Mit Antrag vom 11.06.2015 hat der Gemeindewehrführer um Beratung dieses Tagesordnungspunktes gebeten. Der Antrag wird wie folgt begründet:
Für die Löschwasserversorgung in der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich (lt. BrschG § 2). In den Bereichen Aschau, Aschauhof, Schnellmark hat die Gemeinde ein Hydrantennetz, das aus dem Wasserwerk Krusendorf gespeist wird. Da es aber auch zu Ausfällen des Wasserwerkes kommen kann, wäre die Löschwassersituation nicht ausreichend.
Im Bereich des Gutes Altenhof und in Schnellmark unterhält die Gemeinde jeweils einen Löschteich. Der Bereich Hofholz ist mit Hydranten und einem Wassertank als unkritisch zu bewerten. Die Eigentumssituation der Löschwasserstelle auf bzw. an dem Grundstück Aschauer Landstraße 1 ist dem Gemeindewehrführer nicht bekannt.
Bei einer Begehung während der letzten Feuerwehrdienste ist folgendes festgestellt worden:
Bei dem Löschteich am Gutshof, sind die Staubretter nicht mehr vorhanden, diese sind zu ersetzen. Der Wildwuchs am Überlauf muss entfernt werden. Ebenso ist die Umzäunung des Teiches von Sträuchern durchwachsen bzw. beschädigt und muss instand gesetzt werden (Unfallgefahr). Der Vorplatz muss gesäubert werden (angespülter Sand etc. vom Weg zum Windpark). Innerhalb der Umzäunung sollte zumindest einmal im Jahr gemäht werden.
Bei dem Löschteich in Schnellmark, auch hier sollte der Bewuchs innerhalb der Umzäunung mindestens einmal jährlich gemäht werden. Das Zufahrttor vom Wendehammer ist nicht mehr gängig und zu dem stark eingewachsen, hier muss die Zufahrtmöglichkeit wieder hergestellt werden.