N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 17.12.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang (entschuldigt )
Gemeindevertreter Bernd Truelsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 32/2015
9. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 39/2015
10. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken Klönhammerkoppel"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 36/2015
11. Aufhebung des Beschlusses zum Bau eines Carports an der Hauptpumpstation
  Beschlussvorlage - 40/2015
12. Straßenausbau "Böhnrüher Weg" von Ortsausgang Barkelsby bis L 26
  Beschlussvorlage - 41/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 12 "Straßenausbau "Böhnrüher Weg" von Ortsausgang Barkelsby bis L 26" zu erweitern. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Frau Herrmann-Schulze spricht die Ermäßigungsregelung des Kindergartens und der Betreuten Grundschule an. Sie vertritt die Auffassung, dass auch eine Geschwisterermäßigung gewährt werden müsste, wenn ein Kind den Kindergarten und ein Kind die Betreute Grundschule besucht, da beide Satzungen auf die Ermäßigungsregelungen des Kreises verweisen. Sowohl Bürgermeister Blaas als auch Gemeindevertreter Köpke verweisen darauf, dass es sich hier um zwei getrennte Einrichtungen handelt, die nicht zusammen betrachtet werden können.

Auf Nachfrage von Herrn Sallmon zum Sachstand bezüglich des Schulwaldes und der Erweiterung des Baugebietes "Am Redder" erklärt der Bürgermeister, dass derzeit geprüft wird ob der Wald verlegt werden kann. Außerdem wird zurzeit diskutiert, ob der Schulwald zu einem pädagogischen Garten umgestaltet wird. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der Bürgermeister berichtet ferner:
  • Dank der Pastorin für den Zuschuss zur Pflasterung der Kirchenzufahrt
  • Halteverbotsschilder wurden im Achterworth aufgestellt
  • Die Baumaßnahmen in der Schule gehen voran
  • Für den Kindergarten wurde ein Internetanschluss bestellt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Jordan verweist auf die Problematik mit Hundekot und anderen Hinterlassenschaften auf seinen Grasflächen im Schusterredder. Diese werden von den Tieren über die Nahrung mit aufgenommen und können Fehlgeburten auslösen. Er bittet die Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen.

Gemeindevertreter Hagemann beantragt, die Satzungsänderung der Kindergartensatzung Anfang 2016 auf der nächsten Sitzung des Sozialausschusses und der Gemeindevertretung zu beraten, damit die neue Satzung zum Beginn des Kindergartenjahres in Kraft treten kann.

Gemeindevertreter Levien regt an, die Sitzungstermine für das ganze kommende Jahr festzulegen. Der Bürgermeister wird sich hierzu mit der Verwaltung abstimmen. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 32/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.381.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.381.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      180.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      180.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      13,2 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          270 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
Beschlussvorlage - 39/2015
Im Mai dieses Jahres haben erste Beratungen zu einer Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Barkelsby stattgefunden. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten und der Grundsatzfrage des Bedarfs an dem bestehenden Mehrzweckfahrzeugs (MZF) wurde die abschließende Entscheidung vorerst zurückgestellt.

In weiteren Abstimmungsgesprächen wurde nach einem Konsens gesucht und die Notwendigkeit des MZF gemeinsam mit dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr erörtert. Über die Ergebnisse wurde im Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses am 05.11.2015 durch den Vorsitzenden berichtet.

Weiterhin hat im November ein Ortstermin zwischen dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses, dem Gemeindewehrführer und dem Architekten Wohlenberg, stattgefunden. Dieser diente dazu, die bisherigen Erkenntnisse noch einmal vor Ort zu erörtern und einen neuen Entwurf für die gemeindlichen Entscheidungen zu erarbeiten. Dabei wurde auch die Einbeziehung eines erforderlichen Büro-/Besprechungsraumes für die KiTa und die teilweise notwendige Dachsanierung berücksichtigt.

Das nunmehr zur Beratung vorgelegt Konzept sieht neben dem Anbau für die KiTa und den von der HFUK geforderten Umkleideräumen auch einen Stellplatz für das MZF vor. Der Stellplatz für das MZF wurde mit aufgenommen, da unter Berücksichtigung der erfolgten Beratungen von einem nachhaltigen, dauerhaften, Bedarf des MZF auszugehen ist.

Die Kubatur des geplanten Anbaus wurde mit dem Planungsbüro, das den erforderlichen Bauleitplan betraut, abgestimmt. Die Ausführungen des Baukörpers wie z. B. Material, Raumaufteilung, Tür- und Fensteröffnungen, sind noch nicht abschließend erörtert. Hierzu werden durch Architekt Wohlenberg weitere Konkretisierungen und Kostenschätzungen folgen, die dann erneut zur Beratung gestellt werden.    
Gemeindevertreter Nießler weist darauf hin, dass zunächst eine Entscheidung über den Bestand des 3. Fahrzeuges getroffen werden sollte. Sollte sich die Gemeindevertretung für den Bestand des 3. Fahrzeuges entscheiden, wäre die Planung der kleinen Lösung nicht mehr erforderlich.

Innerhalb der Gemeindevertretung entsteht eine Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Es herrscht jedoch keine Einigkeit darüber, den Beschluss über den Bestand des 3. Fahrzeuges auf der heutigen Sitzung zu fassen. Gemeindevertreter Nießler beantragt jedoch, dieses als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung aufzunehmen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Architekten Mathias Wohlenberg zu beauftragen, Konzepte und die damit verbundenen Kosten für die kleine Lösung (Umkleideräume, Abstellraum, KiTa-Sozialraum und Eingangsbereich) sowie für die große Lösung (wie vor plus Unterbringung des MFZ) zu erarbeiten.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken Klönhammerkoppel"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 36/2015
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde bereits in der letzten Bauausschusssitzung am 05.11.2015 beraten. Seitens der Gemeinde wurden noch einige Änderungswünsche geäußert, die für die nächste Ausschusssitzung mit berücksichtigt werden sollten. Weiterhin hat ein Gespräch in der Amtsverwaltung stattgefunden. Nunmehr soll über den angepassten Entwurf abgestimmt werden.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Diekstöcken Klönhammerkoppel" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt: Die Garagen nördlich der Mehrzweckhalle werden als künftig fortfallend festgesetzt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken Klönhammerkoppel" und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Beschlusses zum Bau eines Carports an der Hauptpumpstation
Beschlussvorlage - 40/2015
Die Anforderungen der Feuerwehrunfallkasse Nord und der Kauf eines weiteren Feuerwehrfahrzeuges machen die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses erforderlich. Die dabei wegfallende Unterstellmöglichkeit des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) sollte daher temporär an anderer Stelle vorgesehen werden. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.03.2015 wurde der Errichtung eines Carports an der Hauptpumpstation "An der Aue" zugestimmt. Am 19.06.2015 erteilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde die dafür erforderliche Genehmigung.

Zwischenzeitlich wurde die Planung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses weiter vertieft. Das vorliegende Konzept zeigt auf, dass auf die Unterbringung des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) an einem anderen Ort verzichtet werden kann. Das MZF bekommt einen Stellplatz am Feuerwehrgerätehaus. Bis dahin wird dies an anderer Stelle untergestellt. Der Bau des Carports ist somit nicht mehr erforderlich.     

Beschluss:
Der Beschluss zum Bau eines Carports für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) an der Hauptpumpstation vom 04.03.2015 wird aufgehoben.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Straßenausbau "Böhnrüher Weg" von Ortsausgang Barkelsby bis L 26
Beschlussvorlage - 41/2015
Im Mai 2014 hat die Gemeinde Barkelsby infolge des desolaten Straßenzustandes beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Bezuschussung einer sogenannten Deckenerneuerung des Böhnrüher Wegs vom Ortsausgang Barkelsby bis an die L 26 gestellt. Die Gemeindestraße hat die interne Bezeichnung GIK 19. Die Bezeichnung "Deckenerneuerung" beinhaltet eine Verstärkung mittels einer Profilierung aus Asphalttragschichtmaterial sowie einer neuen Asphaltdecke. Wie bereits hinlänglich beraten, kann ein schlichtes Erneuern der Asphaltdecke aus technischen Gründen mit Nichten empfohlen werden. Überdies würde diese Bauweise auch nicht bezuschusst werden.
Parallel wurde im Mai 2014 auch die Entnahme und Analyse von 3 Bohrkernen durchgeführt. Das Ergebnis attestiert einen über die Jahrzehnte gewachsenen, vierschichtigen Aufbau. Durch die Alterung und die Zunahme der Belastung hat sich das heute offensichtliche Schadensbild mit unzähligen Längs-, Quer- und Netzrissen sowie unterhaltungsaufwendigen Kantenabbrüchen und Schlaglöchern gebildet. Die Fahrbahnoberfläche ist dadurch strukturell erheblich geschädigt. Durch die Alterung ergeben sich an vermeintlich noch intakten Bereichen Ausmagerungen und Splittverluste, die mittelfristig auch weitergehende Schäden erwarten lassen. Dieser Zustand macht einen Ausbau erforderlich.

Nunmehr hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde am 14.12.2015 telefonisch bei Herrn Andresen angefragt, ob die Gemeinde Barkelsby die Deckenerneuerung in 2016 durchgeführen möchte. Aufgrund der Rangfolge der Antragseingänge kann eine Bezuschussung in 2016 in Aussicht gestellt werden. Diese Abfrage konnte erst jetzt erfolgen, weil einige andere Gemeinden aus dem Kreis RD-Eck, die auch über Maßnahmen beraten haben, in den Jahresabschlusssitzungen negative Beschlüsse gefasst haben. Damit sind noch Zuschussmittel frei. Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.

Gemäß der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung betragen die Bruttoherstellungskosten rund 162.000 €. Gegenüber einem Vollausbau mit dem Abbruch des Bestandes und der Herstellung eines komplett neuen Unter- und Oberbaus, deren Kosten mit > ½ MIO Euro anzusetzen wären, wird der Hocheinbau zweier neuer Asphaltschichten auf dem Bestand vorgeschlagen. Die bezuschussungsfähigen Bruttokosten wurden auf 139.000 € festgelegt, das entspricht einer Nettosumme von rund 116.800 € und somit einem Zuschuss von rund 64.000 €.

Am 14.12.2015 hat Herr Bürgermeister Blaas Herrn Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Da die Gemeindevertretersitzung bereits in zwei Tagen am Donnerstag den 17.12.2015 ansteht, muss diese Vorlage als Tischvorlage nachgereicht werden. Der Bürgermeister bittet die GV um Beratung, ob der Straßenausbau durchgeführt werden soll. Ein Vertagen der Entscheidung ist nicht möglich, da der Kreis umgehend noch im Dezember eine Rückmeldung erwartet.
Sofern der Ausbau beschlossen wird, sind zweifelsohne Ausbaubeiträge zu erheben. Der Böhnrüher Weg ist hinsichtlich des Anlieger-Beitragssatzes genauso mit 25 % einzustufen wie der Mohrberger Weg. Allerdings mindern die aus FAG- und / oder GVFG stammenden Zuschussmittel von Land und / oder Bund nicht den beitragsfähigen Aufwand und entlasten daher lediglich den Haushalt der Gemeinde. Es muss aber auch erwähnt werden, dass der administrative Aufwand bei diesen Zuschussprojekten erheblich geringer ist als bei EU-Zuschussprojekten.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Straße "Böhnrüher Weg" vom Ortsausgang Barkelsby bis zur L 26 in 2016 auszubauen. Die Bauweise wird als Hocheinbau definiert. Die geschätzten Kosten von rund 162.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den Zuschuss eingerichtet.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planer zu beauftragen, erforderliche Vergabeverfahren zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister