N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 15.09.2016.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Felix Rhades
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Uwe Tjarks
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Sachstandsbericht zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 11/2016
5. Erneuerung einer Bushaltestelle im Bereich Schnellmark / B76
  Beschlussvorlage - 10/2016
6. Unterhaltung des Ehrenmals im Bereich Schmeerhörn
  Beschlussvorlage - 9/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 7 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Sachstandsbericht zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 11/2016
Mit Beschluss vom 23.06.2016 hat die Gemeindevertretung über den Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses beraten. Im Ergebnis sollte von der Gemeinde und der Feuerwehr der konkrete Bedarf ermittelt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte durch den Fachplaner, Herrn Tjarks, eine konkrete Alternativenplanung und Kostenschätzung erfolgen.

Nachdem die Bedarfsermittlung abgeschlossen und Herrn Tjarks mitgeteilt wurde, sollen nun die Erkenntnisse zur Alternativenplanung vorgestellt und das weitere Verfahren erörtert werden.
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass bei den vorliegenden Unterlagen zu beachten ist, dass bei der Kalkulation für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) noch keine Kosten für Duschen und Toiletten berücksichtigt wurden. Hierfür wären zusätzlich 15.000,00 € zu veranschlagen.

Zu der Prüfung der Dachsanierung des bestehenden Gebäudes (FWGH und Gemeindetreff) wird durch Herrn Tjarks ausgeführt, dass es vier verschiedene Dächer mit unterschiedlichen Zuständen sind. Das Dach des Gemeindetreffs ist voraussichtlich mit Asbest belastet und müsste erneuert werden. Das Flachdach befindet sich noch in einem zufriedenstellenden Zustand. Der Altbau FWGH ist voraussichtlich ebenfalls mit Asbest belastet. Der Anbau am FWGH ist wiederum in Ordnung und kann so bleiben.
Im Ergebnis würde Herr Tjarks empfehlen, dass das Dach des Gemeindetreffs mit einer Dachpfanne neu einzudecken. Statisch würde dies voraussichtlich unbedenklich sein. Der Rest der Dächer sollte eine entsprechende Reinigung erfahren.

Hinsichtlich des Bedarfs an Räumlichkeiten für die Feuerwehr werden durch Herrn Tjarks die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten vorgetragen. Bei einem Anbau an das vorhandene FWGH würden zwei unterschiedlich große Stellplätze entstehen. Der kleinere Stellplatz könnte dabei in Zukunft zu Problemen führen. Die Anforderungen an die Fahrzeuge und deren Stellplätze verändern sich. Sollte ein größeres Fahrzeug angeschafft werden, könnte dieses dann nicht mehr ordnungsgemäß untergebracht werden. Die Ausweitung der Stellplatzlänge von 10,00 m auf 12,50 m ist bereits heute absehbar.
Bei der Kalkulation des Anbaus ist eine Dachsanierung mit Trapezblech inbegriffen. Im Falle der Erweiterung ist davon auszugehen, dass gute Baugrundverhältnisse zu erwarten sind. Ebenso besteht eine Erschließungsanlage, die in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Baujahre des FWGH, sind konkrete Umbaukosten schwer kalkulierbar. Es muss immer mit unvorhersehbaren Problemen gerechnet werden. Ebenso treten während der Bauzeit bauseits bedingte Einschränkungen auf. Für einen Zeitraum von drei bis vier Monaten müsste für die Feuerwehr ein alternativer Stellplatz gesucht werden.

Zur aktuellen Entwurfsfassung wird durch Bürgermeister Moll angeführt, dass noch keine räumlichen Kapazitäten für die Geräte der Gemeinde und den Zeltwagen vorgesehen sind. Ebenso besteht nur eine befristete Genehmigung für den Container der Feuerwehr. Auch diese Lagermöglichkeit muss kompensiert werden. Der Entwurf müsste insoweit angepasst werden.
In diesem Zusammenhang wird eine weitere Ausdehnung des Gebäudes in Richtung Norden (Straße) thematisiert. Durch einen Anbau und Fortführung der Dachfläche könnten entsprechende Räumlichkeiten geschaffen werden. In diesem Fall würde die Straße aber unterbrochen werden. Eine Durchfahrt ist dann nicht mehr möglich.
Sofern dies eine Lösung darstellen sollte, wäre zu prüfen, ob die Feuerwehrfahrzeuge auf dem Vorplatz ausreichend Platz zum Wenden haben.

Für einen Neubau würde sprechen, dass die Kosten besser kalkulierbar wären. An dieser Stelle schließt sich eine kurze Beratung zum notwendigen Raumbedarf sowie verschiedene Ausstattungsmerkmale (z. B. Fußbodenheizung) an.
Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Neubau nur durch Bauleitplanung realisierbar wäre. Hierfür müsste ca. ein Jahr Planungszeit kalkuliert werden. Bei einem Neubau ist mit deutlich höheren Erschließungskosten zu rechnen. Die Duschen und Toiletten könnten auch in der Halle - über den Umkleiden - geschaffen werden.

Im Ausschuss findet eine umfangreiche Beratung über die einzelnen Vor- und Nachteile sowie den jeweils damit verbundenen Kosten statt. Dabei wird auch der Eingriff in den Naturhaushalt sowie die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde und der Bedarf der Gemeinde an entsprechenden Räumlichkeiten erörtert. Die Nutzungsbedarfe sind dabei so gut wie möglich zu ermitteln. Danach müsste abgewogen werden, welche Lösung notwendig und nachhaltig ist. In diesem Zusammenhang wird durch Gemeindevertreter S. Brien angeregt, auch eine Schaffung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser in die Planung zu integrieren.

Durch den Protokollführer wird kurz erläutert, wie die weiteren Entscheidungsschritte aussehen können, und dass eine Konkretisierung des Umfangs für das weitere Verfahren notwendig wird.

Beschluss:
Der von Herrn Tjarks vorgetragene Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Auf Basis der daraus entstandenen Erkenntnisse wird folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
  • Konkretisierung der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Basis der im Bau- und Umweltausschuss erörterten Rahmenbedingungen durch Herrn Tjarks.
  • Kalkulation aller mit der Maßnahme zusammenhängenden Kosten einschließlich der erforderlichen Sanierungskosten für den Gemeindetreff und das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Dach und ggf. Räumlichkeiten).
  • Konkretisierung eines optimalen Standorts für einen Neubau und Veranlassung notwendiger Baugrunduntersuchungen.
  • Abschluss eines Stufenvertrages für die notwendigen Planungsphasen mit Herrn Tjarks.
  • Klärung der Notwendigkeit der Bauleitplanung einschl. der Schaffung evtl. Bauplätze für Einfamilienhäuser.
  • Erneute Betrachtung eines Anbaus an die bestehende Bausubstanz einschließlich ausreichender Lagermöglichkeiten und Prüfung der damit verbundenen Kosten.

Die Ergebnisse sollen im nächsten Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erneuerung einer Bushaltestelle im Bereich Schnellmark / B76
Beschlussvorlage - 10/2016
Das Buswartehäuschen im Bereich Schnellmark / B76 ist abgängig und muss erneuert werden. Als Entscheidungshilfe sollen einige kurzfristig durch Herrn Eggers eingeholte Angebote dienen. Zusätzlich zu den anfallenden Kosten für die Ersatzbeschaffung der Wartehalle müssen folgende Punkte Berücksichtigung finden:
  • Einholen einer verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Abriss und Entsorgung des alten Buswartehäuschens (ca.500 €)
  • Herstellung der Fundamente (im günstigsten Fall durch Punktfundamente ca. 800 €)
  • Aufbau der neuen Wartehalle (ca. 400 €)    

Ergänzend zum Sachverhalt werden durch den Ausschussvorsitzenden die Unterschiede der einzelnen Bushaltestellen hervorgehoben. Neben der Materialwahl wird über die richtige Art der Verglasung beraten. Beim Neubau wäre überdies zu beachten, dass das Straßenlichtraumprofil über dem Geh- und Radweg eingehalten wird. Ebenso ist sicherzustellen, dass die rechtlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme des Grundstücks und der voraussichtlich größeren Fundamente gegeben sind.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Wartehalle "Oschersleben" der Fa. Hesse mit 2-Scheiben-Verbundsicherheitsglas anzuschaffen. Der Standort ist im Hinblick auf das Straßenlichtraumprofil zu prüfen und ggf. anzupassen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Unterhaltung des Ehrenmals im Bereich Schmeerhörn
Beschlussvorlage - 9/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 lag eine Eingabe des ehemaligen Bürgermeisters, Hilmar Marohn, vor, die zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen wurde. Die Eingabe wird wie folgt zitiert:

Mich haben wiederholt Anfragen und Beschwerden über den Zustand des Ehrenmales am Bahnübergang Altenhof erreicht. Ich bin erklärtermaßen nicht mehr zuständig, rege aber dazu eine Meinungsbildung in der GV an.
Vor Jahren hatte die Gemeinde eine Absprache mit der Stadt Eckernförde getroffen, nach der die Stadtgärtner, wenn sie schon ohne einen Auftrag der Gemeinde und ohne Rücksprache mit ihr an der B 76 pflegerische Arbeiten vornehmen, dass sie dann das Ehrenmal mit pflegen sollten. Das hat offenbar zunehmend nicht geklappt oder ist ganz einfach in Vergessenheit geraten.
Sollte man jetzt eine grundsätzliche Neugestaltung in Auftrag geben und/oder einer Behindertenwerkstatt die Betreuung übertragen?

Bei dem Ehrenmal handelt es sich um einen Findling auf einem kleinen aufgeworfenen Erdhügel. Dieser enthält eine Platte mit Inschriften. Recherchen haben ergeben, dass der Stein an die 19 im Gefecht mit den Dänen am Karfreitag 1848 gefallenen Angehörigen des Tann’schen Freikorps erinnert.

Ziel der Beratung soll die künftige Regelung für die Unterhaltung dieses Ehrenmals sein.   
Durch Ausschussmitglied Stelzer werden mögliche Lösungsansätze für eine Unterhaltung des Ehrenmals aufgezeigt. Gespräche mit dem Heilpädagogium an der Ostsee hätten zum Ergebnis gehabt, dass die dortigen Jugendlichen die Arbeiten umsetzen könnten. Die Gemeinde müsste die Geräte entsprechend zur Verfügung stellen. Innerhalb des Ausschusses wäre der Umfang der Unterhaltung zu beraten.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Herr Stelzer vor Ort und unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Rahmenbedingungen den Unterhaltungsumfang festlegen soll.

Der Ausschussvorsitzenden würde es begrüßen, wenn es sich nicht nur um eine einmalige Angelegenheit handeln würde. Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Heilpädagogium an der Ostsee wäre daher wünschenswert. Aus dieser wäre dann zu entnehmen, wie und in welchem Abstand die Unterhaltung zu erfolgen hat.

Für die Anschaffung von notwendigen Geräten würde ein Betrag von 250,00 € in Aussicht gestellt werden. Wenn die Unterhaltungsmaßnahmen zufriedenstellend verlaufen, könnte man sich auch eine Ausdehnung auf die Steine mit Flurnamen im Gemeindegebiet vorstellen.

Beschluss:
Das Ehrenmal im Bereich Altenhof (Schmeerhörn) soll künftig wie folgt unterhalten werden:
  • Regelung einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Heilpädagogium an der Ostsee über den Unterhaltungsumfang und den Pflegeabstand.
  • Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Geräten.
  • Vorerst soll nur das Ehrenmal freigeschnitten werden. Weitere Maßnahmen sind dann später festzulegen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.


Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender