Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
11/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
23.05.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 13.06.2013 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 22. September 2013.

Sachverhalt:

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 22. September 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl am 22. September 2013.


Abstimmungstext:


Für die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeinderaum Aschau
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl 22.09.2013 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/in:             Andreas Moll

stellv. Wahlvorsteher: Siegfried Brien

Schriftführer/in:            Peter Zerrenner

stellv. Schriftführer/in: Hedrik Brien

Beisitzer/in:            Winfried Brien

Beisitzer/in:            Sven Dieckmann

Beisitzer/in:            Jörg Hagedorn

Beisitzer/in:            Eckhard Ochernal

Beisitzer/in:            Felix Rhades

Beisitzer/in:            Ralf Stelzer                  



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Bernd Eckart
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