Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
38/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.12.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Besucherlenkung im Bereich Aschau

Sachverhalt:
Letztmalig wurde im Rahmen der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof am 16.03.2017 in dieser Angelegenheit beraten. Zur weiteren Vorgehensweise wurde beschlossen, einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Konzeptes vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok mit den in der Gemeindevertretung erarbeiteten Änderungen einzureichen. Sollte ein positiverBescheid ergehen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen förderungsfähig sind, wird über das weitere Vorgehen beraten.

Nachdem über das Sommerhalbjahr weitere Detailabstimmungen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgenommen wurden, wurde am 02.10.2017 der entsprechende Antrag auf Prüfung der Förderfähigkeit gestellt. Die mit dem Projekt verbundenen Kosten stellen sich dabei wie folgt dar (Auszug aus dem Konzept von Herrn Pollok):
Kostenzusammenstellung: Leistung
Kosten €
Infotafeln – Ausführung gem. BIS durch LLUR
Übernahme durch LLUR
Dünenquerung ca. 60 m² Stegkonstruktion € 39.000,00
Rückbau abgängiger Steg € 2.000,00
41.000,00
Zaunerneuerung "A" ca. 550 m Länge
3.300,00
Zaunerneuerung "B" ca. 120 m Länge
960,00
Zaunherstellung "C" ca. 200 m Länge
2.000,00
Entfernung alter Zaunabschnitte
3.000,00
Aussichtsplattform am / auf ehem. Trafo € 20.000,00
Bauantrag, Statik, Tragfähigkeit, Boden sofern erforderlich € 2.500,00
22.500,00
Zusammen – Kosten ohne Mwst.
72.760,00
Planungskosten gemäß § 40 HOAI "Freianlagen" Honorarzone III, Mindestsatz - Anrechenbare Kosten gemäß vorstehender Zeile
14.868,77
Zusammen
87.628,77
Konzepterstellung, netto
2.100,00
Zusammen
89.728,77
Zzgl. Mwst. – derzeit 19 %
17.048,47
Kosten inkl. Mwst.
106.777,24
Ansatz für Unerwartetes und zur Abrundung inkl. Mwst. (5 – 10 % der geschätzten Projektkosten)
8.222,76
Geschätzte Projektkosten
115.000,00

Mit E-Mail vom 30.11.2017 wurden durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, wenn auch in den Formulierungen der Fokus auf den Dünenschutz und nachrangig erst auf die Besucherlenkung gelegt werden sollte. Die Zaunherstellung C würde nicht gefördert werden. Zaunabschnitt A muss nicht in Gänze erneuert werden, somit sind die Kosten etwas zu hoch berechnet. In der Anlage 2 (Profil und Aufsicht der Dünenquerung) ist eine Auffüllung der Düne dargestellt. Diese ist nicht zulässig. Im Zuge eines Ortstermins wurde besprochen, dass die Querung wie bisher auf Pfählen/ Steg erbaut wird.

Weiterhin wurde am 02.12.2017 durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass die Maßnahmen, die dem Dünenschutz dienen (die  Querung und der Zaun), in der Variante wie in der zuvor genannten Mail vom 30.11.2017 beschrieben, zu 100 % gefördert werden können, wenn die Gemeinde als Antragsteller die weitere Unterhaltung und Pflege übernimmt. Das Trafo-Häuschen als besucherlenkende Maßnahme könnte zu 70 % gefördert werden.

Ebenso werden die Ingenieurleistungen bis zu maximal 10% der Gesamtkosten (brutto) gefördert.

Bevor ein formeller Zuwendungsbescheid durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeht, soll nunmehr darüber beraten und entscheiden werden, ob die Maßnahme umgesetzt und fehlende Kostenanteile durch die Gemeinde getragen wird. Ebenso muss entschieden werden, dass die Gemeinde nach Durchführung der Maßnahme für die dauerhafte Unterhaltung zuständig ist.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bittet überdies um eine Aussage, ob der Zuwendungsbescheid auf der bisherigen Kostenschätzung erfolgen soll, mit dem Ergebnis, dass evtl. Mehrkosten nicht förderfähig sind, oder der Zuwendungsbescheid auf konkreten Angeboten (mindestens drei Stück je auszuschreibende Leistung) erstellt werden soll. Sollten die konkreten Ausschreibungsergebnisse über der bisherigen Kostenschätzung liegen, würde durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine entsprechende Förderung der Mehrkosten geprüft werden. Dazu wäre es sehr sinnvoll, wenn das dafür notwendige Leistungsverzeichnis vorab dem Kreis Rendsburg-Eckernförde im Entwurf zur Verfügung gestellt wird, damit keine Leistungen ausgeschrieben werden, die nicht gefördert werden.

Überdies wären die konkreten Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu verhandeln und darzulegen.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, das Konzept zur Besucherinformation und -lenkung im Ortsteil Aschau zum Schutz der Dünen im Strandbereich folgendem Umfang umzusetzen:

förderfähige Maßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen (Dünenquerung zzgl. Einzäunung) sollen vollständig umgesetzt werden.

nicht förderfähige Maßnahmen
Die nicht förderfähigen Maßnahmen(Zaunherstellung C und Zaunabschnitt A teilweise) sollen umgesetzt werden. Auch aus den nicht förderfähigen Maßnahmen soll ein Los gebildet werden (siehe Sonstiges)

Beschilderung
Die Besucherinformationsbeschilderung soll in Kooperation mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde umgesetzt werden.

Aussichtsplattform
Die mit 70 % geförderte Maßnahme zur Umsetzung der Aussichtsplattform soll umgesetzt werden. Die restliche Finanzierung erfolgt durch die Gemeinde.

Ingenieurleistungen
Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll ein leistungsfähiges Ingenieurbüro beauftragt werden. Evtl. anteilig nicht geförderte Ingenieurkosten werden durch die Gemeinde getragen.

Sonstiges
Für das weitere Vorgehen wird beschlossen, erst Preisangebote einzuholen, auf deren Basis die abschließende Förderung geprüft und der Förderbescheid erlassen wird. Bei der Ausschreibung sollen je nach Förderquote Lose gebildet werden, damit in Abhängigkeit vom Ausschreibungsergebnis auch nur einzelne Lose vergeben werden können. Die Umsetzung der Maßnahme ist eng mit den zuständigen Behörden vorzunehmen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind entsprechende Vereinbarungen für die Grundstücks- / Gebäudenutzung zu treffen.   


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Norbert Jordan
-Verwaltung-