Durch Bürgermeister Moll wurde angeregt, die Grenzpunkte der Flächen zu markieren, die im Eigentum der Gemeinde stehen und verpachtet werden sollen. Die Feststellung soll zur Klarheit beitragen und evtl. Grenzkonflikte von vornherein vermeiden. Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsarten und Bewirtschaftungsformen könnten Unstimmigkeiten bei den Flächen, die als Ökokonto beantragt wurden, zu einer Aberkennung von Ökopunkten führen.
Denkbar ist eine vereinfachte Einmessung per GPS oder durch einen öffentlich bestellen Vermesser. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine Feststellung per GPS unschädlich. GPS hat jedoch nicht die Genauigkeit wie ein öffentlich bestellter Vermesser. Daher sollte die Festlegung nur in Abstimmung mit den jeweils angrenzenden Grundeigentümern erfolgen. Nur so können evtl. nachbarschaftliche Probleme vermieden werden.