Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
4/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
01.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 05.03.2012 

Betreff:
Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben

Sachverhalt:

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die überplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Abstimmungstext:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Jahresrechung 2011 der Gemeinde Altenhof