N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 17.04.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sönke Greve (entschuldigt )
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
  Beschlussvorlage - 15/2018
9. Lärmaktionsplan 2017/2018 Barkelsby
9.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 12/2018
9.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 13/2018
10. Erweiterung der Schule Barkelsby
  Beschlussvorlage - 16/2018
11. Kauf von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
  Beschlussvorlage - 26/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
bisheriger TOP 11: "Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023" entfällt.
Neu werden aufgenommen:
TOP 11: "Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln"
TOP 14: "Bauanfrage"
TOP 15: "Grundstücksangelegenheit"
TOP 16: "Grundstücksangelegenheit"
TOP 17: "Grundstücksangelegenheit"

Die Tagesordnungspunkte 12 bis 17 werden nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet über diverse Angelegenheiten (s. auch Anlage zur Niederschrift) und beantwortet einzelne Nachfragen.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es liegt nichts vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
GV Mackeprang´s entsprechende Anfragen werden vom Bürgermeister wie folgt beantwortet:
  • Die Aufstellung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) im Baustellenbereich der neuen Erschließung wird geprüft.
  • Die Kosten der Ausgleichsflächen für die Waldentwidmung im neuen Baugebiet hat der Bürgermeister mit 30.000 bis 35.000 € in Erinnerung. Sie sind in den Erschließungskosten enthalten.

GV Truelsen´s Anfrage nach der störanfälligen Straßenbeleuchtung im Böhnrüher Weg beantwortet der Bürgermeister dahingehend, dass der Elektriker bereits mit der Schadensbeseitigung beauftragt sei.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
Beschlussvorlage - 15/2018
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 23.03.2015 fand die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung seitens der Kreisverwaltung statt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2015/2016 ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punkten vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat. Im Zuge der Überarbeitung kam heraus, dass 872 Schülerinnen und Schüler aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert wurden.

Der Kreis beabsichtigte, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und ab dem Schuljahr 2016/2017 konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken. Die Schulträger bzw. Schulverbände wurden über die Absicht der Verwaltung, die Verwendungsnachweise nur noch korrigiert zu akzeptieren, informiert. Dabei entstand eine lebhafte und immerwährende Diskussion gerade im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit der Kreis einen ausreichenden ÖPNV im Kreisgebiet anbietet und ob es nicht letztendlich unerheblich sei, wenn Schülerinnen und Schüler im Pauschalverkehr, also in einem pauschal abgerechneten Bus, befördert werden, wenngleich sie keinen Anspruch haben.

Mit Blick auf eine Lösung dieses Spannungsverhältnisses und der unterschiedlichen Sichtweisen hat der Kreis mit der Kanzlei Weissleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen. Neben der unsicheren Rechtslage als notwendige Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist aus der Sicht des Kreises auch wesentlich, dass zum Betriebsstart 01.01.2021 der Überlandverkehr im Kreisgebiet neu ausgeschrieben werden soll. Hier soll auch der Schülerverkehr soweit es geht integriert werden. Dieses Vorhaben wird nur gelingen, wenn der Kreis, die Ämter, die Gemeinden und die Schulträger und die Schulverbände gut zusammenarbeiten und dieses Verhältnis nicht durch die genannten Altfälle belastet ist.

Der seitens des Kreises vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Vertrag enthält folgende Kernregelungen:
  • Bis zur Einführung des neuen ÖPNV zum 01.01.2021 wird der Kreis die Verwendungsnachweise nach der bisherigen Abrechnungspraxis akzeptieren.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungskosten führen.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungsverkehre kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehres zum 01.01.2021 überflüssig werden.

Unter Berücksichtigung der zum 01.08.2018 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung hat am 27.09.2017 ein Gespräch der Kreisverwaltung mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger stattgefunden. In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses des Kreises am 11.10.2017 wurde der derzeitige Sachstand zustimmend zur Kenntnis genommen.

Seit Oktober 2017 hat der Kreis bilaterale Gespräche mit allen Schulträgern bzw. Schulverbänden geführt und den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages besprochen. Der vorliegende Entwurf ist somit bereits mit einer Vielzahl von Schulträgern abgestimmt.   

Beschluss:
Der öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Lärmaktionsplan 2017/2018 Barkelsby

zu TOP 9.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 12/2018
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 der Gemeinde Barkelsby für die Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten haben in der Zeit vom 22.01.2018 bis 19.02.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 

Beschluss:
a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 2017/2018 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.



















Insgesamt gingen ein:
"Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Barkelsby"
Eingegangene Stellungnahmen zur Behörden-/TöB-Beteiligung vom 17.01.2018
 
 
Datum
Bedenken/Anregungen
1.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
07.02.2018
Siehe Stellungnahme
2.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes S-H
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
---
Keine Stellungnahme
3.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
13.02.2018
Siehe Stellungnahme
4.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.02.2018
Siehe Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
5.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
---
Keine Stellungnahme
6.
Gemeinde Waabs
(über Amt Schlei-Ostsee)
18.01.2018
Keine
7.
Gemeinde Loose
(über Amt Schlei-Ostsee)
22.01.2018
Keine
8.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
24.01.2018
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 13/2018
Siehe Beschlussvorlage 12/2018 

Beschluss:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Barkelsby für die Bereiche an B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2017/2018 ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erweiterung der Schule Barkelsby
Beschlussvorlage - 16/2018
Zum 10.04.2018 tritt die Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KlnvFG II) - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Kraft. Auf Grund dieser Richtlinie sollte sich die Gemeinde erneut mit der Containersituation in der Schule befassen.

Im September 2014 wurde über einen Umbau der Wohnung zu Schulräumen in der Grundschule Barkelsby nachgedacht. Eine Kostenschätzung ergab damals, für die Schaffung eines Klassenraumes, eines Abstellraumes und eines Lehrerraumes, Baukosten von 200.000 € sowie rund 26.000 € Ingenieurhonorar.
Auf Grund dieser hohen Kosten und der Unklarheit ob die hohen Schülerzahlen auch konstant bleiben, hat sich die Gemeinde 2014 für die Containerlösung entschieden. Zunächst wurden die Container für zwei Jahre angemietet.
Im Februar 2017 wurde beschlossen, dass die Container, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, für weitere zwei Jahre gemietet werden. Diese Containerlösung gilt also noch bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019.

Zu klären ist, ob auch in Zukunft weiterhin ein zweizügiger Betrieb gewollt bzw. notwendig ist. Falls ja, sollte über eine dauerhafte Lösung nachgedacht werden und dadurch auch wieder eine mögliche Erweiterung in Betracht gezogen werden.

Bei der bereits genannten Richtlinie sind folgende Punkte zu beachten:

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden. Das Gesamtvolumen beträgt ca. 100 Mio. €.

Eine Anmeldung der Investitionsmaßnahme ist bis zum 30.06.2018 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möglich. Der Meldung sind eine Kurzbeschreibung des Fördergegenstandes, eine vorläufige Kostenschätzung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und der ausgefüllte "Bestandserfassungsbogen Schulinfrastruktur" beizulegen.

Alle angemeldeten Investitionsmaßnahmen werden, bezogen auf den jeweiligen Kreis, in einer sogenannten Prioritätenliste strukturiert. Über diese Reihenfolge und über die Quote der Zuwendungshöhe entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund einer Empfehlung eines Gremiums, welches aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der kommunalen Landesverbände besteht.

Die Förderquote darf 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 % betragen. In die Prioritätenliste werden nur Maßnahmen aufgenommen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 € betragen.
Die Prioritätenliste wird bis zum 30.09.2018 bekanntgegeben.

Ab dem 01.10.2018 bis 30.09.2019 kann dann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Investitionsbank S-H gestellt werden. Die Förderquote kann abweichend zu der Festlegung in der Prioritätenliste bestimmt werden, soweit die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht der Anmeldung entsprechen.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen worden sein und eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, auf die Bundesförderung während der Bauphase und nach Fertigstellung angemessen hinzuweisen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Erweiterung der Schule in Angriff zu nehmen. Es soll eine vorläufige Kostenschätzung durchgeführt werden, damit die Anmeldung der Investitionsmaßname bis zum 30.06.2018 erfolgen kann. Eine Umsetzung der Maßnahme wird nach Förderbescheidung entschieden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kauf von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Beschlussvorlage - 26/2017
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduzierung im Straßenverkehr eignen sich Geschwindigkeitsanzeigetafeln. In verschiedenen Gemeinden im Amtsbereich sind die Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Firma WAVETEC im Einsatz.
Der Ablauf einer Messung ereignet sich wie folgt: Detektoren erfassen die gefahrene Geschwindigkeit ankommender Fahrzeuge. Der Schwellen-Einstellung entsprechend wird die gefahrene Geschwindigkeit im Wechsel mit einem entsprechenden Smiley- Symbol angezeigt. Wird die eingestellte Geschwindigkeitsschwelle überschritten, weist ein rotes Smiley-Symbol auf Fehlverhalten hin.
graphic

So wird der Fahrer unmittelbar angehalten seine Geschwindig-keit zu reduzieren. Durch den mahnenden Hinweis und die sichtbare Überwachung am Straßenrand erfolgt in der Regel eine unmittelbare Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei eingehaltener Geschwindigkeit wird die ordnungsgemäße Fahrweise mittels eines lächelnden, grünen Smileys gelobt. Eine derart positive Bestätigung korrekten Verhaltens hat langfristig einen erwiesenermaßen stärkeren Lerneffekt als schlichte Mahnung bei Fehlverhalten.
graphic

Die Anzeigetafeln können fest montiert werden ( z.B. an einer Straßenlaterne mit Stromversorgung über die Straßenbeleuchtung) oder mit Wechselhaltern an verschiedenen Standorten aufgehängt werden (mit Stromversorgung über Straßenlampen oder Solarmodulen). Es besteht die Möglichkeit, die gemessenen Verkehrsdaten aufzuzeichnen und mit einer Software die Daten auszuwerten.

Das Komplettpakete liegen je nach Ausstattung incl. MwSt. zwischen 2.400,00 € und 3.000,00 € je Gerät.


Beschluss:
Die Anschaffung von 2 Geschwindigkeitstafeln wird beschlossen. Über den Nachtragshaushalt werden 6.000,00 € bereit gestellt.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Eine Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse erübrigt sich, da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist.


Gunnar Bock  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister