Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
8/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
02.06.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Entwässerung "Orlowskiweg"

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.03.2016 wurde durch C. Brien darauf hingewiesen, dass das auf dem "Orlowskiweg" anfallende Oberflächenwasser auf die benachbarte Koppel läuft. Der Eigentümer dieser Koppel möchte eine Drainageleitung verlegen. Eventuell könnte in diesem Zusammenhang die Wasserproblematik des Weges mit gelöst werden. Denkbar wäre die Errichtung eines Schachtes und die gebündelte Ableitung des Oberflächenwassers. Die Angelegenheit wurde dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung übertragen.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass der "Orlowskiweg" mit einer wassergebundenen Oberfläche hergestellt ist. Das bei üblichen Niederschlägen anfallende Niederschlagswasser versickert über die Fläche. Bei anhaltenden oder stärkeren Niederschlägen sammelt sich in einem Teilbereich das Niederschlagswasser, welches von dort dann auf die angrenzende Koppel läuft. Hervorzuheben ist dabei, dass das auf dem Weg befindliche Wasser nicht nur von der Wegeparzelle selbst kommt, sondern im Schwerpunkt von der höher gelegenen landwirtschaftlichen Fläche auf die Verkehrsfläche läuft.
Der Orlowskiweg ist keine Durchgangsstraße. Er erschließt ausschließlich landwirtschaftliche Flächen.

Sofern die Gemeinde die Notwendigkeit zur konkreten Ableitung des Oberflächenwassers erkennt, kann dies nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
  • Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung von Grundstücken Dritter
  • Regelung der Unterhaltungspflicht und der damit verbundenen Kosten
  • Übertragung der Verpflichtung auf evtl. Rechtsnachfolger
  • Prüfung und ggf. Kostenbeteiligung Dritter, da das wesentliche Niederschlagswasser von den landwirtschaftlichen Flächen kommt.
  • Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes über den Einleitpunkt und die Einleitmenge
  • ggf. Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Bei Versickerung über eine bauliche Anlage sind ein Bodengutachten und die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde notwendig.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist darüber zu beraten, ob ein Handlungsbedarf besteht. Sofern dies bejaht wird, ist überdies zu klären, wie die Angelegenheit nachhaltig gelöst werden kann. Hierzu ist ggf. ein externes Planungsbüro hinzuzuziehen.    

Abstimmungstext:
Der Antrag ist bis auf Weiteres zurückzustellen. Der nördlich angrenzende Grundstückseigentümer wird gebeten, alternative Lösungsmöglichkeiten zu überdenken.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Übersichtskarte