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Ingenieurbüro Meyer, Eckernförde, mit den notwendigen Leistungsphasen zu beauftragen. Die für die Maßnahme notwendigen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2015 (Ingenieurleistungen) und im Haushalt 2016 (Baukosten) bereitgestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister