Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
1/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters  131.01 
 
05.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau

Sachverhalt:
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Abstimmungstext:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau wird beschlossen.  


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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau