N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 06.12.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Günther Ina
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Erika Matt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Annika Horsthemke
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 40/2010
9. Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr Loose
  Beschlussvorlage - 37/2010
10. Anpassung des Zinssatzes für das Kommunaldarlehens der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 35/2010
11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 34/2010
12. Brückensanierung B 203 / Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 41/2010
13. Regenwasserleitung Westerschau
  Beschlussvorlage - 43/2010
14. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 39/2010
15. Google Street View
  Beschlussvorlage - 28/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
20. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Finanzausschussvorsitzender Hansmann gibt bekannt, dass alle Beratungspunkte Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Gemeindevertreter Hansmann weist darauf hin, dass bei TOP 16 der letzten Sitzung der 1. stellv. Bürgermeister Jordan die Sitzungsleitung übernommen hat, da der Bürgermeister gemäß § 22 GO ausgeschlossen war. Dieses ist im Protokoll nicht vermerkt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 40/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 155.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.605.300 € auf nunmehr 1.760.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 347.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 517.100 € auf nunmehr 169.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr Loose
Beschlussvorlage - 37/2010

Mit Schreiben vom 25.10.2010 bittet die Jugendfeuerwehr Loose die Gemeinde Barkelsby um einen Zuschuss für das geplante geschlossene Carport zur Unterbringung der Jugendfeuerwehrutensilien. Der Antrag der Jugendfeuerwehr Loose liegt der Vorlage als Anlage bei.


Beschluss:

Die Jugendfeuerwehr Loose erhält für das geplante Carport eine finanzielle Unterstützung in Höhe des Anteils der Gemeinde Loose, maximal jedoch 1.500 €.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anpassung des Zinssatzes für das Kommunaldarlehens der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 35/2010

Am 01.07.1999 hat die Gemeinde Barkelsby der Gemeinde Loose ein Darlehen über 550.000 DM für die Erweiterung der Kläranlage gewährt. Dieses Darlehen läuft am 01.07.2019 aus. Der Zinssatz beträgt bis zu diesem Zeitpunkt 3 %. Am 31.10.2010 beläuft sich die Restschuld auf 126.544,74 €.
Aufgrund der allgemein gesunkenen Zinsen bittet die Gemeinde Loose um Herabsetzung des Zinssatzes. Eine Anpassung des Zinssatzes wäre aufgrund der Vertragslaufzeit zum 01.07.2011 möglich.
Der Zinssatz für Kommunalkredite mit 10-jähriger Zinsbindung liegt derzeit bei ca. 2,80 %. Der Habenzinssatz für die Rücklagen liegt zwischen 0,7 und 0,8 %.


Beschluss:

Der vertraglich festgesetzte Zinssatz in Höhe 3 % wird ab dem 01.07.2011 für 5 Jahre ausgesetzt und für diese Laufzeit auf 2 % festgelegt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 34/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 48 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Brückensanierung B 203 / Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 41/2010

Mit Schreiben vom 10.11.2010 hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) die Gemeinde Barkelsby darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2011 am Brückenbauwerk B 203 / Böhnrüher Weg folgende Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind:
  • Erneuerung der Asphaltdeckschicht
  • Erneuerung des Abdichtungssystems
  • Betoninstandsetzungsmaßnahmen
Aufgrund von Rissen in der Asphaltdecke und weil der Belag stellenweise schon hohl liegt, ist es dringend erforderlich, die Asphaltdecke zu erneuern. Ansonsten wird das Bauwerk durch eindringende Feuchtigkeit nachhaltig geschädigt. In diesem Zusammenhang wird das veraltete Abdichtungssystem der Brücke mit erneuert und somit der Konstruktionsbeton wieder ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt.

Die Nutzungsdauer der Brücke beträgt derzeit 25 Jahre (1985 bis 2010). Die Maßnahme ist für Anfang April 2011 geplant und wird ca. 4 bis 5 Wochen andauern.

Für die Erneuerung dieser Deckschicht wird die Gemeinde gemäß vorliegender Kostenschätzung mit ca. 14.000,00 EURO beteiligt. Die Gemeinde wird gebeten, die erforderlichen Mittel im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung zu stellen.

Zur rechtlichen Würdigung wird noch folgendes angemerkt:
Bei der Brücke handelt es sich um eine Straßenkreuzung (Überführung) im Sinne des § 13 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz. Danach hat das Kreuzungsbauwerk der Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraße, die übrigen Teile der Kreuzungsanlage der Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören, zu unterhalten.

§ 2 (1) Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung definiert folgende Bestandteile als Kreuzungsbauwerk:
  • die Widerlager mit Flügelmauern
  • die Pfeiler
  • der Überbau mit Geländern, Brüstungen und Auffangvorrichtungen, jedoch mit Ausnahme der Straßendecke, der Entwässerungsrinnen und Einläufe und, soweit sie nicht durch die Konstruktion der Brücke bedingt sind, der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Verkehrsanlagen aller Art.

Unter Berücksichtigung der Vereinbarung zwischen dem damaligen Straßenbauamt und der Gemeinde Barkelsby (§ 12) richtet sich die Straßenbaulast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß § 13 Straßen- und Wegegesetz S.-H. (StrWG) ist dies bei Gemeindestraßen die Gemeinde.
Zur Straßenbaulast gehören alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängende Aufgaben; somit auch die Instandhaltung der Asphaltdeckschicht (§ 10 (1) StrWG).

Neben der zuvor genannten Vereinbarung wurde im Rahmen des Planverfahrens zur Errichtung der Überführung auch ein Planfeststellungsbeschluss herbeigeführt. Dieser führt ebenfalls unter 2.3.4 aus, dass die Straßenbaulast für den Bereich Böhnrüher Weg / Dorfstraße bis Böhnrüher Weg / Finkenweg der Gemeinde obliegt.

Etwaige vertragliche Regelungen zur Kostenübernahme der Asphaltdeckschichterneuerung durch den Straßenbaulastträger der Bundesfernstraße wurden nicht getroffen.

Die Kostenschätzung wurde durch den Ing. des Amtes Schlei-Ostsee (Herr Eggers) inhaltlich geprüft und als angemessen bewertet. Anzumerken ist, dass die Kosten der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung nur anteilig (im Verhältnis zu den jeweiligen Baukosten) berechnet wurden.

Der LBV-SH hat in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung zur Kostenregelung übersandt. Diese soll bis zum 31.12.2010 an den LBV-SH zurück gesandt werden.


Der Bürgermeister gibt bekannt, dass es noch einen Ortstermin mit dem Straßenbauamt geben sollte, in dem die Frage der Notwendigkeit der Deckenerneuerung auf den Zufahrten erörtert werden sollte. Dieses könnte eventuell zu einer Kostenreduzierung führen. Der Termin ist aufgrund der Wetterlage jedoch ausgefallen.

Gemeindevertreter Ina gibt zu bedenken, dass die Abdeckplatten der Dehnungsfugen bei Nässe sehr glatt sind. Er schlägt vor, diese im Rahmen der Arbeiten gegen rutschfestere Abdeckplatten auszutauschen.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby stellt für das Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von 14.000,00 EURO für die Sanierung der Asphaltdeckschicht B 203 / Böhnrüher Weg zur Verfügung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vorbereitete Vereinbarung zur Kostenübernahme zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Regenwasserleitung Westerschau
Beschlussvorlage - 43/2010

Eine Begehung am 22.11.2010 hat ergeben, dass das Regenleitungsentwässerungsleistungssystem der Gemeinde Barkelsby nicht ausreichend dimensioniert ist bzw. teilweise nicht mehr funktionell ist. Es wurde beschlossen, die Dimensionierung auf einen Durchmesser von mind. 300 mm zu erweitern. An den abknickenden Rohrleitungsenden sollen Schachtbauwerke gesetzt werden. Das ursprüngliche Leitungssystem soll im Boden bleiben. Die an das alte Rohrleitungssystem angeschlossenen Entwässerungsleitungen sollen vom alten System getrennt werden und an das neue Leitungssystem angeschlossen werden. Der neue Leitungsverlauf wird bei der Umsetzung der Baumaßnahme örtlich bestimmt und in Form eine Revisionszeichnung eingemessen. Die Gesamtkosten werden sich auf schätzungsweise 10.000 € belaufen.


Beschluss:

Die Gemeinde übernimmt die anfallenden Kosten in Höhe von 10.000 €. Sie nimmt die Leitung im Bestand auf und wird dementsprechend in Folgejahren Oberflächenentwässerungsgebühren erheben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 39/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.560.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.560.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     794.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     794.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     390.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        6,73 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     250 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Google Street View
Beschlussvorlage - 28/2010
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.09.2010 hat Gemeindevertreter Nießler darum gebeten, das Thema Google Street View aufgrund seiner Aktualität einmal grundsätzlich in der Gemeindevertretung zu diskutieren.

Die KomFIT (Kommunales Forum für Informationstechnik e. V) vertritt zu diesem Thema in dem Newsletter vom 07.09.2010 folgende Auffassung:

Google Street View und Datenschutz
Ende des Jahres soll Google Street View mit Bildmaterial von zunächst 20 deutschen Großstädten bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Gesichter und KFZ-Kennzeichen sollen bereits vorab unkenntlich gemacht werden und auf Antrag werden auch Häuser unkenntlich gemacht. Vorangegangen sind umfangreiche Verhandlungen zwischen Google und diversen Datenschützern, wobei Google sich zur Einhaltung von 13 verschiedenen Grundsatzpunkten verpflichtet (diese finden Sie unter http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html).
Bei allen Diskussionen rund um das Street View Projekt darf allerdings nicht übersehen werden, dass Bilder des eigenen Hauses durchaus bereits im Netz stehen können. So sind Satelliten- oder Luftbilder nahezu der gesamten Bundesrepublik bei privaten und teilweise auch öffentlichen Anbietern frei im Internet verfügbar. Auch können normale Internetbenutzer Bilder von Gebäuden oder anderen Objekten mit Geodaten verknüpfen und als Eintrag in Google Maps hinterlegen. Damit ist das Bild eines Gebäudes nur noch einen Klick auf das entsprechende Symbol der angezeigten Karte entfernt. Gleichzeitig können Besitzer von Immobilien durchaus ein z. B. geschäfttliches Interesse an einer Darstellung in Street View haben.
Es handelt sich also um eine vielschichtige Problematik, welche durch die in der Öffentlichkeit auf Street View konzentrierte Diskussion sicherlich nicht vollständig erfasst wird.

In der Sitzung am 18.10.2010 wurde die Angelegenheit vertagt, damit rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem gemeindlichen Widerspruch geklärt werden können.

Gemäß einer Ausarbeitung des Baden-Würtembergischen Innenministeriums vom 24.09.10 zu der Thematik Google Street View kann festgestellt werden, dass es nicht zulässig ist, per Beschluss durch die Gemeindevertretung für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Widerspruch einzulegen. Es wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger zu sammeln und dann entsprechend an Google weiterzuleiten.
Gemeindevertreter Nießler schlägt vor, die Einwohnerinnen oder Einwohner eventuell in einer Informationsveranstaltung über Google Street View und die rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs zu informieren. Herr Peters erklärt hierzu, dass ein Mitarbeiter des ULD bereit wäre, eine solche Informationsveranstaltung durchzuführen, sofern ein größeres Interesse besteht. Gegebenenfalls könnte eine solche Veranstaltung auch auf Amtsebene erfolgen.

Gemeindevertreter Ina schlägt vor, dass die Presse dieses Thema noch einmal aufgreift.

Beschluss:
Auf Vorschlag von Bürgermeister Ohrt wird folgender Beschluss gefasst:
Das Amt wird gebeten, zu ermitteln, ob auf Amtsebene der Bedarf für eine Informationsveranstaltung über Google Street View besteht. Gegebenenfalls soll dann über das Amt eine Informationsveranstaltung organisiert werden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 20. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.


Godber Peters  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Bürgermeister