N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 13.11.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Hansmann
stellvertr. Ausschussvorsitzender Harald Nissen
Ausschussmitglied/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Wende
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 11/2012
5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 52/2012
6. Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 57/2012
7. Beratung über die Beschaffung eines Bootes für die Feuerwehr
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 58/2012
9. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 59/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt 10, wie von der Verwaltung empfohlen, als nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Zudem wird die Beschlussvorlage 57/2012 Version 1 durch die zweite Version der selben Vorlage ersetzt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Auf Antrag des Finanzausschussvorsitzenden Karl-Heinz Hansmann wird der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2012 unter Tagesordnungspunkt 5 folgender Abschnitt eingepflegt:
Das Grundstück mit ca. 5.300 m² wird der Gemeinde zu einem Kaufpreis von 350.000 € zuzüglich Nebenkosten angeboten. Auf Grund der landschaftlichen Gegebenheiten (Kolholmer Au als Grundstücksgrenze) ist die für den Hochbau nutzbare Fläche geringer anzusetzen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 11/2012

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Barkelsby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.

Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zur Zeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barkelsby wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 52/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 57/2012

Durch die Verwaltung wurden Neukalkulationen der Gebühren und Beiträge für die Abwasserbeseitigung erstellt.

Für die Gebühren hat sich herausgestellt, dass aufgrund der erheblichen Reparaturkosten für die Schäden an der Schmutzwassserdruckrohrleitung eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 2,30 € / m³ auf 2,60 € / m³ erforderlich ist. Im Bereich der Niederschlagswassergebühren bedingen in den letzten Jahren gestiegene Unterhaltungskosten eine Erhöhung um 0,05 € pro m² überbauter und befestigter Fläche.

Die Beitragssätze waren aufgrund der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 9 „Kirchenweg“ neu zu kalkulieren.


Beschluss:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beratung über die Beschaffung eines Bootes für die Feuerwehr

Der Ausschussvorsitzende Karl-Heinz Hansmann berichtet, dass gemäß GV-Beschluss vom 24.02.2012 durch eine Arbeitsgruppe ein Fachkonzept erarbeitet werden soll. Da ein solches Konzept nicht vorliegt, kann derzeit keine weitere Beratung stattfinden.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 58/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 177.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.690.700 € auf nunmehr 1.867.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 238.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 278.100 € auf nunmehr 516.500 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Dem Nachtragshaushaltsplan werden unter der Haushaltsstelle 21110.95000 1.300 € für den Erwerb von Handtrocknern hinzugefügt. Die geänderte Rücklagenübersicht liegt dem Protokoll bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 59/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden folgende Haushaltsansätze wie folgt geändert:
21110.95000: 0 € (Der Erwerb und der Einbau wurden bereits in 2012 durchgeführt)
21130.95000: 5.000 € (Umgestaltung Computerraum zu einem Klassenraum)
21140.93500: 2.000 € (Ausrüstung der Klassenräume (Laptop, Beamer, Internetanschluss))
63800.93500: 23.500 € (Es liegt ein neues günstigeres Angebot für eine Mehrzweckfahrzeug vor)
63800.34000: 1.000 € (Verkauf des alten/vorhandenen Fahrzeuges)
13000.50000: 7.000 € (5.000 € Ausbaggern Löschteiche)
90000.00000: 19.100 € (Senkung Grundsteuer A auf 210 %)
90000.00100: 102.800 € (Senkung Grundsteuer B auf 220 %)
Die geänderte Haushaltssatzung, sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.848.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.848.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     605.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     605.300 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     462.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        9,61 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     210 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     220 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Christian Levien  Karl-Heinz Hansmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender