N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 14.06.2016.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sven Dieckmann (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Felix Rhades
Protokollführer Norbert Jordan
3 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen und Mitteilungen
5. Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 6/2016
6. Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 7/2016
7. Inkommunalisierung der Ostsee
  Beschlussvorlage - 21/2015
8. Entwässerung "Orlowskiweg"
  Beschlussvorlage - 8/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Anfragen und Mitteilungen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  • Die Herstellung der Entwässerungsanlage für Niederschlagswasser im Bereich "Aschauhof" ist nahezu abgeschlossen. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass einige Nachbesserungen vorzunehmen sind. Dies wird mit der ausführenden Firma entsprechend erörtert. Bedauerlicherweise wurde der Sandfang zum Teil auf privatem Grund und Boden errichtet, ohne dass dies mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt wurde. Hierfür bittet der Ausschussvorsitzende um Entschuldigung. Hieran anschließend wird durch den Protokollführer die aktuelle Bewertung der Sachlage dargelegt. Neben einer Vermessung hat ein entsprechender Ortstermin stattzufinden. Sollte keine Einigung erzielt werden, muss der Sandfang in den öffentlichen Bereich verlegt werden.
  • Aktuell befinden sich zwei Managementpläne für das FFH-Gebiet "Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe" in Aufstellung. Ein Plan deckt nur die landseitigen und ein Plan nur die wasserseitigen Flächen ab. Beim landseitigen Plan ist Altenhof ein Themenschwerpunkt. Es wird sich mit dem Planentwurf entsprechend auseinander zu setzen sein.
Ausschussmitglied Hagedorn berichtet, dass bei einem Grundstück im Bereich "Aschauhof" Holzpalisaden im Grenzbereich beseitigt wurden. Somit kann nun Boden ausgespült und in die neue Straßenentwässerungsanlage eingetragen werden. Nach kurzer Erörterung, ob dies unterbunden werden kann, berichtet der Ausschussvorsitzende, dass durch den Grundstückseigentümer kurzfristig eine Änderung der Situation geplant ist.

Weiterhin bittet Herr Hagedorn die Verwaltung um eine kurze Erläuterung, ob alle Haushalte im Gemeindegebiet aufgefordert wurden, die auf dem Grundstück versiegelten Flächen zu melden. Einige Haushalte hätten keine Aufforderung erhalten. Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass dies in unregelmäßigen Abständen durch die Fachabteilung "Steuern und Abgaben" veranlasst wird. In der Regel ist davon auszugehen, dass nur die Haushalte angeschrieben werden, die die Möglichkeit des Anschlusses an eine öffentliche Entwässerungsanlage haben. Näheres ist mit der Fachabteilung zu erörtern. 

zu TOP 5. Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 6/2016
Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau hat folgenden Sachverhalt vorgetragen:

Die Feuerwehr Altenhof-Aschau hat z.Zt. ein Feuerwehrgerätehaus, in dem zwei Fahrzeuge stehen, und die Einsatzschutzkleidung der Kameraden/innen direkt neben einem Fahrzeug hängt. Dies wurde u.a. bei einer Begehung (vor Jahren) durch einen Mitarbeiter der HFUK (Hanseatische Feuerwehrunfallkasse) angemahnt. Da das Gerätehaus über Mängel verfügt, die zum Teil gesundheitsgefährdend sind, ist ein Umbau des Hauses dringend notwendig.

Die wichtigsten Mängel im Überblick:
  • keine Abgasabsauganlage,
  • keine getrennte Umkleide für Damen/ Herren,
  • die Stellplatzgrößen für die Fahrzeuge entsprechen nicht der DIN,
  • keine Toiletten Damen/ Herren,
  • keine Duschmöglichkeit.

Da auch der in der Bearbeitung befindliche Feuerwehrbedarfsplan diese Mängel auswirft, bitte ich um die Möglichkeit, in der nächsten Sitzung hierüber berichten zu dürfen.

Ziel der Beratungen soll es sein, über das weitere Vorgehen zur Beseitigung der Mängel zu erörtern.

Da sich das Grundstück der Gemeinde im Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Dänischer Wohld“ befindet, wurden die baulichen Möglichkeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass aufgrund des besonderen Interesses der Allgemeinheit am Brandschutz keine Bedenken geäußert werden. Vielmehr wurde sogar die Möglichkeit eines Neubaus auf der nördlich angrenzenden Wiese (hinter dem Knick) als denkbar bewertet. Dies ermöglicht es der Gemeinde, verschiedene Lösungsansätze zu prüfen.   
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Gemeindewehrführer berichtet, dass der ehemals in Altenhof wohnende Bauingenieur und Architekt, Herr Tjarks, einen Entwurf erarbeitet hat, wie ein möglicher Anbau aussehen könnte. Ergänzend wird auf die bisherigen Beratungen zum Thema Feuerwehrgerätehaus / Gemeindetreff verwiesen. Der vorgestellte Entwurf ermöglicht es derzeit nicht, die im Container untergestellten Materialien mit aufzunehmen. Dieser müsste somit bestehen bleiben.
Eine erste grobe Kostenschätzung für den Anbau beläuft sich auf ca. 100.000 €. Hinzu würden noch Kosten für die Rolltore und Abgasabsauganlage kommen. Der erarbeitete Entwurf wurde bei der HFUK vorgestellt und hat von dort die grundsätzliche Zustimmung erfahren.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass es notwendig wird, die Kosten eines Anbaus den Kosten eines Neubaus (Industriehalle) gegenüber zu stellen. Nur so könne über die wirtschaftlichste Lösung entschieden werden.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Beratung über das weitere Vorgehen. Dabei ist festzustellen, dass die jeweiligen Bedarfe (Feuerwehr und Gemeinde) zu prüfen und zu konkretisieren sind. In diesem Zusammenhang berichtet der Gemeindewehrführer, dass der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans fertig ist und der Gemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Abschließend wird durch den Protokollführer aus den bisherigen Erfahrungen zum Neubau/Umbau von Feuerwehrgerätehäusern im Amtsgebiet berichtet. Dabei sind die Feststellung des Bedarfs und die enge Abstimmung mit der Feuerwehr unerlässlich.  

Beschluss:
Zur Beseitigung der durch den Gemeindewehrführer aufgezeigten Mängel soll wie folgt verfahren werden:

Die Feuerwehr legt der Gemeinde den Bedarfsplan zur Beratung und Entscheidung vor. Parallel hierzu wird in den Fraktionen der Bedarf für die nachhaltige Nutzung des Gemeindetreffs erörtert und definiert.
Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Fachplaner, Herr Tjarks, mit einer Alternativenplanung (Neubau/Umbau) und Kostenschätzung beauftragt.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 7/2016
Die Gemeinde Altenhof setzt sich seit langem mit der Sicherung von schützenswerten Landschaftsteilen im Gemeindegebiet auseinander. Hierzu wurde u. a. ein naturschutzfachliches Entwicklungskonzept für den Bereich Aschau erstellt und ein umfangreiches Ökokonto eingerichtet. Ebenso hat sich in der Gemeinde eine Interessengemeinschaft „Naturschatz Aschau“ gegründet.

Ein Bestandteil der Optimierung der Gesamtsituation ist und war die Besucherlenkung. Hierzu wurden bereits vor vielen Jahren Parkplätze vom Strandbereich ausgelagert und die Verkehrslenkung angepasst. Ebenso sind vor vielen Jahren Holzbrücken über die Dünen im Strandbereich entstanden. So wurde der sensible Dünenstreifen vor dem Betreten geschützt.

Aktuell gibt es Überlegungen, die Parksituationen zu optimieren und durch Hinweistafeln über die schützenswerten Landschaftsteile zu informieren. Ebenso sind die Holzquerungen im Dünenbereich abgängig und bedürfen zur Verkehrssicherung entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen. All diese Maßnahmen dienen der Besucherlenkung und somit dem Schutz der Natur im Bereich Aschau.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, erlassen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Auch wenn das Thema "Besucherlenkung" nicht explizit in der Richtlinie aufgeführt ist, wurde im Dialog mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kreises eine Förderfähigkeit erörtert. Hierauf wird nachstehend im Einzelnen näher eingegangen.

Parkplätze
Im Bereich des ehemaligen Zollhauses (Bolzplatz) wurden durch die Gemeinde Stellplätze für Pkw bereitgestellt. Dort sollen Besucher parken, die an den Strand möchten. Dieser Parkplatzbereich könnte ggf. effizienter genutzt werden, wenn die Benutzer die einzelnen Stellplätze besser erkennen könnten bzw. die gewünschte Parksituation über Schilder visualisiert wird. Ebenso besteht im Bereich "Aschauer Hofkoppel" / "Aschauhof" ein Parkplatz, für den Gleiches zugrunde gelegt werden kann.

Auf Nachfrage, ob diese Maßnahmen durch die Richtlinie des Kreises förderfähig wären, wurde eine Absage erteilt. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde selbst zu tragen.

Infotafeln
Im Bereich der Parkplätze könnten Infotafeln über vorhandene Wegeverbindungen und die schützenswerten Landschaftsbestandteile errichtet werden. Diese Infotafeln wären, je nach Größe und dargestellten Informationen, förderfähig.


Brückenquerung im Bereich der Dünen
Zu den Brückenquerungen sei kurz angemerkt, dass die genaue Entstehungsgeschichte und die Genehmigungsgrundlage bei den betroffenen Grundeigentümern und Genehmigungsbehörden nicht mehr nachvollziehbar ist. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese zum Zeitpunkt des Betriebes des DRK-Lagers errichtet wurden und schon damals zum Schutz der Dünen der Besucherlenkung dienten. Eine Querung wurde aufgrund vorhandener Mängel bereits durch den Bauhof des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) entfernt. Die zweite Querung soll möglichst erhalten und erneuert werden. Diese sollte dann auch ein Podest mit Infotafel erhalten. Von diesem Podest wäre der Blick in die geschützten Landschaftsteile und den Dünenbereich möglich. Diese Maßnahme wäre grundsätzlich förderfähig. Hiermit sind jedoch verschiedene Voraussetzungen verbunden:
  • Aufwertung des Dünenbereichs
  • Erneuerung der Einzäunung des Dünenbereichs
  • Schaffung von barrierefreien Wegen (vom Spurplattenweg bis zur Brückenquerung)
  • möglichst barrierefreies Podest
  • Errichtung des Podestes landseitig
  • evtl. andere Fördermöglichkeiten sind vorab in Anspruch zu nehmen
  • Abstimmung der Höhe des Podestes mit den zuständigen Behörden

Eigentumsrechtlich befindet sich die Brückenquerung auf privatem Grund und Boden. Der überwiegende Teil befindet sich dabei auf dem Grundstück des LKN.SH. Beide haben bereits signalisiert, die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen und die Wegerechte dinglich zu sichern.
Im Falle der Realisierung würde die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht hierfür übernehmen müssen.
Wissentlich dessen, dass die Gemeinde nicht Eigentümer der betroffenen Liegenschaften ist, wird zum Schutz der Natur dennoch ein öffentliches Interesse an der Besucherlenkung in diesem Bereich gesehen.

Betrachtet man nunmehr alle Maßnahmen als Gesamtprojekt, kann dies zu einer weiteren Aufwertung des Bereichs Aschau führen. Maßnahmen, die so evtl. keine Umsetzung gefunden hätten, könnten aus vorhandenen Ersatzgeldern realisiert werden.

Zur weiteren Vorgehensweise wird empfohlen, einen Fachplaner mit einer Konzepterarbeitung zu beauftragen. Hier würde sich vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok, anbieten, der bereits das naturschutzfachliche Entwicklungskonzept für Aschau erarbeitet hat. Ebenso müsste eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden. Diese Unterlagen wären dann beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Prüfung der Förderfähigkeit einzureichen.
Für die Erarbeitung dieses Grobkonzeptes und der ersten Kostenschätzung würden ca. 2.500,00 € eingeplant werden müssen.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist zu klären, ob diese Maßnahme weiter verfolgt werden soll und welche Schwerpunkte gesetzt werden.   
Im Ausschuss schließt sich eine kurze Beratung über die Notwendigkeit des Erhalts der Holzbrücke und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht an. 

Beschluss:
Alle im Sachverhalt beschriebenen Punkte sollen weiter verfolgt werden. Zur Erarbeitung eines Grobkonzeptes soll das Planungsbüro RegionNord, Herr Pollok, beauftragt werden.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Inkommunalisierung der Ostsee
Beschlussvorlage - 21/2015
In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.

Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben. 
Im Ausschuss wird erneut über mögliche Vor- und Nachteile beraten. Im Hinblick auf die durch den Bürgermeister gewonnenen Erkenntnisse wird sich für eine Inkommunalisierung ausgesprochen. 

Beschluss:
Die Verwaltung soll noch einmal ausführlich die Frage prüfen, welche Planungsbefugnisse die Gemeinde mit der Inkommunalisierung erwirbt. Ferner sollen noch einmal die Risiken wie z. B. Hochwasserschutz und Küstenschutz untersucht werden. Die Angelegenheit wird bis Sommer 2016 vertagt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwässerung "Orlowskiweg"
Beschlussvorlage - 8/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.03.2016 wurde durch C. Brien darauf hingewiesen, dass das auf dem "Orlowskiweg" anfallende Oberflächenwasser auf die benachbarte Koppel läuft. Der Eigentümer dieser Koppel möchte eine Drainageleitung verlegen. Eventuell könnte in diesem Zusammenhang die Wasserproblematik des Weges mit gelöst werden. Denkbar wäre die Errichtung eines Schachtes und die gebündelte Ableitung des Oberflächenwassers. Die Angelegenheit wurde dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung übertragen.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass der "Orlowskiweg" mit einer wassergebundenen Oberfläche hergestellt ist. Das bei üblichen Niederschlägen anfallende Niederschlagswasser versickert über die Fläche. Bei anhaltenden oder stärkeren Niederschlägen sammelt sich in einem Teilbereich das Niederschlagswasser, welches von dort dann auf die angrenzende Koppel läuft. Hervorzuheben ist dabei, dass das auf dem Weg befindliche Wasser nicht nur von der Wegeparzelle selbst kommt, sondern im Schwerpunkt von der höher gelegenen landwirtschaftlichen Fläche auf die Verkehrsfläche läuft.
Der Orlowskiweg ist keine Durchgangsstraße. Er erschließt ausschließlich landwirtschaftliche Flächen.

Sofern die Gemeinde die Notwendigkeit zur konkreten Ableitung des Oberflächenwassers erkennt, kann dies nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
  • Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung von Grundstücken Dritter
  • Regelung der Unterhaltungspflicht und der damit verbundenen Kosten
  • Übertragung der Verpflichtung auf evtl. Rechtsnachfolger
  • Prüfung und ggf. Kostenbeteiligung Dritter, da das wesentliche Niederschlagswasser von den landwirtschaftlichen Flächen kommt.
  • Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes über den Einleitpunkt und die Einleitmenge
  • ggf. Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Bei Versickerung über eine bauliche Anlage sind ein Bodengutachten und die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde notwendig.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist darüber zu beraten, ob ein Handlungsbedarf besteht. Sofern dies bejaht wird, ist überdies zu klären, wie die Angelegenheit nachhaltig gelöst werden kann. Hierzu ist ggf. ein externes Planungsbüro hinzuzuziehen.    
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der nördlich angrenzende Grundstücksnachbar anwesend und berichtet, dass auf seinem Grundstück eine Drainage bereits langjährig vorhanden ist, die jetzt erneuert werden soll. Dies nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. Hieran schließt sich eine kontroverse Diskussion über die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahme an. Wenn die Gemeinde aktiv wird, muss die Lösung - auch in rechtlicher Hinsicht - nachhaltig sein. Ausschussmitglied C. Brien stellt folgenden Antrag zur Abstimmung. 

Beschluss:
Der Antrag ist bis auf Weiteres zurückzustellen. Der nördlich angrenzende Grundstückseigentümer wird gebeten, alternative Lösungsmöglichkeiten zu überdenken.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender