N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 29.11.2017.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Frank Brien
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ralf Stelzer (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Protokollführer Norbert Jordan

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Anregungen eines Anwohners zur Nutzung des Radweges im Bereich Schnellmark und zum Zugang zur Bushaltestelle an der B 76
  Beschlussvorlage - 32/2017
6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 31/2017
7. Unterhaltung eines Straßenentwässerungsgrabens im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 36/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass beim Radweg der neuen Brücke an der B 76 immer noch die Leitplanke fehlt. Es besteht unverändert eine Gefahr für Radfahrer. Das Amt wird erneut gebeten, den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr darauf aufmerksam zu machen und aufzufordern, Abhilfe zu schaffen.

Ausschussmitglied Hagedorn schildert kurz einen Schaden am Geländer auf dem Fußweg zwischen der "Aschauer Hofkoppel" und der angrenzenden Straße. Dies wurde durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Durch den Bürgermeister wird berichtet, dass der Verursacher mit ihm Kontakt aufgenommen hat und anschließend ein Ortstermin mit Herrn Stelzer durchgeführt wurde. Sofern noch keine Instandsetzung stattgefunden haben sollte, ist Notwendiges zu veranlassen.

Ausschussmitglied Frank Brien berichtet über verkehrliche Einschränkungen, die im Zuge der Baumaßnahmen im Bereich "Aschauer Hofkoppel" eintreten. Es wird angeregt, dass zuvor genannte beschädigte Geländer ggf. temporär zu beseitigen, so dass die Anlieger mit ihren Fahrzeugen über diesen Weg alternativ ausweichen könnten. Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass der Bebauungsplan diesen Bereich nur als Fußweg vorsieht. Darüber hinaus ist unklar, ob der Unterbau für ein Befahren mit Pkw geeignet ist. Weiterhin wird durch Ausschussmitglied Hagedorn dafür sensibilisiert, dass die in diesem Bereich spielenden Kinder durch eine geänderte Verkehrsführung gefährdet werden könnten. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollte geklärt werden, ob der Abschnitt für das Befahren von Pkw geeignet ist.

Gemeindevertreter Hendrik Brien spricht den ruhenden Verkehr im Bereich "Aschauer Hofkoppel" an. Es sollte überlegt werden, ob nicht zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Gemäß Bebauungsplan sind im Nahbereich noch drei Stellplätze vorgesehen, die noch nicht hergestellt wurden. Hierzu ergibt sich innerhalb des Ausschusses eine umfangreiche Beratung. Der Ausschussvorsitzende regt an, dass, sofern dieses Thema vertiefend weiter verfolgt werden soll, es als eigener Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen aufgenommen werden sollte. Gemeindevertreter Siegfried Brien empfiehlt abschließend, auch eine mögliche Vermietung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze in Betracht zu ziehen.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass beim Feuerwehrdienst im Bereich "Aschauer Landstraße 13" ein defekter Hydrant festgestellt wurde. Der Schaden wurde dem Amt gemeldet. Eine Instandsetzung erfolgte bisher nicht. Da der Schaden ggf. im Rahmen der Sanierung der Landesstraße (Bäderstraße) entstanden ist, sollte die Kostenübernahme noch einmal geprüft werden. Weiterhin wird um eine kurzfristige Instandsetzung gebeten. 

zu TOP 5. Anregungen eines Anwohners zur Nutzung des Radweges im Bereich Schnellmark und zum Zugang zur Bushaltestelle an der B 76
Beschlussvorlage - 32/2017
In einem von Herrn Marohn eingereichten Schriftstück sind zwei Anregungen formuliert, die auf die Gefährdung von Kindern und insbesondere älteren Mitbürgern hinweist. Es gilt nun den dargestellten Sachverhalt innerhalb der Sitzung zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen, um das Gefährdungspotential zu minimieren.   
Zur ersten Eingabe "Gefährdung durch Radfahrer in Schnellmark" ergeht folgende Beratung:
Durch den Ausschussvorsitzenden werden Bedenken geäußert, dass bei der Schaffung einer Schwelle, Rampe oder "Holperstrecke" eine Verkehrsgefährdung für Radfahrer entstehen würde. Aktuell wird bereits durch ein Schild "Achtung spielende Kinder" und die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h regulierend auf den Straßenverkehr eingewirkt. Weiterhin ist im mittleren Bereich von Schnellmark eine Aufpflasterung im Straßenkörper vorhanden.
Durch Bürgermeister Moll erfolgt die Anregung, das Schild "Achtung spielende Kinder" vorzuverlegen, um so rechtzeitig aufmerksam zu machen. Hieran schließt sich eine umfangreiche Beratung über verschiedene bauliche Möglichkeiten an. Denkbar wären danach z. B. Baumtore, Betonringe, Piktogramme oder die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone. Da die Gemeinde nicht von allen Bereichen, die relevant wären Eigentümer ist, müsste hier z. B. mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr eine entsprechende Abstimmung erfolgen.

Beschluss:
Als Erstmaßnahme wird beschlossen, das Schild "Achtung spielende Kinder" vorzuverlegen. Parallel dazu soll mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmt werden, welche Maßnahmen ergänzend möglich wären.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Zur zweiten Eingabe "Niedergang Bushaltestelle B 76 - Südseite" ergeht folgende Beratung:
Die Eingabe hat sich inhaltlich erledigt, da dieser bereits entsprochen wurde. Moos und Algenbewuchs wurden bereits entfernt. Leichte Restarbeiten stehen noch aus.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass am Ende des Niedergangs (B 76) kein Sperrgitter vorhanden ist. Nutzer des Weges könnten in eine gefährliche Situation geraten und auf die B 76 fahren/fallen. Hierzu schließt sich eine umfassende Beratung an. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der bestehende Nutzungsvertrag für den Bereich der Bushaltestelle mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr inhaltlich geprüft werden soll. Je nach Ergebnis könnte dann durch die Gemeinde ein Sperrgitter errichtet werden bzw. wäre die Abstimmung der Errichtung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr herbeizuführen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Grundlage hinsichtlich der Errichtung eines zusätzlichen Sperrgitters zu prüfen. Sofern die Errichtung möglich ist, soll die weitere Umsetzung konkretisiert werden. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 31/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Altenhof wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenhof wurde am 22.06.2015 beschlossen.

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Altenhof von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung dieses Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.     
Bürgermeister Moll berichtet über die Ergebnisse verschiedener Gespräche zu diesem Thema. Dabei wird angemerkt, dass abweichend von der Sachverhaltsdarstellung des Amtes durchaus eine zusätzliche Lärmbelastung festzustellen ist. Dies ist z. B. auf den Ausbau der Bundesautobahn A 7 zurückzuführen. Einige Verkehrsströme haben sich auf die Bundesstraßen 404 und 76 verlagert, so dass auch in Schnellmark verstärkter Verkehr festzustellen ist.
Eine konkrete Betrachtung der Zahlen möglicher betroffener Einwohnerinnen und Einwohner hat aufgezeigt, dass die im Entwurf geschilderten Zahlen nicht der Realität entsprechen. Einige Kinder in den Heimen sind ggf. nicht melderechtlich erfasst. Ebenso sind die Lehr- und Aufsichtskräfte tagsüber anwesend, aber auch nicht melderechtlich erfasst. Die Zahlen sind daher eher wie folgt festzustellen:

tagsüber ca. 100 bis 120 Menschen belastet
nachts ca. 70 bis 80 Menschen belastet

Weiterhin wird auf ein Lärmsanierungsprogramm des Bundes hingewiesen. Ziel sollte es sein, diesen Plan und seine Inhalte mit in Prüfung einzubeziehen. Alle Anregungen wurden durch den Bürgermeister im Entwurf angemerkt und werden der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Es sollte auf dieser Basis der Entwurf angepasst und erneut zur Beratung gestellt werden. 

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und einen überarbeiteten Entwurf zur Beratung vorzulegen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Unterhaltung eines Straßenentwässerungsgrabens im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 36/2017
Im Oktober dieses Jahres ist der Landeigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich Aschau (ehemalige Parkplatzkoppel) an die Gemeinde herangetreten und hat um Unterhaltungsarbeiten an einem an die Gemeindestraße angrenzenden Graben gebeten. Zum Umfang der Arbeiten wurde durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.10.2017 schriftlich Stellung genommen. Da der Landeigentümer mit den beabsichtigten Maßnahmen nicht einverstanden ist, bittet er um erneute Prüfung in dieser Angelegenheit.

Es handelt sich um keinen Graben, der in der Unterhaltungsträgerschaft des Wasser- und Bodenverbandes liegt. Von daher sind die Eigentümer / Vorteilhabenden für die Unterhaltung verantwortlich. Zur Klarstellung wurde bereits im Dezember 2015 eine formelle Grenzfeststellung angeregt. Der Eigentümer hat im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten den Bürgermeister darüber informiert, dass auf eine Grenzfeststellung verzichtet wird und alles beim Alten bleiben soll. Anhand der Luftbildaufnahmen ist der Eigentümer der der Überzeugung, dass sich der Graben in seinem Eigentum befindet. Die Pflege der Böschungskante wurde bereits damals bei der Gemeinde gesehen.

Es ist darüber zu beraten, ob und in welchem Umfang eine Unterhaltung der Böschungskante durch die Gemeinde erfolgen soll.  
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Moll ausgeführt, dass die Angelegenheit daher zur Beratung gestellt wird, da der Bürgermeister sich nach Auffassung des Landeigentümers "von kompetenter Seite" bestätigen lassen sollte, dass sein Anliegen nicht rechtens sein soll. Für eine solche Prüfung wird nach kurzer Beratung im Ausschuss keine Notwendigkeit gesehen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass keine Notwendigkeit der Mahd der Böschungskante festgestellt wird. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender