Sitzungsort: | im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal |
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn |
Ausschussmitglied Ralf Stelzer |
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Hendrik Brien |
Gemeindevertreter Siegfried Brien |
Gemeindevertreter Winfried Brien |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Dorfentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 26/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Gemeindevertreter S. Brien hat im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass beim Radweg der neuen Brücke an der B 76 noch die Leitplanke fehlt. Da der Radweg hier verspringt, ergibt sich eine gefährliche Situation. Da bisher noch keine Änderung eingetreten ist, wird das Amt gebeten, den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr noch einmal darauf aufmerksam zu machen. Weitere Anfragen und Mitteilungen liegen nicht vor.
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zu TOP 5. | Dorfentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 26/2017 An die Landschaftsplanung Günther und Pollok wurde der Auftrag zur Erarbeitung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Projektes Dorfentwicklungsplan Altenhof erteilt. Am 27.06.2017 hat ein Workshop stattgefunden, und zwischenzeitlich wurde bereits ein 1. Entwurf für ein Leistungsverzeichnis erstellt. Es ist nun zu beraten, ob das Leistungsverzeichnis den Wünschen der Gemeinde entspricht, bevor eine Abstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt Schlei-Ostsee erfolgt. Diese wird dann die Ausschreibung auf den Weg bringen.
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausführlich das Ergebnis des Workshops vom 27.06.2017 dargelegt. Die heutige Sitzung wurde einberufen, damit der Dorfentwicklungsplan zügig weiter voran gebracht werden kann. Aktuell liegt ein Entwurf eines Leistungsverzeichnisses (LV) vor, welches für ein Interessenbekundungsverfahren dienen soll. Der Rahmen dieses LV kann durch die Gemeinde noch verändert und/oder ergänzt werden. Hieran anschließend werden die einzelnen Punkte näher erläutert und soweit nötig ergänzt und angepasst. Nach abschließender Beratung bestehen gegen den vorliegenden Umfang des LV keine Bedenken. Die Inhalte spiegeln die Interessen der Gemeinde wider.
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Beschluss: Leistungsverzeichnis (Änderungen gegenüber dem Entwurf sind fett hervorgehoben) Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde) Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle Gemeinde Altenhof c/o Amt Schlei-Ostsee Holm 13 24340 Eckernförde Interessenbekundungen sind einzureichen bei Gemeinde Altenhof c/o Amt Schlei-Ostsee Holm 13 24340 Eckernförde Ansprechpartner Frau Braun, Tel.: 04351/7379-210 Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen (frühestmöglicher Zeitpunkt) Art und Umfang des Verfahrens Mit diesem Interessenbekundungsverfahren wird die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Altenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschrieben. Die Gemeinde Altenhof möchte auch zukünftig passende Infrastrukturangebote für ihre Bewohner vorhalten, attraktiv bleiben und die besondere naturnahe Lage hervorheben. Die Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, stellt die Gemeinde ebenso vor besondere Herausforderungen wie das Fehlen eines kompakten Ortskerns. Das Ortsentwicklungskonzept soll Antworten auf wesentliche Zukunftsfragen der Gemeinde liefern:
Die Gemeinde steuert während der gesamten Zeit das Verfahren. Erwartet wird die Entwicklung und Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:
Dieser vorgegebene Rahmen kann jederzeit durch die Gemeinde erweitert werden. Zeitraum der Ausführung (schnellstmöglich) Unterlagen und Kriterien zur Vorauswahl Mit der Interessenbekundung sind für die Beurteilung des Auswahl der Interessenten alle relevanten Informationen vorzulegen, welche wie folgt gewertet werden
Den Planungsbüros werden anhand der Angaben des Leistungsangebots Punkte zwischen den Werten 1 bis 10 zugeordnet. Anschließend werden diese mit den o. g. Punktwerten der drei Bewertungsblöcke ins Verhältnis gesetzt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Norbert Jordan | Eckhard Ochernal |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |