Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
3/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
16.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 02.03.2017 

Betreff:
Antrag des Ausschussvorsitzenden zur Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.06.2016

Sachverhalt:

Die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2016 enthielt 11 Tagesordnungspunkte, in dem der Punkt "Feuerwehrbedarfsplan" nicht aufgeführt wurde. Dieser Tagesordnungspunkt wurde als Änderungsantrag nach Eröffnung der Sitzung als neuer Tagesordnungspunkt 9 einstimmig aufgenommen. Zur Sitzung waren fünf von neun Gemeinderatsmitgliedern anwesend. Vier Mitglieder waren nicht anwesend, drei davon entschuldigt. Anzumerken ist, dass über einen Tagesordnungspunkt beschlossen werden muss. Formal hätte es die Möglichkeit gegeben, den Punkt zum Beispiel in einen Ausschuss zu geben oder den Beschluss zu vertagen.

In der Niederschrift zur Sitzung wurde der Beschluss wie folgt festgehalten:

"zu TOP 9 Feuerwehrbedarfsplan

Der Feuerwehrbedarfsplan wird kurz durch Gemeindevertreter Siegfried Brien erläutert. Die Gemeinde wird dabei in Risikoklasse 3 eingestuft. Lediglich das CJD und die Destillerie stellen Besonderheiten der Risikoklasse 4 dar. Ferner erläutert Herr Brien, welche Auswirkungen der Feuerwehrbedarfsplan auf die zukünftige Fahrzeugbeschaffung hat.

Beschluss

Einleiten der Beschaffung eines LF 10 (Allrad / singlebereift mit mind. 2000l Löschwassertank)
Ersetzen des TLF durch ein Kommandofahrzeug mit entsprechender Beladung zur Abarbeitung der Brandsicherheitswachen
Überplanung des Feuerwehrgerätehauses gemäß HFUK/DIN

JA-Stimmen            :5
Nein-Stimmen            :0
Enthaltungen            :0

Die Angelegenheit wird angenommen."

Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde wurde im Mai / Juni aufgestellt. Als ausgedruckte Version wurde der Plan mit Anlage am Wochenende vor der Gemeinderatssitzung von Siegfried Brien persönlich verteilt. Zumindest hat Herr Rhades diesen zu diesem Zeitpunkt erhalten. Allen Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt klar, dass der Bedarfsplan als erster Schritt für weitere Planungen gesehen werde. Umso mehr stellt sich die Frage, warum der Beschluss so kurzfristig ohne Einbeziehung des Finanzausschusses vollzogen wurde.

Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung gingen alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder davon aus, dass zwei Fahrzeuge förderfähig seien. Im Nachhinein stellte sich in einem Gespräch zwischen Herrn Rhades und dem Kreiswehrführer, Herrn Schütte, heraus, dass nur ein Fahrzeug gefördert werden würde. Daraufhin fand ein zweites Gespräch im September mit dem Kreiswehrführer und Vertretern der Feuerwehr und der Gemeinde statt. Da es hierzu keine Rückinformation an die Gemeindevertreter gab, suchte Herr Rhades ein weiteres Gespräch mit Herrn Schütte. In diesem Gespräch wurde von Seiten des Kreiswehrführers klargestellt, dass die Gemeinde auf Grundlage des Bedarfsplans mit einem Fahrzeug des Typs LF10 ausreichend ausgestattet wäre. Das zweite Fahrzeug wurde als "politisch gewollt" bezeichnet.

Bis heute liegen der Gemeinde keine belastbaren Zahlen vor. Es gibt keine Einschätzung darüber, welches Finanzierungsvolumen/Budget aus dem Haushalt der Gemeinde den oben genannten Maßnahmen zugeteilt werden kann.

Des Weiteren sind Baumaßnahmen am Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus in Planung. Daher muss grundsätzlich in alle Richtungen sorgfältig geprüft werden. Dazu gehört auch, ob die Gemeinde auf Grundlage des vorgelegten Bedarfsplans mit einem Feuerwehrfahrzeug auskommen würde. Direkte Auswirkungen auf die Anforderungen des Feuerwehrgerätehauses sind selbsterklärend.

Die Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 sehe ich als zwingend erforderlich.


Felix Rhades
Vorsitzender des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof
Im Februar 2017 

Abstimmungstext:
Es wird die Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.09.2016 beschlossen.


.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-