Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
19/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
01.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 05.12.2011 

Betreff:
Erlass einer Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2003 10,00 € für den ersten, 16,00 € für den zweiten und 20,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund liegt derzeit bei 100,00 €.
Die Verwaltungskosten betragen rund 27,00 € jährlich pro Hundesteuerfall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Ermäßigungstatbestände für die Reduzierung der Hundesteuer um die Hälfte ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, Ermäßigungen müssen also nicht gewährt werden. Im Satzungsentwurf sind diese nicht mehr enthalten.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Steuerbefreiungen sind nur in dem im Entwurf enthaltenen Umfang zwingend.


Abstimmungstext:

Der Erlass der Hundesteuersatzung zum 01.01.2012 wird beschlossen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Entwurf der Hundesteuersatzung