N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 27.02.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Kai Lohman
Gemeindevertreterin Erika Matt
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Kevin Rosenthal
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 9/2012
9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 5/2012
10. Ankauf eines Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 2/2012
11. Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie im Bereich Rossee
  Beschlussvorlage - 6/2012
12. Verkehrssicherheit eines Baumes im Bereich Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 7/2012
13. Anschaffung von Mobiliar für die Schulsozialarbeit
  Beschlussvorlage - 10/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
17. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den Punkt 10 der Tagesordnung in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben, da hier auch über mögliche Kaufpreismodalitäten gesprochen werden soll. Ferner beantragt der Bürgermeister die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Grundstücksvergabe im Gewerbegebiet Selbarg“ im nichtöffentlichen Teil.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Jordan berichtet über die Vertretungszeit wie folgt:
  • 3 Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund der starken Regenfälle
  • Teilnahme an zwei 75. Geburtstagen
  • Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 13.01.2012
  • Gute Zusammenarbeit der beiden neuen Gemeindearbeiter


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Matt weist darauf hin, dass im Bereich des Kasmarker Wegs 2 Knicks eingeebnet wurden. Sie fragt nach, ob hierfür eine Genehmigung bestand. Gemeindevertreter Jordan erläutert, dass er für diese Maßnahme eine Genehmigung besitzt. Die Knicks werden als Ersatz in gleicher Länge im Gemeindegebiet Loose neu angelegt.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass die von der Gemeinde durchgeführte Knickpflege auf allgemeine Kritik stößt. In den Bereichen Rossee, Westerschau, Böhnrüh und Kasmark sind die Wege nicht in ausreichender Höhe und Breite freigeschnitten, so dass größere Fahrzeuge sich hier nicht begegnen können. Bürgermeister Ohrt erläutert hierzu, dass im Bereich des Straßenkörpers ein ausreichender Freischnitt erfolgte. Die Aufgabe der Gemeinde ist damit erfüllt. Ein über den Straßenkörper hinausgehender Freischnitt im Bereich der Bankette oder darüber hinaus sollte bewusst nicht erfolgen.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass der Ablauf des Feuerlöschteichs bei Herrn Agger verstopft ist. Die Gemeindearbeiter werden sich der Sache annehmen.

Gemeindevertreter Jordan weist darauf hin, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die Tür des Kindergartens nicht sicher sei. Kinder könnten die Tür öffnen und die Einrichtung verlassen. Bürgermeister Ohrt erklärt dazu, dass die Tür bereit mit einem Knauf versehen wurde. Nach dem letzten Vorkommnis wird nun auch zusätzlich die Mitteltür verschlossen.



zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 9/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Barkelsby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 5/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Barkelsby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Barkelsby - Hemmelmark
  2. Böhnrüh - Mohrberg - B203
  3. B 203 - Mohrbergmühle - Loose (GIK20)
  4. L 27 - Rögen

Herr Bürgermeister Ohrt bat Herrn Andresen um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung der Wegesanierung „Böhnrüh - Mohrberg - B 203“ und „L 27 - Rögen“.
Herr Andresen ist der Auffassung, dass die Sanierung dieser beiden Wege über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Lediglich die Sanierung des Weges „B 203 - Mohrbergmühle - Loose“ könnte noch aus FAG-Mitteln über den Kreis bezuschusst werden, da dieser die alte Klassifizierung als GIK (Nr.20) besitzt.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Barkelsby zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wird der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung über die konkrete Entwurfsplanung der beiden angedachten Projekte wird frühestens nach der Genehmigung des Kernwegekonzeptes begonnen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ankauf eines Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 2/2012

Am 30.01.2012 wurde durch den Gemeindewehrführer ein mündlicher Antrag auf Erwerb eines gebrauchten Mehrzweckbootes gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Boot, das von der Freiwilligen Feuerwehr Eckernförde, einschl. Motor und Trailer, zum Kauf angeboten wird.

Bei dem Boot handelt es sich um ein ein Mehrzweckboot des Typs TX 440 S mit folgenden Eckdaten:
  • Hersteller: Fa. M. Hühnke, Stade
  • Herstellungsjahr: 1982
  • Bau-Nr.: 123
  • Max. Zuladung: 800 kg
  • Max. Motorleistung: 50 PS
  • Länge: 4,40 m
  • Breite: 1,70 m
  • Tiefgang (Rumpf): je nach Zuladung 20-40 cm
  • Bootsschale auf GFK mit Mittelbank
  • Ausstattung:
  • Außenbootmotor Tohatsu (25 PS)
  • Mobiler Tank (20 Liter)
  • 2 Fender
  • 4 Holzpaddel
  • Magnetkompass
  • 12 V Ladesteckdose
  • Suchscheinwerfer Aquasignal mit Halterung (Wackelkontakt im Lampenschalter) - Anschlussdosen am Heck und am Bug
  • Rundumlaterne mit aufsteckbarer Verlängerung des Laternenträgers
  • beidseitige Handreeling VA
  • umlaufender Seilfender
Bootstrailer:
  • Hersteller: Firma Harbeck
  • Erstzulassung: 22. Februar 1982
  • Länge: 5,15 m
  • Breite: 1,43 m
  • Höhe: 1,00 m
  • Leergewicht: 135 kg
  • Max. zulässiges Gesamtgewicht: 450 kg
  • TüV bis Mai 2012
  • Nummernschildbeleuchtung defekt

Der Mindestkaufpreis für das Boot mit Trailer liegt bei 1.500,00 EURO. Bei Interesse ist ein Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Betreff „Kaufangebot Mehrzweckboot“ bis zum 29.02.2012, 12:00 Uhr, bei der Stadt Eckernförde einzureichen.

Durch den Gemeindewehrführer wurde umfassend dargestellt, dass die Finanzierung des Bootes einschl. notwendiger Anhängerkupplung am MZF durch Spendengelder finanziert werden kann. Ebenso könnten davon auch die Kosten für notwendige Rettungswesten /-anzüge gedeckt werden. Die laufenden Unterhaltungskosten sind sehr gering. Neben der Versicherung ist nur eine Wartung des Motors notwendig.
Weiterhin wurden sich Gedanken über die Unterbringung des Bootes gemacht. Innerhalb des Gemeindegebietes sind drei Standorte verfügbar, an denen das Boot dauerhaft untergestellt werden könnte. Neben einem Standort innerhalb der Ortslage sind noch ein Standort auf dem Gut Hemmelmark sowie auf dem Campingplatz Hemmelmark verfügbar.

Bei Einsätzen könnte das Boot entweder auf dem Campingplatz Hemmelmark bzw. an der Slipanlage des Eckernförder Segelclubs zu Wasser gelassen werden. Bereits jetzt besitzen fünf Feuerwehrkameraden einen entsprechenden Sportbootführerschein. Drei weitere beabsichtigen diesen zeitnah zu erhalten.

Zur Notwendigkeit eines solchen Bootes wurde darauf hingewiesen, dass die Freiwillige Feuerwehr in den letzten drei Jahren zu zehn Wasserrettungseinsätzen alarmiert wurde. Dabei war es in der Regel notwendig, dass der gesamte Strandabschnitt zu Fuß abgesucht werden musste. Dies könnte, auch unter Berücksichtigung der bevorstehenden digitalen Alarmierung, so optimiert werden, dass nur noch eine kleinere Gruppe ausrücken muss. Diese könnte dann schnell mit dem Boot eine erste Sichtung des Küstenabschnittes vornehmen. Parallel dazu würde der Strandabschnitt zu Fuß abgesucht werden.


Der Bürgermeister erläutert, dass zwischenzeitlich Informationen vorliegen, die die Tauglichkeit des hier zur Kaufentscheidung stehenden Bootes stark in Frage stellen. Auf Nachfrage verliest Gemeindevertreter Hansmann einen Pressebericht aus der Eckernförder Zeitung anlässlich der Neubeschaffung eines Bootes in Eckernförde, in dem die Sicherheit des zu veräußernden Bootes sowohl vom Wehrführer als auch vom Bürgermeister in Frage gestellt wird. Für die SPD-Fraktion schlägt Gemeindevertreter Nießler vor, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Fachkonzeptes für die Beschaffung eines Bootes einzurichten.


Beschluss:

Die Beschaffung des gebrauchten Bootes wird nicht weiter verfolgt. Es wird eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Fachkonzeptes für die Beschaffung eines geeigneten Bootes für die Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Das Ergebnis wird dann erneut in der Gemeindevertretung beraten.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie im Bereich Rossee
Beschlussvorlage - 6/2012

An die Gemeinde Barkelsby sind verschiedene Anfragen zur Ansiedelung eines Solarparks herangetragen worden. Ziel ist es dabei, die ehemalige Mülldeponie im Bereich Rossee mit Solarmodulen zu versehen. Denkbar ist ggf. auch eine weitere Entwicklung im Bereich der angrenzenden Kiesgrube.

Dieser Standort hat neben der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche handelt, den Vorteil der Nähe zum Umspannwerk. Die erzeugte Energie könnte dort direkt eingespeist werden.

Gemäß gemeinsamen Beratungserlass des Innenministeriums, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 5. Juli 2006 sollte die Überplanung von (als Ackerland genutzten) Freiflächen zugunsten bereits vorbelasteter Landschaftsteile zurückgestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um
  • versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher und militärischer Nutzung,
  • sonstige brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen im Außenbereich,
  • Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben im Außenbereich,
  • Abfalldeponien und Altlastenflächen, sofern dies mit Umweltanforderungen (z.B. Schutz der Deponieabdichtung), dem Sanierungserfordernis und bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Standfestigkeit der baulichen Anlagen) vereinbar ist,
  • ...
Auch wenn der Beratungserlass zum 31.12.2011 außer Kraft getreten ist, dient dieser dennoch als Handlungsleitfaden für neu geplante Anlagen.

Unter Berücksichtigung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisevergütungssätze für solare Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung höher, als auf anderen Flächen. Konversionsflächen dürfen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes jedoch nicht
a) als Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes oder
b) als Nationalpark im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes
rechtsverbindlich festgesetzt worden sein. Dies würde für die in Barkelsby betroffenen Flächen nicht zutreffen.

Betrachtet man nur die Fläche der ehemaligen Deponie, ist ein Gebiet von ca. 9 ha betroffen. Dies würde für ca. 21.000 Solarmodule und einer energetischen Leistung von ca. 4,1 MW reichen.

Derzeit befinden sich die betroffenen Grundeigentümer noch im Entscheidungsprozess, ob die Flächen für diese Zwecke zur Verpachtung angeboten werden sollen. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich zeitnah zu rechnen sein.

Für ein solches Vorhaben wird zwingend Bauleitplanung sowie der Abschluss städtebaulicher Verträge notwendig. Unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit gilt es darüber zu beraten, ob sich die Gemeinde Barkelsby die Ansiedelung eines solchen Solarparks grundsätzlich vorstellen kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby spricht sich für eine Ansiedelung einer Flächensolaranlage auf der ehemaligen Deponie aus. Die Gemeinde könnte sich vorstellen, die notwendige Bauleitplanung für ein solches Vorhaben zu betreiben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkehrssicherheit eines Baumes im Bereich Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 7/2012

Im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen zur Sicherung des Straßenlichtraumprofils öffentlicher Straßen wurde durch das beauftragte Fachunternehmen festgestellt, dass eine Linde im Bereich Böhnrüher Weg eine Rissbildung im Stamm aufweist. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass es im Kronenholz ebenfalls zu Rissbildungen kommen kann. Sofern keine sichernden Maßnahmen veranlasst werden, geht von diesem Baum eine latente Verkehrsgefährdung aus.

Nach Auswertung von Luftbildern ist davon auszugehen, dass der Baum auf öffentlichem Grund und Boden steht. Ggf. müsste zur Klärung der tatsächlichen Zuständigkeit eine einfache Grenzfeststellung erfolgen. Die Kosten hierfür würden ca. 250,00 EURO betragen.

Innerhalb des Ausschusses ist über das weitere Vorgehen und die notwendigen Maßnahmen zu beraten.


Gemeindevertreter Truelsen spricht sich dafür aus, den Baum zu fällen und eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Nach kurzer Diskussion wird zunächst über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die von der Fachfirma vorgeschlagenen Maßnahmen zur statischen Sicherung des Baumes durchführen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten von ca. 1.500,00 EURO werden anerkannt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anschaffung von Mobiliar für die Schulsozialarbeit
Beschlussvorlage - 10/2012

Seit 2012 wird an der Grundschule in Barkelsby Schulsozialarbeit durchgeführt. Hierfür wird das alte Schulleiterzimmer im Westanbau zu einer sensorischen Lernwerkstatt umgestaltet. Diese Lernwerkstatt richtet sich vorrangig an Kinder mit Wahrnehmungs- und Konzentrationsschwierigkeiten. Um für diese Kinder eine angemessene und fördernde Lernatmosphäre zu verwirklichen, ist die Anschaffung von drei Hockern und eines runden Tisches erforderlich. Die Investitionskosten belaufen sich auf 565,25 €.


Beschluss:

Für die Beschaffung von drei Hockern und eines runden Tisches werden 565,25 € bereitgestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters