Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.12 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans-Heinrich Köpke |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreterin Silke Greis |
Gemeindevertreter Christian Levien |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 37/2017 | |
5. | I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 36/2017 | |
6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 38/2017 | |
7. | Förderung von Taxifahrten für ältere Mitbürger |
Beschlussvorlage - 40/2017 | |
8. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 42/2017 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 39/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Ausschussvorsitzender Köpke beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Antrag auf Erwerb einer gemeindeeigenen Grundstücksfläche nördlich des Sportplatzes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erweitern und die Punkte 10 und 11 ebenfalls nichtöffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 37/2017 In § 3 erfolgt lediglich eine Anpassung an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee. Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung mit folgenden Änderungen zu erlassen:
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 36/2017 In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2017 wurde durch Gemeindevertreter Jordan darauf hingewiesen, dass wählbare Bürger nur dann ein Sitzungsgeld für eine Fraktionssitzung erhalten, wenn diese der Vorbereitung einer Ausschusssitzung dient, dem sie angehören. Da meistens die Fraktionssitzung jedoch der Vorbereitung einer Gemeindevertretersitzung dient, erhalten die wählbaren Bürger kein Sitzungsgeld. Diese Reglung sollte geändert werden, um die Bereitschaft zur Mitarbeit in gemeindlichen Gremien zu steigern.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 38/2017 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes 2017 wird von Herrn Köpke erläutert. Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Hierdurch beträgt die Zuführung an die allgemeine Rücklage 13.700 €. Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2017 beträgt dann 561.000 €. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden mit den genannten Änderungen beschlossen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Förderung von Taxifahrten für ältere Mitbürger |
Beschlussvorlage - 40/2017 Im Rahmen der Beratung über eine "Mitfahrer-Bank-Barkelsby" auf der Gemeindevertretersitzung am 19.019.2017 wurde angeregt, in Anlehnung an die Taxigutscheine für Jugendliche, auch etwas für die älteren Mitbürger anzubieten. Es herrschte Einigkeit, diese Angelegenheit im Finanzausschuss zu behandeln. Die Regeln für die Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche werden der Vorlage beigefügt.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Förderung von Taxifahrten für ältere Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr nach folgenden Regeln ab dem 01.01.2018 vorzunehmen: 1. Der Personalausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen. 2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein. 3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein. 4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde 5. Durch den Gutschein werden 5 € von der Gemeinde übernommen. 6. Der Gutschein ist nicht übertragbar. 7. Jede Person mit gültigem Personalausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei dem/bei der Bürgermeister/in abholen. Die Förderung wird zunächst bis zum 31.12.2018 begrenzt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 42/2017 Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.
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Es erfolgt keine Beschlussempfehlung. Mit Herrn Drewes soll ein Gespräch geführt werden.
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Beschluss: Keiner
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zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 39/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 wird von Herrn Köpke erläutert, Folgende Änderungen werden im Verwaltungshaushalt vorgenommen:
Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt 157.000 €. Folgende Änderungen werden im Vermögenshaushalt vorgenommen:
Hierdurch beträgt die Zuführung an die allgemeine Rücklage 280.600 €. Der Rücklagenbestand wird dann am 31.12.2018 voraussichtlich 842.000 € betragen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 2.538.200,00 EUR in der Ausgabe auf 2.538.200,00 EUR 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 937.000,00 EUR in der Ausgabe auf 937.000,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,03 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 % 2. Gewerbesteuer 330 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Ulrich Erichsen | Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |