N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 04.03.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Andreas Greis (entschuldigt )
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Barkelsby und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 7/2015
9. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Barkelsby und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 8/2015
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2015
11. Zuschussantrag der Kirchengemeinde für die Erneuerung des Vorplatzes
  Beschlussvorlage - 2/2015
12. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im gemeindlichen Kindergarten "Biberburg"
  Beschlussvorlage - 6/2015
13. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 66/2014
14. Bau eines Carports für Feuerwehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation
  Beschlussvorlage - 9/2015
15. Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby
  Beschlussvorlage - 4/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 14 abzusetzen. Gemeindevertreter Greve beantragt als neuen Tagesordnungspunkt 14 "Bau eines Carports für Feuerwehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation" aufzunehmen. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich gibt der Bürgermeister noch folgende Termine bekannt:
  • 22.04. Termin mit den Anliegern zur Erläuterung der Abrechnung Mohrberger Weg
  • 29.04. Informationsveranstaltung über Wiederkehrende Beiträge
  • 20.04. Besichtigung Umspannwerk
  • 13. + 14.03. Textilverkauf in der Halle

Es liegt eine Eingabe von Herrn Thies Holfeld auf Errichtung eines Tempolimits von 80 km/h auf der B 203 und Veränderung der Einfädelungsspuren vor. Die Angelegenheit wird in den Bauausschuss verwiesen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Jordan fragt nach, ob mit der Feuerwehr dahingehend eine Einigung zu erzielen sei, die Parkplätze beim Gemeindetreff zu belassen, bis die laufenden Planungen zur Verbesserung der Situation umgesetzt sind. Nach eingehender Diskussion der Verkehrsproblematik beim Bringen und Abholen der Kinder im Kindergarten erklärt der Bürgermeister, dass demnächst ein klärendes Gespräch mit der Kindergartenleitung und der Feuerwehr erfolgen wird.

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Hagemann bezüglich der Parkproblematik des Bücherbusses erklärt der Bürgermeister, dass diese inzwischen gelöst ist.

Gemeindevertreter Truelsen befürchtet Probleme bezüglich der Parksituation beim Sportplatz. Der Bürgermeister wird ein Schild "Zufahrt freihalten" aufstellen lassen.

Gemeindevertreter Truelsen regt an, dass Grundstück von Herrn Sela zu erwerben, um dort Parkplätze zu errichten. Der Bürgermeister verweist darauf, dass im Rahmen der laufenden Planung die Parkplatzsituation geregelt werden soll. Gemeindevertreter Greve wird mit dem Eigentümer jedoch einmal Kontakt aufnehmen und die Modalitäten eines eventuellen Verkaufs erfragen. Gegebenenfalls wird die Angelegenheit noch einmal im Bauausschuss behandelt.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass die Litfaßsäulen im Gemeindegebiet sauber gehalten werden müssten. Die Gemeindearbeiter werden sich darum kümmern.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Barkelsby und Ernennung.
Beschlussvorlage - 7/2015

Am 23.01.2015 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby Herrn Jens Nommels zum Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Der Wahl von Jens Nommels zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Barkelsby wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Barkelsby und Ernennung.
Beschlussvorlage - 8/2015

Am 23.01.2015 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby Herrn Thomas Luth zum stellvertretenden Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Der Wahl von Thomas Luth zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Barkelsby wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Barkelsby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
  4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag der Kirchengemeinde für die Erneuerung des Vorplatzes
Beschlussvorlage - 2/2015

Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 25. November 2014 einen Zuschuss für die Erneuerung des Vorplatzes. Die Erneuerung des Vorplatzes umfasst ein Kostenvolumen von 20.310,30 €. Der Förderverein übernimmt einen Anteil von 5.000 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Borby-Land für die Erneuerung des Vorplatzes einen Zuschuss in Höhe von 2.100,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im gemeindlichen Kindergarten "Biberburg"
Beschlussvorlage - 6/2015

Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder der Gemeindevertretung).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,

2. der Aufstellung von Stellenplänen,

3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,

4. der Festsetzung der Elternbeiträge und

5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass die Gemeinde im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist sie in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Planungen zu diskutieren.

Die Benennung von jeweils 2 Vertretern ist dabei ausreichend.

Für die Vertretung des Trägers im Beirat wird aus diesem Grunde der Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herr Fritz-Wilhelm Blaas, sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses, Herr Hans-Heinrich Köpke, vorgeschlagen.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte wären durch den Kindergarten zu benennen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herrn Fritz-Wilhelm Blaas, sowie den Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Hans-Heinrich-Köpke, als Vertreter des Trägers in den Kindergartenbeirat zu wählen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 66/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Barkelsby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen in der Riesebyer Straße bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von nur 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet, wobei es sich wohl eher um die naheliegende Schule handeln müsste.

Die Haltestellen liegen innerhalb der Ortsdurchfahrt an der L 27, weshalb die Zuständigkeit für Baumaßnahmen nicht immer offensichtlich ist. Aufgrund des über die Ortsdurchfahrt in beide Fahrtrichtungen hinausgehenden Radweges bzw. Rad- und Gehweges geht die Amtsverwaltung davon aus, dass die Straßenbaulast für die Haltestelle in Fahrtrichtung Eckernförde beim Land liegt, so dass dieses grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen muss. Auch, wenn Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeit noch grundsätzlich mit den nicht gemeindlichen Straßenbaulastträgern geklärt werden müssen, sollte sich die Gemeinde derzeit auf den Standpunkt stellen, für die Haltestelle nicht zuständig zu sein. Soweit das Land hier in der Pflicht ist, sollte es auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Das Land sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zur Haltestelle in Barkelsby Stellung nehmen.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby ist für die Haltestelle in der Ortsdurchfahrt der L 27 in Fahrtrichtung Eckernförde kein Straßenbaulastträger. Das Land ist daher in der Pflicht, die Maßnahme durchzuführen. Es sollte daher insgesamt federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Aus diesem Grunde sollte das Land auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zur Haltestelle in Barkelsby Stellung nehmen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bau eines Carports für Feuerwehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation
Beschlussvorlage - 9/2015

Das dritte Feuerwehrfahrzeug wird bis Ende April ausgeliefert. Da der Umbau des Feuerwehrgerätehauses erst in etwa eineinhalb bis zwei Jahren fertiggestellt sein wird, ist eine Unterstellmöglichkeit für den Feuerwehrtransporter (Sprinter) erforderlich. Die Anmietung eines Teilbereiches einer Halle (Hoffmann) wäre möglich. Dort lagert jedoch, ohne weitere Abtrennung, Material des Eigentümers, das möglicherweise beschädigt werden könnte. Außerdem ist mit hohen Mietkosten zu rechnen.

Daher kommt der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, ein Carport auf dem gemeindeeigenen Grundstück der Hauptpumpstation "An der Au" links neben dem Pumpenhaus zu errichten. Dieser könnte nach Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses an der Riesebyer Straße im Anschluss von den Gemeindearbeitern weitergenutzt werden. Eine Problematik im Rahmen der Sanierung der Druckrohrleitung könnte dadurch auftreten, dass das Carport die Druckrohrleitung überbaut. Dafür müsste eine Lösung gefunden werden.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt vorbehaltlich der baurechtlichen Prüfung die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück der Hauptpumpstation "An der Au". Die Maße betragen:
  • Breite      3,50 m
  • Länge      6,60 m
  • Höhe      3,35 m

Für diese Maßnahme werden Mittel in Höhe von 10.000,- € bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby
Beschlussvorlage - 4/2015

Herr Andresen wurde vom Bürgermeister gebeten, eine Vorlage zu einer denkbaren weiteren Vorgehensweise bzgl. eines Ausbaus des Rögener Wegs zu verfassen. Dieser Bitte nachkommend muss zunächst festgestellt werden, dass der Zustand des asphaltierten Weges aufgrund der zahlreichen und tiefen Schlaglöcher, der Quer- und Längs- sowie auch Netzrisse einen Ausbau verlangt. Der Weg verbindet die L 27 über das Gut Rögen mit dem Ort Gammelby. Der Wegeabschnitt von der L 27 bis an die Gemeindegrenze zur Gemeinde Gammelby ist rund 340 m lang.

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  • Ausbaubeitragspflicht:
Sollte eine Ausbaumaßnahme beschlossen werden, so müssen Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Zuständig für die Sachbearbeitung dieser Thematik ist die Finanzabteilung des Amtes Schlei-Ostsee.
Der beitragsfähige Aufwand ermittelt sich anhand der Regelungen der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung. Ein möglicherweise bewilligter Zuschuss aus ELER-Mitteln der EU würde den beitragsfähigen Aufwand mindern und damit nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Anlieger entlasten.
  • Förderungsmöglichkeiten
    Die Gemeinde Barkelsby hat im Jahr 2010 / 2011 ein Kernwegekonzept erstellt und schließlich auch durch die LAG und das LLUR genehmigt bekommen. In diesem Konzept ist der hier gegenständliche Weg als Kernweg ausgewiesen. Im Juni 2012 hat die Gemeinde Barkelsby dann den Ausbau verschiedener Wege erwogen und
    entsprechende Anträge bei der Aktiv-Region Schlei-Ostsee gestellt. Zwei Wege wurden nach einem Rankingverfahren in eine Projektliste aufgenommen. Zum einen handelt es sich um den Mohrberger Weg, der bekanntermaßen im vergangenen Jahr tatsächlich erfolgreich ausgebaut und auch bezuschusst wurde. Der zweite Weg war der Rögener Weg. Diesen hatte man zusätzlich aufgenommen für den Fall, dass das seinerzeit noch zu Verfügung stehende Förderbudget für den Ausbau des Mohrberger Wegs nicht ausreicht. Für diesen Fall hätte man auf den Ausbau der hier gegenständlichen, kürzeren Wegestrecke ausweichen können.
    In der Förderperiode der EU von 2009 – 2013 wurden über die sogenannte Säule 2 der Ländlichen Strukturförderung (ELER – Europäische Landwirtschaftsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums) u.a. Mittel für den kommunalen ländlichen Wegebau bereitgestellt. Das Land SH hat den Aktiv-Regionen diese Mittel anteilig als Budget zur projektbezogenen Vergabe an die einzelnen Kommunen zugewiesen, d.h. die Aktiv-Regionen waren Dreh- und Angelpunkt für die Auswahl förderungswürdiger Projekte. Die Ausbaumaßnahme "Mohrberger Weg" wurde 2014 als letzte Maßnahme aus Mitteln der bereits abgelaufenen Förderperiode bezuschusst.

    Heute ist die oben beschriebene Förderperiode beendet und eine neue hat begonnen (2014 – 2020). Die Förderregularien und –zuständigkeiten der abgelaufenen Periode werden nicht einfach übernommen, sondern es werden vom Land SH neue Verfahren und Konzepte entwickelt. Diese muss sich das Land SH allerdings durch die EU genehmigen lassen. Mit der Genehmigung kann frühestens im dritten Quartal dieses Jahres gerechnet werden. Allerdings ist schon relativ sicher, dass die Aktiv-Regionen nicht mehr vermittelnd bei der Mittelvergabe eingeschaltet sein werden. Förderanträge werden wahrscheinlich jährlich zu einem Stichtag direkt an das LLUR zu richten sein. Dort werden die eingehenden Anträge dann geprüft und bei Förderwürdigkeit einer objektiven Priorisierung unterzogen.

    Trifft man jetzt die Annahme, dass die Gemeinde Barkelsby den Ausbau des "Rögener Weges" beschließt, so wäre es sicherlich zwingend erforderlich, einen Förderantrag zu stellen. Ob dieser positiv beschieden und in eine Projektliste aufgenommen würde, kann natürlich heute nicht geklärt werden. Aber der Versuch muss unternommen werden.
Da die Ausformulierung eines qualifizierten Bauentwurfes, der den heute noch nicht bekannten Förderregularien genügt, sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte der Planungsauftrag frühzeitig als Stufenauftrag erteilt werden. Der Entwurf eines Antrages könnte dann schon im Laufe des ersten Halbjahres 2015 ausgearbeitet, weitergehend beraten und in die Schublade gelegt werden. Sobald die Förderregularien und der erfahrungsgemäß kurzfristig festgesetzte Stichtag zur Abgabe der Anträge bekannt gegeben wird, kann der Antragsentwurf schnell angepasst, endformuliert und verschickt werden. Zu bedenken ist, dass auch die Vergabe des Planungsauftrages entsprechend den Vorgaben der VOF in Verbindung mit dem Vergabegesetz Schleswig- Holsteins sowie der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge nach einem direkten Verhandlungsverfahren erfolgen muss.
  • Bauliche Form des Ausbaus
    Die letzten Überlegungen hinsichtlich der Form eines Ausbaus gingen von einem Vollausbau aus. D.h. der vorhandene Straßenober- und unterbau würde gänzlich ausgebaut. Anschließend würde der Unterbau mit Trag- und Frostschutzschicht sowie der Oberbau mit bituminösen Schichten komplett neu hergestellt. Die damit verbundenen Bruttoherstellungskosten werden auf 147.900 € geschätzt.
  • Finanzierungsbeispiel in Absprache mit der Finanzverwaltung:
Bruttoherstellungskosten:                                                            147.900 €
abzgl. Zuschuss EU:                                                            60.000 €
Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand                                    87.900 €
abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge            ( 25%)                                    21.975 €
Rest = Anteil der Gemeinde                                                65.925 € 


Herr Greve hat nochmals Rücksprache mit Frau Hagemeier im Amt gehalten, ob die 25% der Kosten, die die Anlieger als Ausbaubeiträge gemäß Satzung übernehmen müssen, wirklich realistisch sei. Nach Prüfung hat sich ergeben, dass von 10 % auszugehen ist. Daraufhin wird sich die Aufstellung der Kosten wie folgt ändern:

Bruttoherstellungskosten                                                147.900 €
abzügl. Zuschuss EU                                                            60.000 €
Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand                        87.900 €
abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge (10%)                        8.790 €
Rest = Anteil der Gemeinde                                                79.110 €


Beschluss:

Es wird beschlossen, den "Rögener Weg" auszubauen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag als Stufenauftrag bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI 2013 zu erteilen. Die Auswahl des Planungsbüros erfolgt über ein direktes Verhandlungsverfahren und wird schriftlich dokumentiert. Die Planungen bis zur LP 3 sind bis Ende Mai 2015 fertig zu stellen und dem Bürgermeister vorzulegen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister