N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 18.12.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sönke Greve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
9. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 39/2017
10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 45/2017
11. Antrag auf Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf dem Sportplatz des Barkelsbyer SV
  Beschlussvorlage - 24/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 12 von der Tagesordnung abzusetzen, da das Gespräch mit dem Betroffenen erst am Mittwoch stattfinden wird. Ferner beantragt er, Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Auf Nachfrage zum Erreichen der 60 % Grenze bezüglich des Glasfaserausbaus erklärt der Bürgermeister, dass diese bisher nicht erreicht werden konnte. Damit hätte die Gemeinde keinen Einfluss auf den Ausbau der Außenbereiche. Die Gemeinde ist jedoch weiterhin bestrebt, die erforderliche Quote zu erreichen.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich berichtet der Bürgermeister in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Fundamente für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses sind fertig. Am 08.01. sollen die Maurerarbeiten beginnen.
  • Es wurde kostengünstig ein neues Buswartehaus in Hohenstein gebaut.
  • Die Umrüstung der Halle auf LED ist weitgehend abgeschlossen.
  • In 2018 findet die 200-Jahr-Feier der Grundschule statt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Jordan fragt an, ob nach der Kindergartensanierung noch eine Begehung stattfinden kann. Der Bürgermeister möchte diese nach der Fertigstellung des Sozialraumes durchführen.

Gemeindevertreter Jordan weist auf die Gefährlichkeit von Hundekot für Weidetiere hin. Er berichtet über einen Fall, in dem eine uneinsichtige Hundebesitzerin ihren Hund hat auf der Koppel laufen lassen und macht noch einmal deutlich, dass es kein generelles Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen gibt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gemeindetreff
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher:             Klaus Peter Schnoor
  2) stellv. Wahlvorsteherin:            Maren Quast
  3) Schriftführer:                         Peter Bartel
  4) stellv. Schriftführer:             Andre Walter
  5) Beisitzer:                                     Bernd Büll
  6) Beisitzer:                                     Hans Peter Petersen
  7) Beisitzer:                                     Marko Kaminski
  8) Beisitzer:                                     Thomas Madzar
  9) Beisitzer:                                    René Ludwig
10) Beisitzer:                                    Thomas Ketelsen 
                                                Jörg Brauer
                                                Dirk Becker

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 39/2017

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.538.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.538.200,00 EUR


2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      937.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      937.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      13,03 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          270 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 45/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. Dies ist bezogen auf die Gemeinde Barkelsby die Bundesstraße 203 (B 203).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Barkelsby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.      
Unter Punkt 3.2 - Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre - soll in der Spalte für die Umsetzung der geplanten Maßnahme Sofortige Ausführung eingesetzt werden. Zudem ist die Maßnahme zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen Ausfahrt Barkelsby und OD-Schild Eckernförde von 100 km auf 80 km aufzunehmen.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung mit den aufgeführten Änderungen zu Punkt 3.2 gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.    

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf dem Sportplatz des Barkelsbyer SV
Beschlussvorlage - 24/2017
Der Barkelsbyer SV beantragt einen Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf seinem Trainingsgelände. Der jetzige im Bestand befindliche Mast ist stark verrostet und muss aus sicherheitstechnischen Gründen ersetzt werden. Ein vorläufig eingeholtes Kostenangebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 4.670,95 €. Der Barkelsbyer SV bittet um eine gemeindliche Kostenübernahme von einem Drittel der Gesamtkosten, also ca. 1.560,00 €.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag des BSV zu entsprechen und die Kosten von einem Drittel des anfallenden Betrages zu übernehmen. Die anteilige Summe von ca. 1.560,00 € wird anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.       
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Fritz-Wilhelm Blaas

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister