N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 22.04.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  16.00 Uhr
Ende der Sitzung:  17.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Sell
Ausschussmitglied Siegfried Brien
stellvertr. Ausschussvorsitzender Felix Rhades

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hilmar Marohn
Gemeindevertreter Andreas Moll
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Protokollführer Christian Levien
Verwaltung Godber Peters
Gast Rainer Röhl
Eckernförder Zeitung
Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.11.2009
4. Zusatzrente für Feuerwehrleute
  Beschlussvorlage - 5/2010
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2010
6. Zweitwohnungssteuer
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
10. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um die Punkte „Beseitigung von partiellen Feuchtstellen“ und „Zweitwohnungssteuer“ erweitert.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.11.2009

Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzung vom 11.11.2009 gestellt.


zu TOP 4. Zusatzrente für Feuerwehrleute
Beschlussvorlage - 5/2010

Die Gemeinde Altenhof beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr Altenhof-Aschau eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige zu zahlen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der gemeindlichen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben.
Die Situation ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger am Arbeitsplatz sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen führen zunehmend zu Problemen bei der Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen. Die Gemeinde Altenhof möchte mit dieser Zusatzrente sowohl eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen, wie auch den Brandschutz in der Gemeinde langfristig mit einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr kostengünstig sichern.

Die Gemeinde Altenhof hat in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, eine Feuerwehrrente einzuführen. Die Verwaltung wurde gebeten, noch weitere Angebote bezüglich der Anlage des Geldes zu prüfen.
Dieses wurde seitens der Verwaltung umgesetzt. Es wurde ein unabhängiger Versicherungsmakler mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt.

Bei einem Beitrag von 10 € pro Dienst und Einsatz kommen zum Grundbetrag von 3.450 € (23 Kameraden á 150 € Grundbetrag pro Jahr) 3.980 € hinzu. Diese ergeben sich durch 168 Einsätze und 230 Ausbildungsdienste pro Jahr. Sodass ein Jahresbetrag in Höhe von 7.430 € anfällt. Bei einem Beitrag von 5 € pro Dienst und Einsatz verringert sich der Jahresbetrag auf 5.440 €.

Beschluss:

  • Abschluss eines sogenannten Rahmen bzw. Kollektivvertrages als aufgeschobene Rentenversicherung oder Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.
  • Die Gemeinde wird Versicherungsnehmer und hat somit sämtliche Befugnisse zu diesem Vertrag.
  • Der aktive Feuerwehrmann (m/w) wird versicherte Person.
  • Der Grundbetrag wird als jährlicher Beitrag eingezahlt (verringert den Verwaltungsaufwand und erhöht den Zinseszinseffekt) und beträgt 150,00 € pro FFW-Angehörigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine 50 % Teilnahme an den allen Übungsdiensten.
  • Die Einzahlungen enden mit dem Eintritt in die Ehrenabteilung. Der Rentenbeginn bzw. die Kapitalauszahlung kann bis zum 67. Lebensjahr geschoben werden.
  • Das Kapital erhöht sich um die Zinserträge.
  • Die Zahlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt (01.06.2010) aufgenommen. Eine rückwirkende Einzahlung für ältere Kameraden, die der Feuerwehr bereit länger angehören, erfolgt nicht.
  • Zusätzlich zum Sockelbetrag sollen 10,00 € pro Dienst und Einsatz gewährt werden.

  • Es soll eine Betragsfreistellung bei Freistellung des Feuerwehrmannes vom Aktiven Dienst erfolgen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2010

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zweitwohnungssteuer

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche finanzielle Auswirkung die Einführung der Zweitwohnungssteuer für die Gemeinde hätte.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 10. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Christian Levien  Horst Sell 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender