N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 17.11.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sönke Greve (entschuldigt )
Gemeindevertreter Rainer Hagemann (entschuldigt )
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 38/2016
9. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 29/2016
10. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 37/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Herr Jess stellt seine Meinung zur Erweiterung des Baugebietes "Am Redder" dar. Im November 2015 sei zunächst von 6 Grundstücken gesprochen worden. zum jetzigen Zeitpunkt weist der Plan jedoch 10 neue Grundstücke aus. Ferner wirft er die Frage auf, warum die Bauherren des ersten Abschnittes an das erweiterte Regenrückhaltebecken anschließen mussten, während der neue Abschnitt an die bestehende Regenwasserleitung mit Entwässerung in die Au anschließen kann.

Der Bürgermeister erklärt, dass er zu damaligen Planungen keine Aussagen machen kann; die Prüfungen für den jetzigen Abschnitt haben jedoch ergeben, dass eine Entwässerung über die Au möglich sei.

Im Folgenden erhebt sich eine Diskussion um die Rangfolge von Baugebieten in der Innenentwicklungspotentialanalyse. Angeblich sei das jetzige Baugebiet nachrangig.

Durch Herrn Jess wird weiter bemängelt, dass die Öffentlichkeit nicht genug beteiligt wurde. Dieser Vorwurf wird durch den Bürgermeister zurückgewiesen, indem er darauf hinweist, dass jeder einzelne Verfahrensschritt in einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses und der Gemeindevertretung beraten wurde.

Letztendlich wird von Herrn Jess ein Zeitungsartikel bezüglich der Müllablagerungen im Wäldchen bemängelt. Die dort dargestellte Situation trifft seiner Meinung nach nicht zu. Auch zu diesem Punkt ergibt sich eine Diskussion zwischen Gemeinde und Anwohnern mit unterschiedlichen Standpunkten.

Durch einen Anlieger aus der Riesebyer Straße wird auf den wachsenden Verkehr und das zu schnelle Fahren an dieser Stelle hingewiesen. Er hält eine Verkehrsberuhigung für dringend erforderlich. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass ein entsprechender Antrag seit Monaten beim Kreis vorliegt. Das Amt soll sich jedoch für eine verstärkte Geschwindigkeitsmessung einsetzen.

Herr Kaminski fragt nach, ob der B-Plan zur Erweiterung des Baugebietes "Am Redder" erneut ausgelegt wird. Dieses wird vom Bürgermeister bejaht.

Auf Nachfrage von Herrn Füser erklärt der Bürgermeister, dass der Schulwald erhalten bleiben soll. Eine Umwandlung zu einem Schulgarten würde höchstens aus pädagogischen Gründen erfolgen. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Truelsen fragt nach, ob eine 80 km/h Begrenzung auf der B 203 jetzt auch im Bereich Barkelsby möglich wäre, da der Antrag für den Bereich Loose genehmigt wurde. Der Bürgermeister wird dieses mit Herrn Brück besprechen.

Gemeindevertreter Truelsen fragt nach, wie es jetzt mit dem gemeindlichen Bäckerladen weitergeht. Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass ein Unternehmer dort eine Eisdiele einrichten möchte. Dieser würde sich bereit erklären, auch Brot und Brötchen zu verkaufen. Ferner gibt es noch Interesse eines Bäckers.

Gemeindevertreter Truelsen erklärt, dass die Duschen in der Sporthalle teilweise kalt seien. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass es zu dieser Fragestellung unterschiedliche Meinungen unter den Sportlern gibt. Ferner ist eine gewisse Disziplin der Sportler gefragt.
 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 38/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 

Folgende Änderungen wurden im Vermögenshaushalt vorgenommen:
  • Zuschuss Böhnrüher Weg 40.500 € (statt 64.000 € wegen verminderter Baukosten)
  • Straßenausbaubeiträge Böhnrüher Weg 22.500 € (neu)
  • Sanierung Böhnrüher Weg 130.700 € (statt 162.000 € wegen verminderter Baukosten)
  • Druckrohrleitung Barkelsby-Eckernförde 712.800 € (statt 843.400 €). Der Ansatz war zu hoch bemessen.

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 337.300 € und der voraussichtliche Rücklagenstand am 31.12.2016 nunmehr 410.000 €.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden mit den genannten Änderungen beschlossen. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 29/2016
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barkelsby (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.07.1997 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 30.06.2017.

Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.06.2016 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 19.07.2016 genehmigt wurde.

Damit zum 01.01.2017 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2017 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass durch die erhöhten Abschreibungen aufgrund der Erneuerung der Schmutzwasserdruckrohrleitung eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von 3,10 € / m³ auf 3,20 € / m³ erforderlich ist. Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.
Im Niederschlagswasserbereich kann die Gebühr von bisher 0,40 € / m²/ Jahr auf 0,35 € / m² / Jahr gesenkt werden (siehe § 24 der Satzung und anl. Gebührenkalkulation).
Die bisherige Satzung regelt in § 24 auch, dass für unverschmutzte Abwassermengen nur 1/4 der regulären Gebühr erhoben wird.
Dieser Tatbestand wurde im Jahre 2004 durch Beschluss der Gemeindevertretung für Grundstücke mit großen Swimmingpools in die Satzung aufgenommen und stellt einen Gebührenerlass dar, da die Gemeinde hierfür keine geringere Zahlung an die Stadt Eckernförde leistet- das Abwasser muss genauso gepumpt werden wie anderes u.U. stärker verschmutztes Abwasser.
Konkret ist ein Einzelfall von dieser Regelung betroffen.
Daher empfiehlt die Verwaltung, diesen Gebührentatbestand in § 24 Abs. 1 b ersatzlos zu streichen.  

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 24 Abs. 1 b Zeile 2 wird ersatzlos gestrichen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 37/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
  

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister