Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Umweltausschuss | 13.06.2017 |
Gemeindevertretung | 14.06.2017 |
Betreff: |
Einbuchung von verschiedenen Flurstücken im Gemeindegebiet |
Sachverhalt: |
Im Rahmen der Festsetzung der Straßenausbaubeiträge in der Finanzabteilung der Verwaltung wurde bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse festgestellt, dass sich einige Flurstücke nicht im Besitz der jeweiligen Gemeinden befinden. Dabei wurden auch in der Gemeinde Altenhof Flurstücke mit nicht ermittelten Eigentümern festgestellt. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister soll nun beraten werden, ob die betreffenden Flurstücke in die entsprechenden Grundbücher der Gemeinde eingebucht werden sollen. Gründe für die Eigentumsübernahme müssen entsprechend dargelegt werden. Es handelt sich um die folgenden Flurstücke: 1. Flurstück 53, Flur 1, Gem. Altenhof - 1.514 m² - Straßenverkehrsfläche 2. Flurstück 22/1, Flur 6, Gem. Altenhof - 1.456m² - Landw. Ackerland 3. Flurstück 22/2, Flur 6, Gem. Altenhof - 19 m² - Straßenverkehrsfläche 4. Flurstück 22/3, Flur 6, Gem. Altenhof - 24 m² - Straßenverkehrsfläche 5. Flurstück 9/7, Flur 8, Gem. Altenhof - 3.391 m² - Ostseestrand 6. Flurstück 106/1, Flur 1, Gem. Aschau - 1.924 m² - Ostseestrand 7. Flurstück 106/2, Flur 1, Gem. Aschau - 80 m² - Ostseestrand 8. Flurstück 107/4, Flur 1, Gem. Aschau - 4.209 m² - Straßenverkehrsfläche 9. Flurstück 1/14, Flur 2, Gem. Aschau - 140 m² - Wasserfläche 10. Flurstück 34/2, Flur 2, Gem. Aschau - 8.342 m² - Ostseestrand Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 700 € (Vorbereitung Notariat, Gebühren Amtsgericht). Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Altenhof übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, dass die Einbuchung der Flurstücke mit den Nummern 5 bis 10 in den Grundbesitz der Gemeinde Altenhof erfolgen soll. Das Notariat Schafmeister, Eckernförde, soll mit dem Einbuchungsverfahren beauftragt werden. |
Anlagen: |
Katasterauszüge der betroffenen Flurstücke |