Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
16/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
05.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 07.12.2016 

Betreff:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017

Sachverhalt:
Es soll über eine Erhöhung der Hundesteuersätze ab 2017 beraten werden.

Das Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden am 01.01.2016 (HundeG) erfordert eine Anpassung der Hundesteuersatzung an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung, daher wurde diese überarbeitet .

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit der letzten Beratung im Dezember 2011 für den ersten Hund 30,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 90,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 50,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 110,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.   

Abstimmungstext:
Die Hundesteuersatzung bleibt unverändert.   


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Entwurf der Hundesteuersatzung mit Stand vom 05.10.2016