Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Vorlage
9/2015
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Mathias Schütte   
 
17.03.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  
Gemeindevertretung 28.09.2015 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Feuerwehrrente

Sachverhalt:
Die Gemeinde Altenhof hat mit Wirkung zum 01. Juli 2010 eine Feuerwehr-Zusatzrente für Feuerwehrangehörige eingeführt.

Eingeführt wurde Folgendes:
  • Abschluss eines sogenannten Rahmen bzw. Kollektivvertrages als aufgeschobene Rentenversicherung oder Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.
  • Die Gemeinde wird Versicherungsnehmer und hat somit sämtliche Befugnisse zu diesem Vertrag.
  • Der aktive Feuerwehrmann (m/w) wird versicherte Person.
  • Der Grundbetrag wird als jährlicher Beitrag eingezahlt (verringert den Verwaltungsaufwand und erhöht den Zinseszinseffekt) und beträgt 150,00 € pro FFW-Angehörigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine 50 % Teilnahme an den Übungsdiensten.
  • Die Einzahlungen enden mit dem Eintritt in die Ehrenabteilung. Der Rentenbeginn bzw. die Kapitalauszahlung kann bis zum 67. Lebensjahr geschoben werden.
  • Das Kapital erhöht sich um die Zinserträge.
  • Die Zahlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt (01.06.2010) aufgenommen. Eine rückwirkende Einzahlung für ältere Kameraden, die der Feuerwehr bereits länger angehören, erfolgt nicht.
  • Zusätzlich zum Sockelbetrag sollen 10,00 € pro Dienst und Einsatz gewährt werden.
  • Es soll eine Beitragsfreistellung bei Freistellung des Feuerwehrmannes vom aktiven Dienst erfolgen.

Da der alte Beschluss noch einige Unklarheiten beinhaltet, soll mit der neuen Beschlussvorlage eine Verständlichkeit und Transparenz für alle Beteiligten hergestellt werden.

Zukünftige Regelung gültig ab 01.01.2015:

  1. Abschluss eines Kollektivvertrages als Fondsrente mit Kapitalwahlrecht.

  2. Die Gemeinde ist Versicherungsnehmer

  3. Der Feuerwehrmann (m/w) ist versicherte Person.

  4. Die Feuerwehrrente wird für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr abgeschlossen bzw. der Abschluss wird dem Feuerwehrmann (m/w) angeboten. Ausgenommen sind 2. Mitgliedschaften.

  5. Für jedes Mitglied - wie unter Punkt 4 beschrieben - wird ein Sockelbetrag von 150,00€ pro Kalenderjahr in den Vertrag eingezahlt.

  6. Zusätzlich werden 10,00€ für geleistete Dienste pro Feuerwehrmann (m/w) gezahlt. Dazu zählen Übungsdienste, Sicherheitswachen, Einsätze und Fortbildungen.

  7. Die Dauer der Zahlung erfolgt bis zum Eintritt in die Ehrenabt. und der Vertrag ruht ggfls. noch bis zum Vertragsende.

  8. Die Verträge werden jeweils bis zum 67. Lebensjahr geschlossen.

  9. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Feuerwehrmannes (m/w) geht nach einer aktiven Mitgliedschaft von mind. 10 Jahren der Vertrag an den Feuerwehrmann über. Ein Versicherungsnehmerwechsel muss dann von der Gemeinde beauftragt und genehmigt werden. Der Feuerwehrmann kann dann selbst entscheiden, ob er die Vers. weiterführt, ruhen lässt oder auflöst.

  10. Die Dokumentation der Dienste erfolgt über eine Anwesenheitsliste, die im Feuerwehrgerätehaus ausliegt und muss dort in eigener Verantwortung des Feuerwehrmannes (m/w) mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Der jeweilige Übungsdienstleiter (m/w) bzw. Einheitsführer (m/w) der Sicherheitswache bestätigt nach Dienstende mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

  11. Während des Mutterschutzes wird kein Sockelbetrag gezahlt. Während dieser Zeit ruht die Mitgliedschaft. Auch für "passive" (dauerhaft nicht anwesende) Mitglieder wird kein Sockelbetrag gezahlt. Deren Mitgliedschaft ruht ebenfalls.

Die Unterlagen sind nach Ablauf des Kalenderjahres an das Amt zur gesammelten Überweisung der Zusatzbeiträge zu geben.


Abstimmungstext:
Die Gemeinde Altenhof beschließt die vorgenannten Änderungen zur bestehenden Feuerwehrrente rückwirkend zum 01. Januar 2015.


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Mathias Schütte
-Verwaltung-