Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
36/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
17.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Unterhaltung eines Straßenentwässerungsgrabens im Bereich Aschau

Sachverhalt:
Im Oktober dieses Jahres ist der Landeigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich Aschau (ehemalige Parkplatzkoppel) an die Gemeinde herangetreten und hat um Unterhaltungsarbeiten an einem an die Gemeindestraße angrenzenden Graben gebeten. Zum Umfang der Arbeiten wurde durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.10.2017 schriftlich Stellung genommen. Da der Landeigentümer mit den beabsichtigten Maßnahmen nicht einverstanden ist, bittet er um erneute Prüfung in dieser Angelegenheit.

Es handelt sich um keinen Graben, der in der Unterhaltungsträgerschaft des Wasser- und Bodenverbandes liegt. Von daher sind die Eigentümer / Vorteilhabenden für die Unterhaltung verantwortlich. Zur Klarstellung wurde bereits im Dezember 2015 eine formelle Grenzfeststellung angeregt. Der Eigentümer hat im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten den Bürgermeister darüber informiert, dass auf eine Grenzfeststellung verzichtet wird und alles beim Alten bleiben soll. Anhand der Luftbildaufnahmen ist der Eigentümer der der Überzeugung, dass sich der Graben in seinem Eigentum befindet. Die Pflege der Böschungskante wurde bereits damals bei der Gemeinde gesehen.

Es ist darüber zu beraten, ob und in welchem Umfang eine Unterhaltung der Böschungskante durch die Gemeinde erfolgen soll.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass keine Notwendigkeit der Mahd der Böschungskante festgestellt wird. 


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Schreiben des Bgm vom 13.10.2017 und Schreiben des Landeigentümers vom 21.10.2017