Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
5/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
22.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weiteres Vorgehen zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 20.09.2016 wurde über den aktuellen Sachstand zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses berichtet. Über die vorgestellten Alternativen wurde kontrovers beraten. Im Ergebnis wurden die durch den Fachplaner dargelegten Inhalte zur Kenntnis genommen.

Auf Basis der daraus entstandenen Erkenntnisse wurde folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
  • Konkretisierung der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Basis der im Bau- und Umweltausschuss erörterten Rahmenbedingungen durch Herrn Tjarks.
  • Kalkulation aller mit der Maßnahme zusammenhängenden Kosten einschließlich der erforderlichen Sanierungskosten für den Gemeindetreff und das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Dach und ggf. Räumlichkeiten).
  • Konkretisierung eines optimalen Standorts für einen Neubau und Veranlassung notwendiger Baugrunduntersuchungen.
  • Abschluss eines Stufenvertrages für die notwendigen Planungsphasen mit Herrn Tjarks. Alternativ zum Stufenvertrag soll mit Herrn Tjarks zur Planung der verschiedenen Varianten ein Honorarvertrag auf Stundenbasis, dessen Volumen mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden abzustimmen ist, abgeschlossen werden.
  • Klärung der Notwendigkeit der Bauleitplanung einschl. der Schaffung evtl. Bauplätze für Einfamilienhäuser.
  • Erneute Betrachtung eines Anbaus an die bestehende Bausubstanz einschließlich ausreichender Lagermöglichkeiten und Prüfung der damit verbundenen Kosten.
Die Ergebnisse sollten im nächsten Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Durch den Fachplaner wurden die entsprechenden Baugrunduntersuchungen veranlasst. Die Bohrungen haben eindeutig ergeben, dass in diesem Bereich bis zu einer Tiefe von ca. 2,00 - 3,00 m früher Torf abgebaut wurde. Der Torf  ist bei einer Bohrung noch mit einer Stärke von 1,50 m vorhanden, bei anderen Bohrungen ist erkennbar, dass nach der Torfgewinnung das Gelände später durch lockeres, teilweise organisches Material ersetzt und aufgefüllt wurde. Das Gutachten bringt zum Ausdruck, dass auf jeden Fall das locker gelagerte Material und der weiche Torf sowohl unter der Halle, als auch unter  dem Parkplatz davor, gegen tragfähiges Material ausgetauscht werden muss. Ansonsten kann es zu größeren Setzungen kommen. Gegenüber der ersten Kalkulation ist überschläglich mit Mehrkosten in Höhe von brutto 20.000,00 € zu rechnen.

Durch den Fachplaner wurde ein überarbeiteter Entwurf für den geplanten Umbau des o.a. Bauvorhabens vorgelegt. Danach wurde im hinteren Bereich eine Zwischendecke eingezogen, wodurch ein ca. 75,00 m² großer Lagerraum im Obergeschoss entsteht. Bei dieser Lösung kann das Dach über dem alten Feuerwehranbau erhalten bleiben. Bevor durch den Fachplaner mit weiteren Kostenberechnungen begonnen wird, bittet er um eine weitere Einschätzung der Gemeinde.  

Abstimmungstext:
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen wird folgende weitere Vorgehensweise beschlossen:
Die weitere Konkretisierung der Planung Feuerwehrgerätehaus/Dorfgemeinschaftraum wird solange zurückgestellt, bis sich aus dem Dorfentwicklungsplan konkrete Erkenntnisse über den bestmöglichen Standort ergeben. 


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Entwurfszeichnungen (Stand: Oktober 2016)
- Bagrundgutachten auszugsweise