Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 21.11.2013 |
Gemeindevertretung | 27.11.2013 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 44.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 380.900 € auf nunmehr 425.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 56.400 € auf nunmehr 110.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 |