Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde Altenhof verfügt über verschiedene unverpachtete landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren werden zum 01.10.2014 zwei weitere Flächen frei. Die Gemeindevertretung muss für die künftige Verpachtung Rahmenbedingungen setzen, wie die Verpachtung der einzelnen Flächen erfolgen soll. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, für die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen folgende Rahmenbedingungen festzusetzen: 1. Für die Flächen, die ins Öko-Konto einfließen, gelten die entsprechenden Bedingungen, die für eine solche Fläche zu berücksichtigen sind 2. Die Laufzeit der Pachtverträge sollte aber nicht länger als 20 Jahre sein 3. Die Laufzeit der Pachtverträge für Flächen aus dem Öko-Konto haben eine Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr 4. Die Pacht für Grünland liegt z. Zt. bei 300,- €/ha und für Ackerfläche bei 500,- €/ha 5. Die Pacht für Flächen aus dem Öko-Konto liegt bei 200,- €/ha 6. Prämien bleiben auf diesen Flächen und Auskunftspflicht der Pächter 7. Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Gemeinde 8. Regelung Ausschluss Umbruchverbot Grünland und Ausschluss der Wandelung von Ackerland in Grünland 9. Keine Monokultur sondern Fruchtfolge (nur bei den Ackerbauflächen) |
Anlagen: |
Aufstellung und Lageplan zu verpachteten gemeindlichen Flächen |