Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
6/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
21.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 31.05.2012 

Betreff:
Gründung der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) "Eckernförder Bucht GmbH"

Sachverhalt:


1            Ausgangssituation
Vorgeschlagen wird die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH aus den nachfolgenden Gründen:

1.1   Grundsätze zur LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die Strategie des Ministeriums für Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein sieht zukünftig größere Einheiten zur touristischen Konzeptionierung vor. Die Förderlandschaft für touristische Aktivitäten verändert sich daher massiv: Zu diesem Zweck sollen sich Gebietskulissen hinreichender Größe und Struktur zu so genannten Lokalen Tourismusorganisationen (LTOen) zusammenschließen. Die Landesregierung sowie die Touristiker vor Ort versprechen sich durch die LTOen eine Bündelung der Angebote und eine bessere Marktdurchdringung sowie eine höhere Qualität der Tourismusstrukturen. Eine LTO wird zukünftig unabdingbar sein, um touristische Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein (ZPW) erhalten zu können. Damit ein regionales Bündnis als LTO anerkannt werden kann, sind fünf Kriterien zu erfüllen.

-    Homogenität des Raumes und Raumgröße: topografisch-landschaftliche Homogenität, d. h. Erreichbarkeit der Angebote in 30 bis 45 PKW-Minuten.

-    Marktfähigkeit: Es muss ein minimales Marketingbudget im Kooperationsgebiet i. H. v. 400.000 Euro p. a. vorhanden sein, welches mindestens hälftig für kooperative Maßnahmen eingesetzt wird; zudem sind mindestens 7.000 Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Betten und/ oder Campingstellplätzen nötig.

-    Strategische Führung: Es bedarf einer Kooperationsvereinbarung mit verbindlicher Beschlussfassung der zuständigen Gremien; ein Tourismuskonzept und ein Businessplan müssen Teil der Kooperationsvereinbarung sein.

-    Aufgabenadäquate Strukturen: Eine Lenkungsgruppe, resp. ein touristischer Arbeitskreis werden unterstützt durch einen verantwortlichen Umsetzungskoordinator für Marketing, Qualität, Infrastruktur und Organisation.

-    Einbindung ins touristische Konzept: Die LTO ist einzubinden in die Strukturen des Landestourismuskonzepts, erforderlich ist die Mitgliedschaft in der TMO.

Unter Maßgabe dieser Anforderungen bietet sich eine Gebietskulisse an, die deckungsgleich ist mit jener der LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand und der Gemeinde Borgstedt. Sie umfasst somit die Ämter Dänischenhagen, Hüttener Berge und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Eckernförde sowie die Gemeinden Altenhof, Goosefeld und Windeby. Die gemeinsamen Erfahrungen und die Zusammenarbeit in dieser AktivRegion seit deren Gründung in 2008 sind hervorragend. Diese Gebietskulisse (einschließlich Borgstedt) ist in der Lage, die oben geforderten Kriterien zu erfüllen. Keine der genannten Beteiligten wäre hingegen allein zur Erfüllung dieser Anforderungen imstande. Als Koordinator für die laufenden Aufgaben ist eine Kooperation mit der Eckernförder Touristik und Marketing GmbH (ETM GmbH) sinnvoll. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass der jeweilige Geschäftsführer der ETM GmbH personenidentisch ist mit jenem Geschäftsführer der LTO Eckernförder Bucht GmbH.
Im Winter 2010/2011 wurde das Touristikberatungsbüro Markt &Trend aus Neumünster beauftragt, ein Tourismuskonzept zu erarbeiten. Begleitet wurde dieser Prozess durch eine Lenkungsgruppe mit Vertretern und Touristikexperten aus allen Körperschaften. Ein erster Erfolg der gemeinsamen Bestrebungen besteht darin, dass ein einheitliches Gastgeberverzeichnis für die gesamte Region erstellt wurde. Die Erfahrungen aus dem Amt Hüttener Berge, das bereits mit der ETM GmbH ein gemeinsames Vermarktungskonzept aufgesetzt hat, sind ausgesprochen positiv. Die Anzahl der interessierten Klicks auf die entsprechenden Internetseiten hat sich im Übrigen um ein Vielfaches erhöht, ebenso sind die Übernachtungszahlen deutlich gestiegen.
Dass eine LTO allein schon unter förderrechtlichen Aspekten für die touristischen Zentren an der Ostsee oder in den Hüttener Bergen elementar wichtig ist, ist offenkundig. Der generelle Verzicht auf die Fördermittel des Zukunftsprogramms Wirtschaft wäre ein finanzpolitischer Fehler. Allerdings ist die Frage berechtigt, welchen Nutzen eine LTO Eckernförder Bucht GmbH denjenigen Gemeinden bringt, die kein Budget für den Tourismus in den Haushalt einstellen. Nach Auffassung der am Projekt beteiligten Verwaltungen sowie des Lenkungskreises profitieren auch diese Gemeinden ganz erheblich:

-    Eine überregionale oder gar deutschlandweite Vermarktung der touristischen Angebote beispielsweise des Dänischen Wohlds ist bislang ausgeblieben. Dies ändert sich durch die Einbeziehung dieser Region in den Begriff „Eckernförder Bucht“ (siehe auch im Detail: Tourismuskonzept der Fa. Markt & Trend). Davon profitieren vor allem auch die privaten Angebote.

-    Einbeziehung in das gemeinsame Gastgeberverzeichnis.

-    Der Weg für zukünftige Förderungen über das ZPW wird nicht verstellt.

1.2   Zur Abgrenzung zwischen LTO Eckernförder Bucht GmbH einerseits und LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand andererseits:
Frühzeitig wurde die Frage gestellt, warum nicht die bereits bestehende und überaus erfolgreiche LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand herangezogen werden kann, um die Forderungen der Landesregierung nach einer Lokalen Tourismusorganisation zu erfüllen. Diese Frage scheint umso begründeter, als dass die Gebietskulissen –wie ausgeführt– deckungsgleich sind. Trotzdem ist eine gesonderte LTO aus mehreren Gründen zwingend erforderlich:
-    Während eine LTO einen ausschließlich touristischen Ansatz hat, ist eine AktivRegion ganzheitlich aufgestellt und fördert auch zahlreiche nicht touristische Projekte.
-    Die massive Ausdehnung auf touristisches Marketing würde den Rahmen und die Ressourcen unserer AktivRegion sprengen und entspricht zudem nicht ansatzweise deren projektbezogener Integrierter Entwicklungsstrategie.
-    Ein wesentliches Förderprogramm der AktivRegion ist das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR). Die LTO hingegen ist erforderlich, um Gelder aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft abrufen zu können. Nochmals: Eine LTO wird zukünftig erforderlich sein, um touristische Fördermittel aus dem wichtigen Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein erhalten zu können.

1.3   Eckpunkte der LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die vorgeschlagene Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vorgesehen ist eine Bargründung mit einem Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro. Aus vergaberechtlichen Aspekten (inhouse-Rechtsprechung) sind lediglich Gemeinden/Stadt und ein Amt Gesellschafter der LTO. Über einen touristischen Beirat werden weitere Leistungsträger einbezogen.
Dass das Stammkapital mit 300.000 Euro angesetzt wurde, hat folgenden Hintergrund: Die beteiligten Touristikexperten schätzen, dass diese Summe über einen Zeitraum von fünf Jahren benötigt wird, um Sachleistungen mit LTO-Relevanz wie z. B. Broschüren und andere Druckerzeugnisse zu erstellen. Es sind darin keine Personalkosten enthalten. Fünf Jahre ist im Übrigen die Mindestlaufzeit der Gesellschaft.
Die prozentuale Verteilung des Stammkapitals i. H. v. 300.000 Euro orientiert sich an demjenigen Betrag, der im gemeinsamen Beritt für LTO-relevante Tätigkeiten insgesamt zur Verfügung steht (Marketingetat). Hiervon entfallen 65 % auf Eckernförde, 13 % auf Schwedeneck, 10 % auf Strande und 12 % auf die Hüttener Berge. Dieses Verteilungsverhältnis spiegelt sich in den ersten vier Geschäftsanteilen wider, vgl. § 4 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag.
Diejenigen 14 Gemeinden, die über kein Tourismusbudget in ihren Haushalten verfügen, also keinen Marketingetat besitzen, können/müssen einen Mindestgeschäftsanteil von 100 Euro am Stammkapital erwerben. Sie zahlen demnach einmalig 100 Euro ein. Für sie enthält der Gesellschaftervertrag keine weiteren Nachschusspflichten oder Einlageverpflichtungen in die Gesellschaft.
Auch die Marketing-Partner Eckernförde, Schwedeneck, Strande und Hüttener Berge haben keine jährlichen Nachschusspflichten. Allerdings müssen diese entscheidend dafür sorgen, dass das erforderliche Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht wird. Daher bestimmt § 4 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag, dass die Einlagen i. H. v. jeweils 20 % fällig sind. Der Aufsichtsrat wird sodann über die weitere Einforderung im Einzelnen entscheiden. Dies kann z. B. darin bestehen, dass er jährlich weitere jeweils 20 % einfordert; dies hängt letztlich auch vom Liquiditätsbedarf ab. Auf diese Weise wird nach Ablauf der fünf Jahre das gesamte Stammkapital eingelegt worden sein.
Nach Ablauf von fünf Jahren bestehen ordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Sollte die Gesellschaft weiterbestehen, wovon u. E. auszugehen ist, werden erneut Stammkapitaleinzahlungen zu beschließen sein, die sich einerseits am Kapitalbedarf und andererseits am oben beschriebenen Verteilungsverhältnis orientieren.
Der Geschäftsführer soll stets jene Person sein, die in der ETM GmbH die Geschäfte führt. Durch dieses Konstrukt sind erhebliche Synergieeffekte möglich.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht (vgl. § 7 GesV). Eckernförde stellt drei Mandatsträger sowie mit dem Bürgermeister den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.            
Die Gesellschaft beruft einen Beirat, der diese in touristischen Fragen berät. Der Beirat ist ein wesentliches Bindeglied zu den privaten Anbietern. Die Beschlüsse des Beirats haben empfehlenden Charakter. Der touristische Beirat besteht aus bis zu fünfzehn Mitgliedern, die einen Bezug sowohl zu der Region der Eckernförder Bucht als auch zum Tourismus haben sollen.
Der Name der Gesellschaft wird mit Bedacht vorgeschlagen. Wie aus dem Tourismuskonzept zu ersehen ist, ist die Marke „Eckernförder Bucht“ gut geeignet, sowohl die Stadt als auch das Umland erfolgreich zu vermarkten. Die Begriffe „Dänischer Wohld“ und „Hüttener Berge“ werden aber im Konzept gut integriert.

2   Anzeige der Gründungsabsicht gemäß § 108 GO bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
Die Gründungsabsicht ist anzeigepflichtig. Nach der zukünftigen Fassung des einschlägigen § 108 GO muss die Anzeige sechs Wochen vor der Beschlussfassung erfolgen (in geltender Fassung heißt es noch „unverzüglich“). Daher wurde diese Vorlage samt Unterlagen bereits am 13. Februar 2012 der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises RD-Eck formal angezeigt. Damit ist keine Vorentscheidung getroffen, ob die kommunalen Gremien den Gründungsbeschluss fassen werden. Ein positiver Beschluss ohne vorherige Anzeige wäre jedoch kommunalverfassungswidrig. Nach Beschlussfassung steht der Kommunalaufsichtsbehörde ein sechswöchiges Widerspruchsrecht zu. Die Vorabstimmung mit dem Kreis RD-Eck hat aber gezeigt, dass ein Widerspruch nicht erfolgen wird, sofern der Beschluss in der vorgeschlagenen Form gefasst wird.
Für die amtsangehörigen Gemeinden sowie für den Beschluss des Amtes Hüttener Berge ist der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Da Eckernförde mehr als 20.000 Einwohner hat, ist dort das Innenministerium zuständig. Beide Behörden sind anzuhören. Die aus Eckernförder Sicht nötige Abstimmung mit der beim Innenministerium angesiedelten Kommunalaufsicht steht jedoch noch aus.

3   Alternativen
Es besteht keine Alternative. Auf die Gründung einer Lokalen Tourismusorganisation zu verzichten, bedeutet den Verlust etwaiger Förderungsmöglichkeiten und deutlich schlechtere Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die touristischen sowie die noch-nicht-touristischen Standorte. Es ist gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig, wenn eine an der LTO nicht teilnehmende Gemeinde Leistungen von dieser Gesellschaft bezieht.

4   Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind oben detailliert beschrieben. Aus Sicht der 14 Nicht-Marketingpartner sind lediglich einmalig 100 Euro einzuzahlen. Die Marketingpartner haben zwar über den Fünfjahreszeitraum auf ihre jeweiligen Geschäftsanteile Einlagen zu leisten. Allerdings handelt es sich im Wesentlichen um die Summen, die bereits jetzt von den Touristikern für Sachleistungen wie Broschüren etc. eingesetzt werden.


Abstimmungstext:

a)   Die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH zum 01.01.2013 wird begrüßt. Eine Beteiligung wird beschlossen.

b)   Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrags zu unterzeichnen. Redaktionelle Änderungen können vorgenommen werden.

c)   Der LTO-Marketingstrategie des Büros Markt &Trend mit Sitz in Neumünster wird zugestimmt.



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Gunnar Bock
-LVB-

Anlagen:
  • Entwurf eines Handlungs- und Tourismuskonzepts
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags