Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
13/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
08.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen

Sachverhalt:

Die Gemeinde Altenhof verfügt über verschiedene unverpachtete landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren werden zum 01.10.2014 zwei weitere Flächen frei.
Die Gemeindevertretung muss für die künftige Verpachtung Rahmenbedingungen setzen, wie die Verpachtung der einzelnen Flächen erfolgen soll.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, für die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen folgende Rahmenbedingungen festzusetzen:

1. Für die Flächen, die ins Öko-Konto einfließen, gelten die entsprechenden Bedingungen,
die für eine solche Fläche zu berücksichtigen sind
2. Die Laufzeit der Pachtverträge sollte aber nicht länger als 20 Jahre sein
3. Die Laufzeit der Pachtverträge für Flächen aus dem Öko-Konto haben eine Laufzeit
von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr
4. Die Pacht für Grünland liegt z. Zt. bei 300,- €/ha und für Ackerfläche bei 500,- €/ha
5. Die Pacht für Flächen aus dem Öko-Konto liegt bei 200,- €/ha
6. Prämien bleiben auf diesen Flächen und Auskunftspflicht der Pächter
7. Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Gemeinde
8. Regelung Ausschluss Umbruchverbot Grünland und Ausschluss der Wandelung von Ackerland in Grünland
9. Keine Monokultur sondern Fruchtfolge (nur bei den Ackerbauflächen)



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Aufstellung und Lageplan zu verpachteten gemeindlichen Flächen