Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
25/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
24.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 05.12.2011 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012

Sachverhalt:

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.


Abstimmungstext:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt:
Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Rainer Baier, Gut Altenhof 22

stellv. Wahlvorsteher: Detlev Bülowius, Kiekut 3

Schriftführer/in:            Martina Heidenreich, Schnellmark 3

stellv. Schriftführer/in: Sebastian Hirsch, Aschauer Landstraße 4

Beisitzer/in:            Yvonne Engellandt, Plönort 1, Güby

Beisitzer/in:            Paul Moll, Schnellmark 26

Beisitzer/in:            Tessa Matthießen, Aschauer Landstraße 2

Beisitzer/in:            Sonja Bedürftig, Hofholz 2
                   



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Bernd Eckart
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