N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 11.03.2015.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Sven Dieckmann
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvorsitzender Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Felix Rhades
Protokollführer Norbert Jordan
1 Gast
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
  Beschlussvorlage - 3/2015
6. Umbau einer Feuerwehr - Sirenenanlage
  Beschlussvorlage - 1/2015
7. Anpflanzungen zwischen Bolzplatz und Parkplatz
  Beschlussvorlage - 2/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Themen berichtet:
  • Im Bereich der Gaststätte "Am Kamin" in Altenhof wurde durch einen Dritten ein Schmutzwasserschieber zugedreht, der nicht hätte zugedreht werden dürfen. Dies hat zu Störungen in der angeschlossenen Pumpstation und zu Schäden an den Pumpen geführt. Das Unternehmen KPZ, welches zur Störungsbeseitigung beauftragt wurde, empfahl keine Reparatur der Pumpen, da aufgrund der Schäden davon ausgegangen werden muss, dass die Lebenszeit stark eingeschränkt ist. Vielmehr sollte eine neue Pumpe, als nachhaltige Lösung, eingebaut werden. Derzeit erfolgt die Prüfung, wer ggf. den Schieber verschlossen haben könnte. Ein potentiell betroffener Betreiber eines Versorgungsnetzes in diesem Bereich wurde bereits kontaktiert. Die Verwaltung wird die Gemeinde über den Fortgang der Prüfung unterrichten.
In diesem Zusammenhang wird durch Ausschussmitglied Brien darauf hingewiesen, dass auch ein weiterer Versorger für den Bereich Gas in diesem Bereich tätig gewesen ist. Je nach Prüfergebnis sollte mit diesem auch noch einmal das Gespräch geführt werden.
  • Die Gemeinde Altenhof ist im Eigentum von landwirtschaftlichen Flächen südöstlich der "Aschauer Landstraße". Über diese Fläche verläuft eine Regenwasserleitung, die unter anderem das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke in Richtung Au abführt. Diese Leitung verursacht aktuell Probleme bei der Ableitung des Wassers. Es ist von einem Defekt auszugehen. Am 02.04.2015, 18.00 Uhr, findet in dieser Angelegenheit ein Abstimmungsgespräch mit den Anliegern, Vertretern der Gemeinde und der Amtsverwaltung statt. Ziel dieses Gesprächs ist die weitere Grundlagenermittlung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
  • Zum Thema "Naturschatz Aschau" findet am 11.05.2015, 19.00 Uhr, das nächste Treffen statt. Herr Dr. Piontkowsky wird einen Vortrag über die Flora in diesem Bereich halten.
Ergänzend zum Bericht des Ausschussvorsitzenden stellt Ausschussmitglied Stelzer eine Frage zum Thema "Rattenbekämpfung". Aus seiner Sicht besteht Handlungsbedarf. Hierzu wird durch Bürgermeister Moll erläutert, dass im Kanalnetz durch ein Fachunternehmen eine Bekämpfung erfolgte. Aufgrund neuer Zusammensetzungen der Wirkstoffe darf eine Ausgabe von Ködern durch die Gemeinde nicht mehr erfolgen. Die Grundeigentümer müssen sich eigenständig kümmern.


zu TOP 5. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
Beschlussvorlage - 3/2015

Um Planungssicherheit für ein weiteres Vorgehen zur Lösung der Oberflächenentwässerungsproblematik im Bereich Aschauhof zu erhalten, ist es notwendig, eine bestehende Regenentwässerungsleitung auf Funktionalität, Lage und Einleitungsstelle zu überprüfen. Mit den aus dieser Inspektion gewonnenen Erkenntnissen kann dann die Planung für das angedachte Vorhaben weiter vorangetrieben werden. Die Inspektion der Leitung kann nur bei Trockenwetter erfolgen und wird ca. 1.000,00 € Kosten verursachen. Die Ergebnisse können dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt und beraten werden.


Ergänzend zum Sachverhalt berichtet der Ausschussvorsitzende über die bisherigen Untersuchungsergebnisse. Danach ist ein Anschluss einer Regenwasserleitung an die "Aschauer Hofkoppel" im Freigefällekanal nicht möglich. Durch das Ing.-Büro Meyer, Eckernförde, erfolgte eine erste Alternativen-Planung. Danach bestünde die Möglichkeit, dass Wasser über die Straße Aschauhof, in Richtung Wendehammer, und anschließend über die Privatgrundstücke zu entwässern. Dort würde die Leitung an einem im Straßenbankett befindlichen Schacht anschließen. Die Gesamtkosten (incl. Ingenieurkosten) würden bei ca. 45.000,00 € liegen.
Voraussetzung für diese Lösung wäre überdies, dass die privaten Grundstückseigentümer einer dinglichen Sicherung der Ableitung zustimmen würden. Weiterhin müsste, wie im o. g. Sachverhalt beschrieben, der Leitungsverlauf vom Schacht bis zum Verbandsgewässer auf seine Leistungsfähigkeit untersucht werden.

Gemeindevertreter Siegfried Brien weist darauf hin, dass es seiner Meinung nach einen Vertrag zwischen der Gemeinde Altenhof und dem Grundstückseigentümer "Aschauhof 6a" geben soll, in dem eine Regelung zum vorhandenen Schachtbauwerk getroffen sein soll. Wann dieser Vertrag geschlossen wurde, ist aber nicht mehr bekannt. Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert, dass er sich umfassend Informationen zur vorliegenden Entwässerungssituation, auch vom ehemaligen Bürgermeister, eingeholt hat. Ein Vertrag wurde bis dato von niemandem erwähnt.

Ausschussmitglied Hagedorn fragt nach einer möglichen Kostenbeteiligung der Anlieger. Je nach Umfang der Maßnahme hätten diese auch einen Vorteil. Hierzu wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass dies auf Basis der Abwasserbeseitigungssatzung zu prüfen wäre.

Innerhalb des Ausschusses findet eine umfangreiche Beratung über verschiedene Möglichkeiten der Entwässerung statt. Dabei ist der Umfang der Maßnahme von Bedeutung. Eine Abwägung im Hinblick auf eine mögliche Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes müsse erfolgen. Deckt die Lösung nur den Bereich der Oberflächenentwässerung des Straßenkörpers oder auch die Entwässerung der privaten Anliegergrundstücke mit ab.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Einrichtung einer Regenwasserpumpstation als mögliche Alternative gesehen. Das Wasser würde dann in Richtung "Aschauer Hofkoppel" gepumpt werden können. Die Stromkosten für die Pumpe wären als gering zu betrachten.

Bürgermeister Moll regt überdies folgendes an:
  • Untersuchung der Leitung vom im Straßenbankett befindlichen Schachtbauwerk in Richtung Verbandsgewässer
  • Herstellung einer Schwerlast ACO-Rinne, Errichtung eines Sammelschachtes und Anschluss an die "Aschauer Hofkoppel"
  • Entsiegelung der Verkehrsfläche
Ausschussmitglied Hagedorn hinterfragt die Dringlichkeit dieser Angelegenheit, da die Entwässerungssituation seit vielen Jahren unverändert besteht. Hierzu wird erläutert, dass die Gemeinde kein Oberflächenwasser auf private Grundstücke ableiten darf. Sollte die Anliegerin Haftungsansprüche geltend machen, müsste die Gemeinde nachweisen, warum, trotz Kenntnis der Problematik, noch keine Konkretisierung der Lösung erarbeitet wurde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Inspektion der Leitung vom im Straßenbankett befindlichen Schacht bis zum Verbandsgewässer zu beauftragen.

Ergänzend soll eine weitere Alternativen-Planung stattfinden. Hierzu wird eine weitere Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, dem Bau- und Umweltausschussvorsitzenden und der Verwaltung stattfinden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Umbau einer Feuerwehr - Sirenenanlage
Beschlussvorlage - 1/2015

Anfang Januar 2015 sprach beim Unterzeichner die Eigentümerin des Grundstücks Schnellmark 17, Altenhof, vor. Auf ihrem Haus ist die Sirenenanlage Nr. 147 auf-/eingebaut. Sie möchte die Räumlichkeiten in ihrem Haus anders nutzen und bittet die Gemeinde um Verlegung des Schaltschrankes, der im Hauswirtschaftsraum steht. Der Schaltschrank soll nach Möglichkeit in den Keller verlegt werden. Einzelheiten wären vor Ort abzusprechen.

Gemäß der Niederschrift zur Sirenenübernahme vom 05. Mai 1993 müsste die Gemeinde Altenhof die Kosten tragen.

1. mögliche Alternative: - Abbau der kompletten Sirenenanlage "Schnellmark 17" mit Wiederherstellung des Hauses in den ursprünglichen Zustand. Neubau eines Sirenenmastes auf dem gemeindeeigenen Grundstück. 

2. mögliche Alternative: - Abbau aller Sirenenanlagen mit Wiederherstellungen der Häuser in den ursprünglichen Zustand. Alarmierung erfolgt nur über die persönlichen digitalen Alarmierungsgeräte.


Durch Bürgermeister Moll wird ergänzend ausgeführt, dass nur der Funkempfänger verlegt werden sollte. Da die Eigentümerin schon mit dem Umbau beginnen wollte, wurde der Umbau (Kosten ca. 250,00 €) durch den Bürgermeister vorab in Auftrag gegeben. Bedenken der Eigentümerin zum Verbleib der Sirene auf dem Gebäude wurden keine geäußert, so dass der im Sachverhalt dargestellte Umstand der Verlegung des Standorts zu vernachlässigen ist.


Beschluss:

Der Schaltschrank im Haus "Schnellmark 17" wird auf Kosten der Gemeinde umgebaut.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Anpflanzungen zwischen Bolzplatz und Parkplatz
Beschlussvorlage - 2/2015

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.09.2014 wurde durch Gemeindevertreter Stelzer angeregt, zwischen dem Bolzplatz und dem Parkplatz Apfelbäume zu pflanzen. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zu diesem Thema wurde der Bau- und Umweltausschuss mit einer weitergehenden Erörterung dieses Themas beauftragt.


Innerhalb des Ausschusses erheben sich keine Anregungen und Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Über einen Abschnitt von ca. 60 m würden nach Einschätzung von Herrn Stelzer 6 Bäume gepflanzt werden.


Beschluss:

Herr Stelzer wird mit der Umsetzung der Anschaffung und Pflanzung der Bäume beauftragt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender