N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 05.09.2017.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Protokollführer Norbert Jordan
1 Gast
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Dorfentwicklungsplan
  Beschlussvorlage - 26/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Gemeindevertreter S. Brien hat im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass beim Radweg der neuen Brücke an der B 76 noch die Leitplanke fehlt. Da der Radweg hier verspringt, ergibt sich eine gefährliche Situation. Da bisher noch keine Änderung eingetreten ist, wird das Amt gebeten, den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr noch einmal darauf aufmerksam zu machen.

Weitere Anfragen und Mitteilungen liegen nicht vor. 

zu TOP 5. Dorfentwicklungsplan
Beschlussvorlage - 26/2017
An die Landschaftsplanung Günther und Pollok wurde der Auftrag zur Erarbeitung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Projektes Dorfentwicklungsplan Altenhof erteilt. Am 27.06.2017 hat ein Workshop stattgefunden, und zwischenzeitlich wurde bereits ein 1. Entwurf für ein Leistungsverzeichnis erstellt. Es ist nun zu beraten, ob das Leistungsverzeichnis den Wünschen der Gemeinde entspricht, bevor eine Abstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt Schlei-Ostsee erfolgt. Diese wird dann die Ausschreibung auf den Weg bringen.    
Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausführlich das Ergebnis des Workshops vom 27.06.2017 dargelegt. Die heutige Sitzung wurde einberufen, damit der Dorfentwicklungsplan zügig weiter voran gebracht werden kann. Aktuell liegt ein Entwurf eines Leistungsverzeichnisses (LV) vor, welches für ein Interessenbekundungsverfahren dienen soll. Der Rahmen dieses LV kann durch die Gemeinde noch verändert und/oder ergänzt werden. Hieran anschließend werden die einzelnen Punkte näher erläutert und soweit nötig ergänzt und angepasst. Nach abschließender Beratung bestehen gegen den vorliegenden Umfang des LV keine Bedenken. Die Inhalte spiegeln die Interessen der Gemeinde wider. 

Beschluss:
Leistungsverzeichnis (Änderungen gegenüber dem Entwurf sind fett hervorgehoben)
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Interessenbekundungen sind einzureichen bei
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Ansprechpartner
Frau Braun, Tel.: 04351/7379-210

Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen
(frühestmöglicher Zeitpunkt)

Art und Umfang des Verfahrens
Mit diesem Interessenbekundungsverfahren wird die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Altenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschrieben.

Die Gemeinde Altenhof möchte auch zukünftig passende Infrastrukturangebote für ihre Bewohner vorhalten, attraktiv bleiben und die besondere naturnahe Lage hervorheben. Die Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, stellt die Gemeinde ebenso vor besondere Herausforderungen wie das Fehlen eines kompakten Ortskerns.
Das Ortsentwicklungskonzept soll Antworten auf wesentliche Zukunftsfragen der Gemeinde liefern:
  • Die Gemeinde mit drei kleineren Siedlungskernen und verschiedenen Siedlungssplittern beabsichtigt die Umgestaltung eines bisherigen Zentrums der Dorfgemeinschaft: Das Feuerwehrgerätehaus sowie das Dorfgemeinschaftshaus sollen umgestaltet und neugebaut bzw. an einem anderen Standort neu errichtet werden. Die Einbindung verschiedener Nutzergruppen, die Schaffung eines multifunktionalen Treffpunktes, die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen sind von besonderer Bedeutung.
  • Der Bedarf an seniorengerechter Infrastruktur wird wachsen. Ortsentwicklungskonzepte als Grundlage für bedarfsgerechte Investitionen und die Konzentration von Angeboten sind entsprechende Handlungsmöglichkeiten. Neue Wohnformen und die Nachnutzung bzw. bauliche Umgestaltung von Gebäuden bieten wichtige Anreize.
  • Zugleich soll im Rahmen der Ortsentwicklung eine Attraktivität auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene / Familien gegeben sein, um langfristig neue Ideen in das Gemeindeleben einbringen und aufnehmen zu können.
  • Die naturnahe Lage der Gemeinde und der weite Strandabschnitt sind eindeutige Standortvorteile. Die Besucherlenkung und -information mit einem Schwerpunkt im Bereich Aschauhof ist ebenso von Bedeutung wie das Vorantreiben der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Naturschutzkonzeptes ist voranzutreiben.


Die Gemeinde steuert während der gesamten Zeit das Verfahren. Erwartet wird die Entwicklung und Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:
  • Beratung der politischen Gremien
  • Hinzuziehen bestehender bzw. übergeordneter Planung (z.B. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Konzepte und Planungen mit Schwerpunktsetzungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich Aschauhof, Landesentwicklungsplan), ggf. Ortstermine bei Behörden
  • Wahrnehmung von Ortsterminen
  • Moderation des Verfahrens bei öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen der politischen Gremien
  • In einer Einwohnerversammlung wird das Vorhaben einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und alle interessierten Bürger werden zu einem "Zukunftsworkshop" eingeladen.
  • In dem "Zukunftsworkshop" werden vom Moderator im Plenum die Grundlagendaten zur Gemeinde sowie der Ablauf und die Ziele des Beteiligungsverfahrens vorgestellt. Der Planer macht im Vorwege Vorschläge zur bestmöglichen Aktivierung und Einbindung der Einwohner. In thematischen Arbeitsgruppen werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Gemeindeentwicklung zusammengestellt und Zukunftsvisionen aufgezeigt. Dabei soll insbesondere auch auf die Bedürfnisse der Jugendlichen, Menschen mit Handicap und Älteren eingegangen werden.
  • Moderation von Arbeitsgruppen
  • Die Gemeindegremien sichten und bewerten die Arbeitsergebnisse des Workshops und erarbeiten zusammen mit dem Moderator/Planer einen ersten Entwurf für das Ortsentwicklungskonzept.
  • Der Entwurf wird in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Anregungen werden aufgenommen.
  • Die Gemeindegremien bewerten die Anregungen und beschließen das Ortsentwicklungskonzept.

Dieser vorgegebene Rahmen kann jederzeit durch die Gemeinde erweitert werden.

Zeitraum der Ausführung
(schnellstmöglich)

Unterlagen und Kriterien zur Vorauswahl
Mit der Interessenbekundung sind für die Beurteilung des Auswahl der Interessenten alle relevanten Informationen vorzulegen, welche wie folgt gewertet werden
  • Grobkonzept, Lösungsansätze, Zeitplan, sonstige Informationen (50 Punkte)
  • Kosten für die Umsetzung des LV (30 Punkte)
  • Liste von Referenzobjekten der letzten 3 Jahre (20 Punkte)

Den Planungsbüros werden anhand der Angaben des Leistungsangebots Punkte zwischen den Werten 1 bis 10 zugeordnet. Anschließend werden diese mit den o. g. Punktwerten der drei Bewertungsblöcke ins Verhältnis gesetzt.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender