N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 20.02.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Jens Nommels
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 11/2017
9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Barkelsby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby
  Beschlussvorlage - 2/2017
10. Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen
  Beschlussvorlage - 1/2017
11. Bezuschussung der Ferienbetreuung von Schülern der Barkelsbyer Grundschule
  Beschlussvorlage - 6/2017
12. Ausbauplanung für den Anbau Feuerwehrgerätehaus und Kindergarten
  Beschlussvorlage - 7/2017
13. Temporäre Mobilklassen der Schule Barkelsby
  Beschlussvorlage - 10/2017
14. Feststellung von Vergabekriterien für die Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet
  Beschlussvorlage - 3/2017
15. Erstellung eines Gutachtens zur Auswirkung der Planungen "Windkraft" auf den Tourismus
  Beschlussvorlage - 4/2017
16. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 8/2017
17. Sachstandsbericht zum Vorgehen bei der Umrüstung des Gemeindetreffs und der Anbauten auf LED-Beleuchtung
  Beschlussvorlage - 5/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Blaas beantragt, Tagesordnungspunkt 18 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich berichtet der Bürgermeister in folgenden Angelegenheiten:
  • Breitbandkonzept
  • Die Parkplätze hinter der Halle sind fertiggestellt.
  • Die Umstellung der Straßenbeleuchtung ist fertiggestellt.
  • Zurzeit wird die Sanierung des Sanitärbereiches des Kindergartens geplant.
  • 2 Knicks wurden auf den Stock gesetzt.

Die Berichte der Ausschussvorsitzenden entfallen, da alle Themen Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Jordan weist darauf hin, dass nach der Entschädigungsverordnung die wählbaren Bürger nur dann ein Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen erhalten, wenn diese der Vorbereitung einer Ausschusssitzung dienen. Da die Fraktionssitzung jedoch meistens der Vorbereitung einer Gemeindevertretersitzung dient, erhalten die wählbaren Bürger bei der Teilnahme kein Sitzungsgeld. Er regt an, die Entschädigungsverordnung zu ändern, um die Bereitschaft zur Mitarbeit in gemeindlichen Gremien zu steigern.
Der Finanzausschussvorsitzende wird das Thema in der nächsten Sitzung aufgreifen.

Gemeindevertreter Hagemann weist auf eine Gefahrenquelle beim Plattenweg im Bereich Rommelsworth 62-70 hin. Hier bilden hochstehende Platten Stolperfallen. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 11/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Barkelsby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Diese können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Barkelsby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen
Beschlussvorlage - 1/2017
Auf Grund der gemeindlichen Verflechtungen der Gemeinden Barkelsby und Loose und durch die unterschiedlichen Angebote (Öffnungszeiten und U3-Betreuung) des Kindergartens Biberburg und des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus, besuchen Kinder aus der Gemeinde Barkelsby den Kindergarten in Loose und Kinder aus der Gemeinde Loose den Kindergarten in Barkelsby.
Für jedes Kind, welches außerhalb der Wohnortgemeinde einen Kindergarten besucht, muss die Wohnortgemeinde an die Standortgemeinde einen Kostenausgleich gem. § 25a KiTaG (Kindertagesstättengesetz) zahlen, welcher sich an dem Alter des Kindes und an der Betreuungszeit orientiert.
Für 2017 würden folgende Kostenausgleichszahlungen für Kinder aus Barkelsby bzw. aus Loose anfallen:

Barkelsby hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder (davon ein U3-Kind, da die Krippe in Barkelsby voll belegt ist) im Looser Kindergarten, für die ein Kostenausgleich in Höhe von 6.732,00 € gezahlt werden müsste, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Loose hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder im Barkelsbyer Kindergarten (auf Grund einer Betreuungszeit von 9,5 Stunden), die jedoch im Sommer in die Schule wechseln. Für diese Kinder müsste ein Kostenausgleich in Höhe von 6.568,80 € gezahlt werden, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt würden in 2018 nur Barkelsbyer Kinder in den Looser Kindergarten gehen und keine Looser Kinder in den Barkelsbyer Kindergarten. Dies ist jedoch nicht sehr aussagekräftig und kann sich jederzeit ändern.
Momentan sind aber so gut wie alle Plätze in beiden Kindergärten belegt.  
Finanzausschussvorsitzender Köpke trägt als Ergänzung zur Beschlussempfehlung folgenden Vorschlag von Gemeindevertreter Levien zu § 1 vor:

Abs. 4
Bevor ein Kind aufgenommen wird, muss bestätigt werden, dass im eigenen gemeindlichen Kindergarten kein Platz vorhanden ist. Sollte ein bedarfsgerechter Platz im eigenen Kindergarten vorhanden sein, muss dieser auch in Anspruch genommen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Vereinbarung mit der Gemeinde Loose über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen, mit der vorgetragenen Ergänzung einzugehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bezuschussung der Ferienbetreuung von Schülern der Barkelsbyer Grundschule
Beschlussvorlage - 6/2017
Das Familienzentrum Eckernförde bietet in den Ferien eine Betreuung an. Die Kosten für dieses Angebot betragen täglich 10 € für die Vormittagsbetreuung zzgl. 5,60 € für die Nachmittagsbetreuung und Kosten für das Mittagessen.
Schüler der Barkelsbyer Grundschule, die dieses Ferienangebot in Anspruch nehmen, werden momentan durch die Gemeinde Barkelsby bezuschusst.
Die Bezuschussung hat sich bisher an die durch die Stadt Eckernförde durchgeführte Bezuschussung orientiert.
Das Mittagessen wird grundsätzlich von den Eltern selbst bezahlt. Die Vormittagsbetreuung wird mit 3 € / Tag pro Kind bezuschusst, und die Nachmittagsbetreuung wird komplett übernommen. So haben die Eltern nur einen Kostenanteil von 7 € am Tag für die Ferienbetreuung ihres Kindes.
Es ist zu überlegen, ob diese Bezuschussung weitergeführt werden soll.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die bisherige Bezuschussung für die Ferienbetreuung von Schülern der Barkelsbyer Grundschule beizubehalten.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ausbauplanung für den Anbau Feuerwehrgerätehaus und Kindergarten
Beschlussvorlage - 7/2017
Die konzeptionelle Ausbauplanung für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses und des Kindergartens sind abgeschlossen und sollen innerhalb der Ausschusssitzung durch das Architekturbüro Wohlenberg vorgestellt werden. Die zu schulternde Bruttogesamtsumme für das Projekt beträgt 210.000,00 €. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahme ist es nun notwendig, das Architekturbüro Wohlenberg für die übrigen Planungsphasen zu beauftragen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das Architekturbüro Wohlenberg für alle übrigen Planungsphasen zu beauftragen und die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 210.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Temporäre Mobilklassen der Schule Barkelsby
Beschlussvorlage - 10/2017
Am 11.12.2014 hat die Gemeinde Barkelsby beschlossen, vorübergehend für die Dauer von 2 Jahren Container als Klassenraum auf dem Schulhof aufzustellen. Damit sollte die Zeit maximaler Schülerzahlen überbrückt werden. Die Baugenehmigung gestattet eine Aufstellung für die Dauer von 2 Jahren. Damit endet die Genehmigung im Sommer 2017. Ferner hat der Nachbar einer Grenzbebauung zunächst nur über 2 Jahre zugestimmt.

Die Montage der Container hat seinerzeit rund 7.000 € gekostet. Monatlich ist eine Miete von rund 810 € fällig. Für die Demontage, Abfuhr und Endreinigung werden im Falle des Rückbaus vom Vermieter der Container rund 1.700 € in Rechnung gestellt.

Nunmehr gilt es zu beraten, ob die Container infolge eines anhaltenden Raumbedarfes der Schule noch länger benötigt werden. Sofern dieses der Fall sein sollte, müsste eine Genehmigung der Verlängerung der Befristung der Baugenehmigung eingeholt werden. Zudem muss man sich der, mit der weiteren Miete verbundenen Kosten, gewiss werden und erforderliche Mittel über den Haushalt der Gemeinde bereit stellen. Der Bürgermeister würde versuchen, den Preis der Miete neu zu verhandeln. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Container vorbehaltlich der Verlängerung der Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde für weitere 2 Jahre mit der Option einer eventuellen Verlängerung zu mieten. Die damit verbundenen Kosten werden anerkannt und Mittel von jährlich rund rund 10.000 € werden im Haushalt bereit gestellt. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Feststellung von Vergabekriterien für die Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet
Beschlussvorlage - 3/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 fragte Herr Nießler nach den Vergabekriterien für die Baugrundstücke im Neubaugebiet.
Der Bürgermeister erklärte, dass im Dorf Gerüchte über ein Punktesystem grassieren. Ein solches System gibt es jedoch nicht. Herr Greve erklärt in der Gemeindevertretersitzung, dass angedacht ist, wie bisher auch, eine Arbeitsgruppe einzurichten.
Wie auch schon im Jahr 2010 für das Baugebiet "Achterworth II" ist auch bei der 1. Änderung und Erweiterung des Baugebietes "Achterworth II" davon auszugehen, dass es mehr Interessenten als Grundstücke geben wird. Daher wird es erforderlich sein, sich mit den Vergabemodalitäten auseinanderzusetzen. Betreffend der Vergabe der Grundstücke sollte darauf geachtet werden, dass zur Sicherung der Schule bzw. des Kindergartens Familien mit Kindern bevorzugt werden.

Da man 2010 schon gute Erfahrung mit der Bildung eines Arbeitskreises gemacht hat, der sich mit den Modalitäten des Vergabeverfahrens beschäftigt hat, ist es auch für die 1. Änderung und Erweiterung des Baugebietes empfehlenswert, einen Arbeitskreis zu bilden. 
Von den Fraktionen werden folgende Mitglieder benannt:
  • Fritz Blaas, Silke Greis - Vertreter Sönke Greve
  • Birgit Mackeprang, Christian Levien - Vertreter Harald Wende
  • Bernd Truelsen - Vertreter Gerhard Jordan

Beschluss:
Es wird beschlossen, für das Vergabeverfahren einen Arbeitskreis aus fünf Personen zu gründen, der sich mit den Vergabemodalitäten beschäftigt. Die Festlegung der Personen erfolgt durch den Bürgermeister in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erstellung eines Gutachtens zur Auswirkung der Planungen "Windkraft" auf den Tourismus
Beschlussvorlage - 4/2017
Am 19.01.2017 haben sich die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei zusammengefunden, um über die Auswirkungen und die mögliche Akzeptanz der Windkraftplanungen des Landes SH auf den Tourismus zu sprechen. Fachlich ergänzt wurden die Beratungen durch Herrn Dr. Schmücker vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH. Wissentlich dessen, dass der gesamte Raum Schwansen touristisch geprägt ist, erfolgte eine auf die Küstenanlieger reduzierte Beratung. Nur diese sind aktuell Schwerpunktraum für Tourismus bzw. sollen dies im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Landesplanungen werden.

Ziel der Beratungen war es, wissenschaftlich belegbare Daten und Fakten zu erhalten, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und Regionalplans "Sachthema Windenergie" eingereicht werden können. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich seitdem verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wäre eine neue Befragung vorzunehmen. Denkbar wäre dabei eine Befragung in den Osterferien. Insgesamt sollen 300 Befragungen stattfinden. Dies ist das Mindestmaß, um verlässliche Daten zu ermitteln. Die Kosten hierfür werden ca. 20.000,00 € brutto betragen. Aufgrund der stark differenzierten Basisdaten der einzelnen Gemeinden (Finanzkraft, Einwohner, jährliche Übernachtungen, etc.) wurde vorgeschlagen, den Aufwand solidarisch durch die sechs Küstengemeinden zu teilen. Somit würde ein Kostenanteil pro Gemeinde in Höhe von ca. 3.500,00 € entstehen. Eine Abrechnung über den Amtshaushalt im Rahmen der jeweiligen Amtsumlageschlüssel ist nicht möglich. Sofern sich weitere Gemeinden an den Kosten beteiligen wollen, ist dies grundsätzlich möglich.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich solidarisch mit 2.000 € Kostenanteil an dem vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH zu erstellenden Gutachten zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 8/2017
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Eine vorläufige Begehung hat eine Gesamtrissbildlänge (Längs- und Querrisse) von ca. 1500 m ergeben. Bei dem Verfahren werden die vorhandenen Risse gefräst, gesäubert, mit einer bituminösen, elastoplastischen Masse vergossen, die Oberfläche dann 5 - 6 cm breit versiegelt und abschließend mit Edelsplitt abgestreut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Bruttosumme von ca. 5.000,00 € erforderlich.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.         

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Sachstandsbericht zum Vorgehen bei der Umrüstung des Gemeindetreffs und der Anbauten auf LED-Beleuchtung
Beschlussvorlage - 5/2017
Nachdem in der GV-Sitzung am 28.09.2016 beschlossen wurde, die Umrüstung in Verbindung mit der Einwerbung eines Bundeszuschusses in 2017 umzusetzen, wurden Mittel in den Vermögenshaushalt 2017 eingestellt.
  • Ausgabehaushaltsstelle 76500.93500: 40.000 €
  • Einnahmehaushaltsstelle 76500.36100:            10.000 €
Diese Summen wurden auf Basis einer sehr groben Kostenschätzung eingestellt. Möglicherweise wird es im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung noch Verschiebungen geben.

Nunmehr soll dargestellt werden, wie die konkrete Umsetzung der Maßnahme abgearbeitet werden muss.

Bei der komplizierten Antragstellung des Bundeszuschusses ist Unterstützung durch Fachleute erforderlich. Die SH-Netz AG bietet diese Unterstützung an.

Grundsätzliches:
  • Bezuschussung des Bundes läuft über den Projektträger Jülich. Sehr aufwendiges und kompliziertes Antragsverfahren (Stichworte easy-online und Nachweis von 50 % CO2-Einsparung, siehe z.B. folgender Link: https://www.trilux.com/de/themen/bmub-foerderprogramm/ueberblick/). Es bedarf dritter Hilfe, beispielsweise durch die SH-Netz AG. Die Verwaltung / das Bauamt muss auch nicht zu unterschätzenden Aufwand in die Antragstellung investieren.
  • Es steht zu befürchten, dass nur die Umrüstung der Gebäudeteile Sporthalle und Kindergarten bezuschusst werden. Das erforderliche Stromeinsparpotential von 50 % ist bei den anderen Gebäudeteilen wahrscheinlich nicht darstellbar.
  • Ausarbeitung eines technischen Leistungsverzeichnisses ist erforderlich. Das Leistungsverzeichnis nebst aller Verdingungsunterlagen muss 100 %-ig produktneutral sein. Auch hier kann die SH-Netz AG unterstützen.
  • Ausschreibung / Preisanfrage der Bauleistungen durch das Bauamt

Um abzuschätzen, ob der oben beschriebene Aufwand sich schließlich lohnt und eine Amortisation der Investition unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses in Aussicht steht, hat Herr Andresen die jährlichen Stromverbräuche des Objektes recherchiert. Es stellte sich heraus, dass der Gemeindetreff anscheinend nur einen Stromanschluss hat, über den alle Gebäudeteile angeschlossen sind. Über eine Aufteilung anhand der Flächenanteile am Gesamtgebäude werden die Kosten den einzelnen Haushaltsstellen zugeordnet. Nach dem Anbau an den KiGa hat es zwar eine Veränderung gegeben, die in der folgenden Tabelle aber zunächst unberücksichtigt bleibt.



-
Feuerwehr
7 %
-
KiGa 
24 %
-
Sporthalle  
56 %
-
Gemeindetreff    
13 %

graphic

Hinweis: Die Einzelverbräuche in den einzelnen Gebäudeteilen ist anhand der Flächenprozentanteile nur theoretisch berechnet. Zu diesen Stromverbräuchen tragen neben der Beleuchtung auch noch andere Verbraucher bei (Heizung, Umwälzpumpen, Küche, Ladeerhaltung FW-Fahrzeuge, Maskentrocknung…). Deswegen hat Herr Andresen einen Beleuchtungsanteil von 70 % angenommen.

Legt man diese Verbrauchsdaten zugrunde und geht man von einem Planungsaufwand von bis zu 4.000 € sowie einem 40 %-igen Bundeszuschuss aus, so kann abgeschätzt werden, dass sowohl eine Umrüstung auf LED als auch eine Beantragung eines Bundeszuschusses wirtschaftlich ist. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass sich eine Amortisationszeit von über 10 Jahren ergibt. Unabhängig von diesen Gesichtspunkten sind zahlreiche Leuchten der Sporthallenbeleuchtung ohnehin defekt und bedürfen sowieso eines Austausches. Durch die Umrüstung auf LED-Technik mit erheblich längeren Standzeiten wird nebenbei der Bauhof um die Tätigkeit der häufigen Leuchtmittelwechsel im Gebäude entlastet.

Folgender Projektzeitenplan kann sich ergeben:
  • Förderantrag bis Einreichfrist 30.09.2017 (ggf. noch bis Ende März 2017 möglich)
  • Danach muss die Bewilligung des Zuschusses abgewartet werden. Spätestens Anfang 2018 wird diese Bewilligung vorliegen. D.h. wahrscheinlich wird die Umrüstung auf LED erst 2018 realisiert werden können.
  • Start eines Wettbewerbs unter Einbeziehung der örtlichen Fachunternehmen.
  • Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter
  • Umrüstungsarbeiten
  • Erstellung Verwendungsnachweis und Dokumentation für den Projektträger Jülich.
  • Festsetzungsbescheid über Zuschuss  

Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister