Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 16.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 17.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Horst Sell |
Ausschussmitglied Siegfried Brien |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Felix Rhades |
Bürgermeister Hilmar Marohn |
Gemeindevertreter Andreas Moll |
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem |
Gemeindevertreter Gerd Schweinem |
Protokollführer Christian Levien |
Verwaltung Godber Peters |
Gast Rainer Röhl |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.11.2009 |
4. | Zusatzrente für Feuerwehrleute |
Beschlussvorlage - 5/2010 | |
5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2010 | |
6. | Zweitwohnungssteuer |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
10. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um die Punkte „Beseitigung von partiellen Feuchtstellen“ und „Zweitwohnungssteuer“ erweitert. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.11.2009 |
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzung vom 11.11.2009 gestellt. |
zu TOP 4. | Zusatzrente für Feuerwehrleute |
Beschlussvorlage - 5/2010 Die Gemeinde Altenhof beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr Altenhof-Aschau eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige zu zahlen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der gemeindlichen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben. Die Situation ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger am Arbeitsplatz sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen führen zunehmend zu Problemen bei der Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen. Die Gemeinde Altenhof möchte mit dieser Zusatzrente sowohl eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen, wie auch den Brandschutz in der Gemeinde langfristig mit einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr kostengünstig sichern. Die Gemeinde Altenhof hat in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, eine Feuerwehrrente einzuführen. Die Verwaltung wurde gebeten, noch weitere Angebote bezüglich der Anlage des Geldes zu prüfen. Dieses wurde seitens der Verwaltung umgesetzt. Es wurde ein unabhängiger Versicherungsmakler mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt. |
Bei einem Beitrag von 10 € pro Dienst und Einsatz kommen zum Grundbetrag von 3.450 € (23 Kameraden á 150 € Grundbetrag pro Jahr) 3.980 € hinzu. Diese ergeben sich durch 168 Einsätze und 230 Ausbildungsdienste pro Jahr. Sodass ein Jahresbetrag in Höhe von 7.430 € anfällt. Bei einem Beitrag von 5 € pro Dienst und Einsatz verringert sich der Jahresbetrag auf 5.440 €.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2010 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Zweitwohnungssteuer |
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche finanzielle Auswirkung die Einführung der Zweitwohnungssteuer für die Gemeinde hätte. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 10. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Christian Levien | Horst Sell |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |