N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 16.11.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  16.00 Uhr
Ende der Sitzung:  17.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Felix Rhades (stellv. für Horst Sell)
Ausschussmitglied Siegfried Brien

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Sell (entschuldigt vert. durch Felix Rhades)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hilmar Marohn
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2010
5. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof
  Beschlussvorlage - 24/2010
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 22/2010
7. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 25/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 18 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen weitere Informationen abzuwarten und die Angelegenheit zu vertagen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 5. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof
Beschlussvorlage - 24/2010

Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandsteuern gehört u.a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u.a. die Gemeinde für den Zweitwohnungsinhaber Straßen, Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Gewerbesteuern, Anteile an der Einkommensteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.    


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof wird beschlossen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 22/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 13.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 347.900 € auf nunmehr 361.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 4.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 43.300 € auf nunmehr 47.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 25/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes 2011 wird beschlossen der Gemeindevertretung eine Erhebung aller Hebesätze auf 270 % vorzuschlagen. Durch die Erhebung der Hebesätze hat die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9.200 €. Eine geänderte Haushaltssatzung liegt dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     336.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     336.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     36.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     36.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     84.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,09 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Felix Rhades 
Protokollführer  stellv. Auschussvorsitzender